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Schon im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in vielen StÀdten Wohnungsnot. In der Zeit der Industrialisierung entstanden ganze Arbeitersiedlungen. So lag laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft die Zahl der Betriebswohnungen noch Ende der 1970er Jahre bei 450.000. Heutzutage sind es deutlich weniger.
Steigende Nachfrage nach Betriebswohnungen
Die Stadtwerke MĂŒnchen gehen in Bayerns Landeshauptstadt als ein Beispiel voran. Erst im vergangenen Jahr wurden 85 neue Werkswohnungen fertiggestellt. Insgesamt bietet das kommunale Unternehmen seinen Mitarbeitern rund 1.400 Wohnungen an. Bis 2030 soll der Bestand auf 3.000 ansteigen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) fĂŒr MĂŒnchen und Oberbayern spĂŒrt seit drei Jahren eine steigende Nachfrage bei dem Thema, wie sie auf BR24-Anfrage mitteilte. Die Kammer bietet Firmen dazu Beratung an. Von einem groĂen Trend könne man aber noch nicht sprechen, wie eine Umfrage des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln gezeigt hat. Demnach haben 5,2 Prozent der befragten Unternehmen ihren BeschĂ€ftigten Wohnraum vermietet.
Konzerne zu Betriebswohnungen verpflichten?
BR24-User âRamersdorf1â fragte Anfang Februar in den Kommentarspalten: âWarum werden groĂe Firmen, BMW, Amazon usw. nicht verpflichtet, Betriebswohnungen im groĂen Stil zu bauen?â
Die Antwort zu dieser Frage fĂ€llt unterschiedlich aus, je nachdem, wen man fragt. Beim Bayerischen Landesverband des Deutschen Mieterbunds spricht man sich klar dafĂŒr aus. Es sei sinnvoll, Unternehmen zumindest bei der Neuansiedlung in BallungsrĂ€umen zu verpflichten, fĂŒr ihre Mitarbeiter auch Werkswohnungen zur VerfĂŒgung zu stellen.
Ăhnlich sieht man das beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Angesichts stetig steigender Mieten und der Verknappung bezahlbaren Wohnraums werde es fĂŒr BeschĂ€ftigte immer schwieriger, eine Wohnung in der NĂ€he ihres Arbeitsplatzes zu finden, so die BegrĂŒndung. Gleichzeitig könnten Unternehmen durch das Angebot von Werkswohnungen ihre AttraktivitĂ€t als Arbeitgeber langfristig steigern.
Bei der IHK fĂŒr MĂŒnchen und Oberbayern hĂ€lt man dagegen von einer Verpflichtung nichts. Die Unterbringung von Mitarbeitern gehöre nicht zum KerngeschĂ€ft der Unternehmen. Eine Verpflichtung sei zudem rechtlich nicht haltbar, so Annette Hilpert. Sie leitet das Referat âStadt- und Regionalentwicklung, Standortberatung, MobilitĂ€tâ bei dieser IHK. Auch User âRamersdorf1â wies in seinem Kommentar auf ein nötiges neues Gesetz hin.
User: Fördern statt verpflichten
User âi_jetz_aâ reagierte mit: âDie Idee von Betriebswohnungen vertrete ich schon lange, aber warum âverpflichtenâ? âFördernâ wĂ€re doch viel besser. Nicht jede Firma heiĂt BMW und warum sollte der örtliche Maler oder BĂ€cker nicht unterstĂŒtzt werden.â
MĂŒnchens OberbĂŒrgermeister Dieter Reiter (SPD) versucht es immer wieder mit Appellen. Bei der SchlĂŒsselĂŒbergabe der neuen Werkswohnungen der Stadtwerke im vergangenen Jahr forderte er erneut andere örtliche Unternehmen dazu auf, fĂŒr Mitarbeiter und ihre Familien Wohnungen und Belegungsrechte anzubieten. Damit wĂŒrden nicht nur dringend benötigte FachkrĂ€fte nach MĂŒnchen gelockt, auch der angespannte Wohnungsmarkt werde spĂŒrbar entlastet.
Ăber eine Förderung wĂŒrden sich wohl viele Firmen freuen. SchlieĂlich kann man ĂŒber die Wohnung FachkrĂ€fte binden, vor allem in Ballungszentren, in denen die Not groĂ ist. So fordert man bei der IHK fĂŒr MĂŒnchen und Oberbayern, dass die zusĂ€tzlichen Wohnraumangebote der Betriebe durch die Politik unbedingt mit rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderungen unterstĂŒtzen werden sollten.
Eine Förderung zumindest der BeschĂ€ftigten, die in Betriebswohnungen leben, gibt es seit 2020. Wenn dieser mindestens zwei Drittel der ortsĂŒblichen Miete zahlt, ist die Wohnung steuerfrei, ansonsten muss er den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Der ortsĂŒbliche Mietpreis pro Quadratmeter darf allerdings 25 Euro nicht ĂŒbersteigen. Damit will man verhindern, dass Luxuswohnungen steuerlich begĂŒnstigt werden. Zur Berechnung der ortsĂŒblichen Miete werden Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen herangezogen.
Werkswohnung fĂŒr immer?
BR24-User âCodedocâ wollte zudem wissen: âWas passiert eigentlich mit einer solchen Betriebswohnung bei Aufhebung des ArbeitsverhĂ€ltnisses durch KĂŒndigung / Aufhebungsvertrag / Entlassung? Muss der ehemalige Mitarbeiter sie dann frei machen fĂŒr den nĂ€chsten oder kann er weiter drin bleiben (âŠ)?â
Das hĂ€ngt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Ist die Wohnung an den Arbeitsvertrag gebunden, muss man sie rĂ€umen, wenn man kĂŒndigt oder entlassen wird. Die Stadtwerke MĂŒnchen lassen ihren gehenden Mitarbeitern dafĂŒr einige Monate Zeit, je nach Mietvertrag, wie es heiĂt. Wenn der Mitarbeiter allerdings in Rente geht, kann er in der Wohnung bleiben.
Dass trotzdem nicht mehr gebaut wird, liegt wohl auch daran, dass der Baugrund hÀufig rar ist, die Baukosten hoch und die Genehmigungsverfahren lang. Hier geht es vielen Betrieben wie normalen HÀuslebauern.