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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Mit Betriebswohnungen auf Mitarbeitersuche – Hilft eine Pflicht?
Wirtschaft

Mit Betriebswohnungen auf Mitarbeitersuche – Hilft eine Pflicht?

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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💬 „Dein Argument“ greift Euren Input auf: Kommentare aus der BR24-Community sind Anlass für diesen Beitrag. 💬

Inhaltsübersicht
Steigende Nachfrage nach BetriebswohnungenKonzerne zu Betriebswohnungen verpflichten?User: Fördern statt verpflichtenWerkswohnung für immer?

Schon im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts gab es in vielen Städten Wohnungsnot. In der Zeit der Industrialisierung entstanden ganze Arbeitersiedlungen. So lag laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft die Zahl der Betriebswohnungen noch Ende der 1970er Jahre bei 450.000. Heutzutage sind es deutlich weniger.

Steigende Nachfrage nach Betriebswohnungen

Die Stadtwerke München gehen in Bayerns Landeshauptstadt als ein Beispiel voran. Erst im vergangenen Jahr wurden 85 neue Werkswohnungen fertiggestellt. Insgesamt bietet das kommunale Unternehmen seinen Mitarbeitern rund 1.400 Wohnungen an. Bis 2030 soll der Bestand auf 3.000 ansteigen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern spürt seit drei Jahren eine steigende Nachfrage bei dem Thema, wie sie auf BR24-Anfrage mitteilte. Die Kammer bietet Firmen dazu Beratung an. Von einem großen Trend könne man aber noch nicht sprechen, wie eine Umfrage des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln gezeigt hat. Demnach haben 5,2 Prozent der befragten Unternehmen ihren Beschäftigten Wohnraum vermietet.

Konzerne zu Betriebswohnungen verpflichten?

BR24-User „Ramersdorf1“ fragte Anfang Februar in den Kommentarspalten: „Warum werden große Firmen, BMW, Amazon usw. nicht verpflichtet, Betriebswohnungen im großen Stil zu bauen?“

Die Antwort zu dieser Frage fällt unterschiedlich aus, je nachdem, wen man fragt. Beim Bayerischen Landesverband des Deutschen Mieterbunds spricht man sich klar dafür aus. Es sei sinnvoll, Unternehmen zumindest bei der Neuansiedlung in Ballungsräumen zu verpflichten, für ihre Mitarbeiter auch Werkswohnungen zur Verfügung zu stellen.

Ähnlich sieht man das beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Angesichts stetig steigender Mieten und der Verknappung bezahlbaren Wohnraums werde es für Beschäftigte immer schwieriger, eine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes zu finden, so die Begründung. Gleichzeitig könnten Unternehmen durch das Angebot von Werkswohnungen ihre Attraktivität als Arbeitgeber langfristig steigern.

Bei der IHK für München und Oberbayern hält man dagegen von einer Verpflichtung nichts. Die Unterbringung von Mitarbeitern gehöre nicht zum Kerngeschäft der Unternehmen. Eine Verpflichtung sei zudem rechtlich nicht haltbar, so Annette Hilpert. Sie leitet das Referat „Stadt- und Regionalentwicklung, Standortberatung, Mobilität“ bei dieser IHK. Auch User „Ramersdorf1“ wies in seinem Kommentar auf ein nötiges neues Gesetz hin.

User: Fördern statt verpflichten

User „i_jetz_a“ reagierte mit: „Die Idee von Betriebswohnungen vertrete ich schon lange, aber warum ‚verpflichten‘? ‚Fördern‘ wäre doch viel besser. Nicht jede Firma heißt BMW und warum sollte der örtliche Maler oder Bäcker nicht unterstützt werden.“

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) versucht es immer wieder mit Appellen. Bei der Schlüsselübergabe der neuen Werkswohnungen der Stadtwerke im vergangenen Jahr forderte er erneut andere örtliche Unternehmen dazu auf, für Mitarbeiter und ihre Familien Wohnungen und Belegungsrechte anzubieten. Damit würden nicht nur dringend benötigte Fachkräfte nach München gelockt, auch der angespannte Wohnungsmarkt werde spürbar entlastet.

Über eine Förderung würden sich wohl viele Firmen freuen. Schließlich kann man über die Wohnung Fachkräfte binden, vor allem in Ballungszentren, in denen die Not groß ist. So fordert man bei der IHK für München und Oberbayern, dass die zusätzlichen Wohnraumangebote der Betriebe durch die Politik unbedingt mit rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderungen unterstützen werden sollten.

Eine Förderung zumindest der Beschäftigten, die in Betriebswohnungen leben, gibt es seit 2020. Wenn dieser mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete zahlt, ist die Wohnung steuerfrei, ansonsten muss er den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Der ortsübliche Mietpreis pro Quadratmeter darf allerdings 25 Euro nicht übersteigen. Damit will man verhindern, dass Luxuswohnungen steuerlich begünstigt werden. Zur Berechnung der ortsüblichen Miete werden Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen herangezogen.

Werkswohnung für immer?

BR24-User „Codedoc“ wollte zudem wissen: „Was passiert eigentlich mit einer solchen Betriebswohnung bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung / Aufhebungsvertrag / Entlassung? Muss der ehemalige Mitarbeiter sie dann frei machen für den nächsten oder kann er weiter drin bleiben (…)?“

Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Ist die Wohnung an den Arbeitsvertrag gebunden, muss man sie räumen, wenn man kündigt oder entlassen wird. Die Stadtwerke München lassen ihren gehenden Mitarbeitern dafür einige Monate Zeit, je nach Mietvertrag, wie es heißt. Wenn der Mitarbeiter allerdings in Rente geht, kann er in der Wohnung bleiben.

Dass trotzdem nicht mehr gebaut wird, liegt wohl auch daran, dass der Baugrund häufig rar ist, die Baukosten hoch und die Genehmigungsverfahren lang. Hier geht es vielen Betrieben wie normalen Häuslebauern.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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