Wenn alles funktioniert, lassen sich mit der Easypark-App Parkgebühren digital und einfach bezahlen: Installieren, Kennzeichen und Bezahlmethode hinterlegen, abrechnen. Als Marktführer ist das Unternehmen nach eigener Aussage in mehr als 20 Ländern und 3.700 Städten aktiv und verspricht „schnelle“ und „einfache“ Parkvorgänge.
Doch Nutzerinnen und Nutzer stoßen immer wieder auf Probleme, wenn sie den Kundenservice in Anspruch nehmen wollen – etwa bei mutmaßlich fehlerhaften Abrechnungen oder überhöhten Gebühren. Damit beginnt häufig eine Odyssee durch die Weiten der Servicewüste, wie Berichte auf Bewertungsportalen zeigen (externer Link). Auch bei der Verbraucherzentrale Bayern beschweren sich immer wieder frustrierte Kunden.
Nutzer über Easypark: „Kundenservice unter aller Kanone“
„Es ist sehr schwierig, mit dem Kundenservice in Kontakt zu treten beziehungsweise unmöglich“, fasst Verbraucherschützerin Tatjana Halm die Beschwerden zusammen. In Bewertungen bezeichnen Nutzer ihre Erfahrung als „unter aller Kanone“ oder schreiben gar von einer „Drecksfirma ohne Kundensupport“.
Die Odyssee nehme häufig mit dem Chatbot ihren Anfang, von dem nur Standardantworten zu bekommen seien. Ähnliches gilt offenkundig auch für Anrufe oder E-Mails. Letztere beantwortet Easypark mitunter schlicht damit, „dass wir aus Kapazitätsgründen leider nicht in der Lage sind, alle vorliegenden E-Mails zu beantworten“.
In einer Bewertung heißt es: „Über die App erstmal den schwachsinnigen Chatbot überwunden und den Support um Rückmeldung gebeten: keine Reaktion. Mehrmals durchexerziert, ohne Erfolg.“
Am Ende bleibt oft nur die Klage
Verbraucherschützerin Halm fehlt dafür jedes Verständnis. Sie beobachtet immer häufiger, dass Unternehmen sich tot stellten und der Kundenservice faktisch nicht existiere. „Letztendlich führt es dazu, dass der Verbraucher entweder resigniert und zahlt oder sich in einer Dauerschleife befindet, um seine Rechte durchzusetzen“, sagt die Juristin.
Zwar könnten Kunden zunächst noch einmal versuchen, ihre Ansprüche schriftlich einzufordern und eine Frist zu setzen. Reagiert ein Unternehmen jedoch weiter nicht, bleibt nur, die Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht einzuklagen. Aus Sicht von Halm ist dieser Weg aus mehreren Gründen aber nicht ideal: „Es belastet die Gerichte, verursacht unnötige Kosten – und kostet auch wahnsinnig viel Zeit.“
Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, mag sich vielleicht entspannt zurücklehnen. Doch wenn der Streitwert beispielsweise 100 Euro beträgt, die Versicherung aber über einen Selbstbehalt von 300 Euro verfügt, wird sich mancher die Klage zweimal überlegen und einem Unternehmen womöglich lieber zähneknirschend das Geld überlassen.
Easypark: Kundenservice werde stetig verbessert
Auf BR24-Nachfrage lässt Heidi Wildemann, Geschäftsführerin des Easypark-Mutterkonzerns Arrive Deutschland, mitteilen: „Wir bedauern sehr, wenn bei Nutzern der Eindruck entsteht, dass Anfragen unbeantwortet bleiben.“ Kundenservice habe „höchste Priorität“ und man arbeite stets daran, Anliegen noch schneller zu bearbeiten.
Kosten – ein häufiger Streitpunkt laut Verbrauchern – könne Easypark „nur dann erstatten, wenn ein technischer Fehler vorliegt“, da der Anbieter Gebühren in jedem Fall an die Parkraumbetreiber weiterleiten müsse.
Kunden, die bei Service-Anfragen niemanden erreicht haben, dürfte das kaum zufriedenstellen. Nicht selten liest man in den Bewertungen stattdessen insbesondere ein Fazit: „Wir werden uns hüten, jemals wieder eine Park-App zu nutzen.“