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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Schnitzer zur Erbschaftsteuer: „Der Staat als stiller Teilhaber“
Wirtschaft

Schnitzer zur Erbschaftsteuer: „Der Staat als stiller Teilhaber“

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 21. Januar 2026 16:49
Von Christin Freitag
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3 min. Lesezeit
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Bundesverfassungsgericht prüft Verschonungsregel

Bislang gilt die Verschonungsregel für Familienunternehmen noch. Wer einen Betrieb erbt, muss beim Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung einreichen und darin sein Betriebsvermögen offenlegen. Unternehmen müssen aber nicht zwingend Erbschaftsteuer zahlen – sofern strenge Auflagen erfüllt werden. So müssen Familienbetriebe etwa nachweisen, dass sie über sieben Jahre im Schnitt den gleichen Lohn gezahlt haben. Das lässt in schwierigen Zeiten für die Unternehmer kaum Spielraum, zum Beispiel mit Personalabbau zu reagieren.

Inhaltsübersicht
Bundesverfassungsgericht prüft VerschonungsregelKritik an Schnitzers Vorschlag zur ErbschaftssteuerKredit aufnehmen oder Immobilie verkaufen

Diese Verschonungsregel gilt nur für Betriebsvermögen, nicht für privat geerbtes Vermögen. Ob das zulässig ist, prüft gerade das Bundesverfassungsgericht. Sein Urteil wird mit Spannung erwartet.

Kritik an Schnitzers Vorschlag zur Erbschaftssteuer

Der Vorstoß von Monika Schnitzer, den Staat zum stillen Teilhaber zu machen, sofern ein Betrieb die Steuer von 15 Prozent nicht zahlen kann, sorgt für Entsetzen. Manfred Gößl, Chef der Münchner IHK, findet gegenüber Kontrovers – Die Story klare Worte: Das habe nichts mehr mit sozialer Marktwirtschaft zu tun, sondern rieche „nach Sozialismus oder Kommunismus“. Bei Zehntausenden von Firmenübergaben jährlich wäre eine stille Teilhabe des Staates kaum denkbar. Und Gößl warnt schon jetzt: Ein Ende der Verschonungsregel wäre für einige Familienbetriebe der „Todesschlag“.

Zum Beispiel für den von Denise Amrhein. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie das Hotel Fuchsbräu in Beilngries im oberbayerischen Landkreis Eichstätt. Es ist seit mehr als 150 Jahren in Familienbesitz.

Kredit aufnehmen oder Immobilie verkaufen

Für Hoteliers wie Denise Amrhein kommt hinzu, dass ihr gesamtes Hotel, also auch die Immobilien, als Betriebsvermögen gilt. Müssten ihre Kinder darauf Erbschaftsteuer zahlen, würde es eng werden. Mehr noch: „Wir hätten die Liquidität nicht, um diese Steuer bezahlen zu können.“

In Amrheins Fall blieben dann zwei Optionen: Kredit aufnehmen oder Immobilien verkaufen. Dazu sagt sie: „Also ich würde das aber dann tatsächlich noch eher tun als den Staat als Gesellschaft da reinzunehmen“. Ob Amrheins Töchter das Hotel unter diesen Bedingungen weiterführen würden, ist zweifelhaft.

Die Hotelierin sorgt sich ohnehin um die nächste Generation: „Die werden ja da belastet, die haben ja mehr Verbindlichkeiten dann, entweder an Steuern oder an Krediten, die sie aufnehmen müssen, um die Steuern zahlen zu können, als die vorhergehende Generation.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll im Laufe des Jahres fallen. Ein entscheidender Moment für die Zukunft vieler Familienbetriebe und der gesamten deutschen Wirtschaft.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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