Die Deutschen spenden gerne und viel. Vergangenes Jahr haben sie 12,5 Milliarden Euro für gemeinnützige Zwecke gegeben. An große Organisationen, die wie die „Sternstunden“ über Fernsehshows Geld sammeln, aber auch über Sammelaktionen auf der Straße oder an der Haustüre. Wer helfen möchte, sollte seine Gaben jedoch nicht leichtgläubig verteilen.
Wo ist Sammeln erlaubt und wo nicht?
In Deutschland sind Straßen- und Haussammlungen grundsätzlich erlaubt. Die Sammler benötigen üblicherweise keine Sammelerlaubnis. Ausnahmen: das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Hier bestehen andere Regelungen. In Bayern dürfen Sammler also mit der Dose in der Hand auf Menschen zugehen oder auch an der Haustüre klingeln. Verbraucherorganisationen, wie Stiftung Warentest oder der Verbraucherzentrale Bundesverband, raten, wachsam und vorsichtig zu sein. Man solle sich keinesfalls zu einer übereilten Spende hinreißen lassen.
Was tun, wenn der Sammler aufdringlich wird?
Aufdringliche Sammler können ein Indiz sein, dass sie womöglich nicht für eine anerkannte Organisation unterwegs sind, sondern in die eigene Tasche wirtschaften. Wer nicht spenden will, sollte das unmissverständlich sagen, das müssen Sammler akzeptieren. Wer an der Haustüre klingelt, muss gehen, wenn er dazu aufgefordert wird. Er darf nicht weiter klingeln oder an die Tür klopfen. Notfalls muss man mit der Polizei drohen oder sie sogar anrufen. Stellt ein rabiater Sammler seinen Fuß in die Tür, begeht er Nötigung oder Hausfriedensbruch.
Welche Maschen sind besonders beliebt?
Die Maschen folgen immer demselben Muster. Die Sammler appellieren an die Gefühle. Bilder von hungernden Kindern und gequälten Tieren sollen Mitleid erregen und den Druck zum Spenden erhöhen. Tierschützer beklagen, dass Betrüger, die meist in Banden organisiert und unterwegs sind, selbst Tiere quälen und fotografieren oder sogar filmen. Die Verbraucherzentrale rät, sich zunächst zu erkundigen, ob alles seriös ist. Oft erfahren die Organisationen erst auf diesem Weg, dass in ihrem Namen Betrüger unterwegs sind.
Welche Rechte habe ich als Spender?
Grundsätzlich gilt: Niemand muss spenden. Jede Spende ist freiwillig. Auch hinsichtlich der Höhe. Spenden können steuerlich abgesetzt werden, wenn eine Quittung oder ein Überweisungsbeleg vorliegt. Bei Bargeldsammlungen auf der Straße oder an der Haustüre ist eine Quittung eher unüblich.
Welche Daten müssen Spender angeben?
Keine. Bei der Bargeldsammlung erst recht nicht. Vorsicht ist geboten, wenn die Sammler auf Fördermitgliedschaften oder Dauerspenden drängen. Leisten Sie keine voreilige Unterschrift mit wichtigen Daten wie Ihre Kontonummer. Hilfreich kann hier auch ein Blick auf die Internetseite der angegebenen Organisationen sein.
Woran erkennt man seriöse Sammlungen?
Große Organisationen, wie der „Volksbund. Gemeinsam für den Frieden“, kündigen ihre jährlichen Haus- und Straßensammlungen an. Zu finden sind die mehrwöchigen Zeiträume auf den jeweiligen Internetseiten. Die Sammler können sich entsprechend ausweisen und über die Aktion informieren. Ist ein Verein oder eine Organisation als gemeinnützig anerkannt, ist das ein Indiz für Glaubwürdigkeit.
Trotzdem aufgepasst: Immer wieder springen Trittbrettfahrer auf solche Sammlungen auf. Kommunen warnen über ihre Homepages und in den Lokalzeitungen, wenn in ihrem Gebiet betrügerische Banden unterwegs sind.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen vergibt ein Spendensiegel (externer Link) als Wegweiser durch den Sammlerdschungel.

