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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Strafzettel aus Italien im Briefkasten: Bezahlen oder nicht?
Wirtschaft

Strafzettel aus Italien im Briefkasten: Bezahlen oder nicht?

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Im Halteverbot parken oder im verkehrsberuhigten Bereich zu schnell fahren – das kann im Urlaub schnell mal passieren. Vor allem für Italien-Urlauber wird das wieder teuer: Nach monatelangem Streit dürfen die Daten zu Fahrzeug und Halter wieder zwischen den Ländern ausgetauscht werden. Und so kann auch ein Bußgeldbescheid aus dem Urlaub im vergangenen Jahr im Briefkasten landen. Was sollte man in diesem Fall am besten tun?

Inhaltsübersicht
Was muss ich als Erstes tun, wenn ich einen Strafzettel aus Italien bekomme?Muss ich Strafzettel und Bußgeldbescheide aus Italien bezahlen?Muss ich zahlen, wenn Inkasso-Firmen hohe Geldbeträge fordern?Was muss ich tun, wenn der Bescheid auf Italienisch ist?Wo ist die Gefahr von Bußgeldern besonders groß?

Was muss ich als Erstes tun, wenn ich einen Strafzettel aus Italien bekomme?

Wenn man einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte man zunächst prüfen, ob der Tatvorwurf stimmt – das empfiehlt Alexander Schnaars vom ADAC: „Bin ich das auch wirklich gewesen? Wenn das alles zutrifft, sollte man den Bußgeldbescheid in der Regel auch bezahlen.“

Falls Zweifel bestehen, eine Verwechslung vorliegt oder die Höhe des Bußgelds viel zu hoch ist, sollte man sich rechtliche Unterstützung holen. Schnaars empfiehlt auch, wenn möglich, rechtliche Hilfe bei einem Anwalt in Italien zu suchen, der sich vor Ort mit den Gegebenheiten besser auskennt. Auch sollte man die Verjährungsfrist im Auge behalten: In Italien muss der Bescheid innerhalb eines Jahres zugestellt werden. Es zählt der Zeitpunkt, zu dem die Behörde den Bescheid abgeschickt hat.

Generell verjähren Bußgeldbescheide in Italien erst nach fünf Jahren und können so lange noch vollstreckt werden.

Muss ich Strafzettel und Bußgeldbescheide aus Italien bezahlen?

Ja. Ignorieren sollte man den Strafzettel auf keinen Fall, rät der ADAC. „Einfach auszusitzen lohnt sich meistens nicht, weil die italienischen Bußgelder eben auch in Deutschland vollstreckt werden können“, sagt Alexander Schnaars vom ADAC. Es gibt ein EU-Vollstreckungsabkommen, wodurch grenzüberschreitend Geldsanktionen eingeholt werden können. Das betrifft Bußgelder ab 70 Euro.

„Wenn man das Bußgeld aus Italien nicht zahlt, dann kann die italienische Behörde das an das Bundesamt für Justiz abtreten, das dann für die Vollstreckung in Deutschland zuständig ist“, so Schnaars. Außerdem könnte man bei Nicht-Zahlen des Knöllchens auch beim nächsten Italien-Urlaub zur Kasse gebeten werden: Bei einer Pass- oder Verkehrskontrolle im Land sind die Daten noch innerhalb von fünf Jahren abrufbar.

Muss ich zahlen, wenn Inkasso-Firmen hohe Geldbeträge fordern?

In Italien sind Verkehrsverstöße in der Regel teurer als in Deutschland. Außerdem können Kommunen Inkasso-Firmen beauftragen, um die Geldbuße einzuholen. Wenn das der Fall ist, sollte man den Bescheid aber laut ADAC genau prüfen und sich bei Unsicherheit rechtlich beraten lassen: „Die Inkasso-Firmen dürfen keine Extragebühren veranschlagen. Es darf wirklich nur die Höhe der Gebühr für die Zustellung des Bußgeldbescheides sein“, sagt Schnaars. In Deutschland sei das anders: „Es gibt gar keine Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Bußgeldern durch Inkassounternehmen. Das dürfen tatsächlich nur Behörden in Deutschland.“

Was muss ich tun, wenn der Bescheid auf Italienisch ist?

Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland müssen in der jeweiligen Landessprache des Empfängers verfasst sein. Das bedeutet, dass der Bescheid aus Italien auf Deutsch geschrieben sein muss. Schnaars betont, dass der Betroffene verstehen muss, was ihm zur Last gelegt wird. „Wenn einem ein Bußgeldbescheid auf Italienisch zugestellt wird, sollte man Einspruch einlegen und sagen, dass man nicht weiß, was einem hier vorgeworfen wird. Dann wird die italienische Behörde das noch mal prüfen und muss dann den Bußgeldbescheid nochmal auf Deutsch zustellen“, sagt Schnaars.

Doch wenn man Einspruch einlegen will, muss man diesen dann wiederum auf Italienisch verfassen, da dieser dann an die Behörde in Italien gerichtet ist.

Wo ist die Gefahr von Bußgeldern besonders groß?

Natürlich sollte man sich an die Verkehrsregeln halten und sich vorher über örtliche Besonderheiten informieren. Schnaars verweist in Italien besonders auf die „Zona a traffico limitato“ – also verkehrsberuhigte Straßen in italienischen Innenstädten, in die sich Touristen häufig mit dem Auto verirren. Diese Bereiche werden in der Regel von vielen Kameras überwacht, die dann die Autokennzeichen einscannen. „Wenn man in diese zufahrtsbeschränkten Zonen reinfährt, droht ein Bußgeld von ungefähr hundert Euro“, so Schnaars. Und das könne bei der Parkplatzsuche unter Umständen häufiger passieren, wodurch sich das Bußgeld dann summiert.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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