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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Urteil gegen Aldi: Mehr Transparenz bei Sonderangeboten
Wirtschaft

Urteil gegen Aldi: Mehr Transparenz bei Sonderangeboten

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 8. April 2025 07:48
Von Christin Freitag
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1 min. Lesezeit
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Discounter müssen bei ihrer Werbung für Preissenkungen für mehr Transparenz sorgen. Das hat das Landgericht in Düsseldorf in einem Streit zwischen Aldi Süd und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte (Az.: 38 O 284/24). Zuvor hatte die „Lebensmittel Zeitung“ darüber berichtet.

Inhaltsübersicht
Durchgestrichene UVP reicht nicht ausPreiserhöhung kurz vor Preissenkung

Durchgestrichene UVP reicht nicht aus

So reiche es nicht aus, wenn Aldi mit durchgestrichener „Unverbindlicher Preisempfehlung“ (UVP oder UPE) und einer prozentualen Preissenkung werbe, ohne den 30-Tage-Bestpreis anzugeben, also den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage. Damit hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrer Klage durchgesetzt.

Unter anderem für Chips hatte der Discounter mit scheinbar üppigen prozentualen Preissenkungen geworben. Die seit 2022 geltende Preisangabenverordnung sieht aber vor, dass dabei der günstigste Preis der vergangenen 30 Tage ebenfalls genannt werden muss.

Preiserhöhung kurz vor Preissenkung

Damit soll sogenannten „Mondpreisen“, also überhöhten UVP-Preisangaben und Preiserhöhungen kurz vor der Preissenkung, ein Riegel vorgeschoben werden. Nach Angaben der Zeitung vertrat Aldi die Ansicht, eine bloße UVP-Gegenüberstellung sei ohne Angabe des 30-Tage-Bestpreises weiterhin zulässig. Das Urteil vom vergangenen Freitag ist nicht rechtskräftig, Aldi kann Berufung einlegen, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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