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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Welche Leistungen Asylbewerber bekommen – und welche nicht
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Welche Leistungen Asylbewerber bekommen – und welche nicht

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, hat kürzlich eine Reform der Sozialleistungen für Asylbewerber gefordert. „Es muss ein neues soziales Leistungssystem für Asylbewerber geben, das unterhalb des Bürgergeldes anzusiedeln ist“, sagte Dobrindt Ende Juli der Bild-Zeitung. Sowohl die Leistungen für Asylbewerber als auch das Bürgergeld wurden Anfang 2024 erhöht. Aber wer bekommt aktuell wie viel Geld?

Inhaltsübersicht
Wie viel Geld bekommen Asylbewerber?Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?Wie viel bekommen Geflüchtete aus der Ukraine?Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Wie viel Geld bekommen Asylbewerber?

Alleinstehende Asylbewerberinnen und –bewerber haben Anspruch auf 460 Euro pro Monat. Menschen, die in einer Partnerschaft leben, bekommen weniger – der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie zusammen kochen und wirtschaften können und daher weniger Geld brauchen. Kinder bekommen je nach Alter zwischen 312 und 408 Euro. Davon müssen sie grundsätzlich Essen, Getränke, Kleidung oder Schuhe ebenso kaufen wie zum Beispiel Shampoo, Bustickets, Handyaufladungen. Eine Unterkunft bekommt diese Gruppe meist gestellt.

Aber auch alleinstehende Menschen bekommen in vielen Fällen nicht die vollen 460 Euro. Menschen in sogenannten „AnkER-Zentren“ erhalten Essen oder Kleidung als Sachleistung. Das heißt: Statt Geld für Lebensmittel oder Schuhe bekommen sie Essen aus der Kantine und Kleider aus der Kleiderkammer. Damit reduzieren sich die Sozialleistungen auf einen Betrag zwischen 180 und 256 Euro, je nach Alter, Unterbringung und Beziehungsstatus. Anfang des Jahres wurden die Leistungen angehoben, für Alleinstehende beispielsweise um gut zwölf Prozent.

Asylbewerber bekommen das Geld nicht mehr in bar: Seit Juni gibt es in ganz Bayern die Bezahlkarte. Von den maximal 460 Euro können sie 50 Euro in bar abheben, das übrige Geld kann nur für Kartenzahlungen verwendet werden. Bei Kindern unter 14 Jahren, die keine eigene Karte erhalten, erhöht sich das Abhebelimit der Familie um jeweils 50 Euro.

Anspruch auf das Geld beziehungsweise die Leistungen haben Menschen ab dem Tag, an dem sie ihren Asylantrag stellen. Sie bekommen in Deutschland kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Erst wenn sie als Geflüchtete anerkannt sind, haben sie, falls sie bedürftig sind, Anrecht auf Bürgergeld.

Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?

Die Höhe des Bürgergelds beträgt für Alleinstehende derzeit 563 Euro im Monat, Kinder und Jugendliche bekommen je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Dazu kommen Miete und Heizung, wenn beides angemessen ist. Das Bürgergeld wurde Anfang des Jahres erhöht, für Alleinstehende um knapp zwölf Prozent.

Ein Vergleich zeigt, dass ein alleinstehender Asylbewerber (460 Euro/Monat) rund 18 Prozent weniger bekommt, als ein alleinstehender Bürgergeldempfänger (563 Euro/Monat).

Wie viel bekommen Geflüchtete aus der Ukraine?

Ukrainische Geflüchtete können Bürgergeld oder Sozialhilfe bekommen – genau wie Deutsche. Auch für sie gilt: Alleinstehende, die nicht oder noch nicht arbeiten und Bürgergeld beziehen, erhalten 563 Euro im Monat. Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Die Kosten etwa für Miete und Heizung werden übernommen, wenn die Höhe angemessen ist.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Asylbewerberinnen und -bewerber sind erst einmal nicht gesetzlich krankenversichert – und schon gar nicht privat versichert. Sie haben in den ersten 36 Monaten nur Anspruch auf eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung. Bis zu einer Gesetzesreform der Bundesregierung im Februar waren es nur 18 Monate.

Während dieser Zeit werden Asylbewerber bei akuten Erkrankungen, Schmerzen oder Schwangerschaft untersucht und behandelt, bekommen Impfungen oder dürfen zu den normalen Vorsorgeuntersuchungen. Aufwendige Behandlungen, wie zum Beispiel teuren Zahnersatz, gibt es im Regelfall nicht.

Menschen im Asylverfahren können in Bayern in den ersten 36 Monaten auch nicht einfach zum Arzt gehen, sondern müssen zuvor grundsätzlich einen Behandlungsschein bei der Sozialhilfeverwaltung beantragen – außer in Notfällen. In mehreren anderen Bundesländern ist das anders geregelt, dort gibt es keine Behandlungsscheine, sondern die Menschen bekommen ganz normale Krankenkassen-Karten.

Nach 36 Monaten fallen all diese Einschränkungen weg, die Menschen bekommen eine Gesundheitskarte und können dann einfach zum Arzt gehen. Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sind von Anfang an ganz normal krankenversichert.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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