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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Wohngemeinnützigkeit: Steuerentlastungen für günstige Mieten
Wirtschaft

Wohngemeinnützigkeit: Steuerentlastungen für günstige Mieten

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 5. Juni 2024 16:04
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Viele Fachleute hatten schon nicht mehr damit gerechnet, jetzt kommt sie doch: die im Koalitionsvertrag angekündigte neue Wohngemeinnützigkeit. Wenn auch in abgespeckter Form. Die Idee dahinter: Soziale Unternehmen, Vereine und Stiftungen sollen bei der Steuer entlastet werden, wenn sie dauerhaft für günstige Mieten sorgen. Dafür wird im Steuerrecht die Wohngemeinnützigkeit eingeführt.

Inhaltsübersicht
Neu im Steuerrecht: Wohngemeinnützige ZweckeVereine, Stiftungen und soziale Unternehmen könnten profitierenFachleute sehen geringen NutzenFördergeld für Investitionen fehlt

Von einem guten Tag für Mieterinnen und Mietern spricht Bundesbauministerin Klara Geywitz, SPD. Die Wohngemeinnützigkeit sei eine weitere Säule neben dem sozialen Wohnungsbau, „um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ Sozialwohnungen fallen nach 25 Jahren aus der Preisbindung und können dann teurer vermietet werden. Bei der Wohngemeinnützigkeit bleiben die Mieten dauerhaft günstig. Bedingung ist, dass sie deutlich unter der ortsüblichen Miete liegen.

Neu im Steuerrecht: Wohngemeinnützige Zwecke

Konkret funktioniert das so: Im Steuerrecht werden unter anderem Vereine begünstigt, wenn sie gemeinnützige Zwecke erfüllen – zum Beispiel Sport oder Kultur fördern. Dort wird jetzt auch der Punkt „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ neu aufgenommen. Unternehmen, die diesen Zweck erfüllen, werden unter anderem von der Körperschaftssteuer befreit. Das Bauministerium schätzt die Steuerentlastung auf 1.000 bis 2.000 Euro pro Wohnung und Jahr.

Bedingung ist neben günstigen Mieten, dass die Wohnungen nur an Menschen mit einem niedrigen bis mittleren Einkommen gehen. Wie hoch genau das Einkommen sein darf, folgt einer komplizierten Rechnung. Im Durchschnitt darf es das Fünf-bis Sechsfache der Sozialhilfe nicht überschreiten. Bei Alleinstehenden liegt die Grenze derzeit bei rund 42.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen.

Vereine, Stiftungen und soziale Unternehmen könnten profitieren

Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz fallen rund 60 Prozent der Haushalte in unter diese Einkommensgrenze. Sie rechnet damit, dass zunächst rund 105.000 Mieterinnen und Mieter von der Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten.

Bleibt die Frage, für welche Unternehmen diese neue Wohngemeinnützigkeit interessant sein könnte. Neben Vereinen und Stiftungen hofft das Bauministerium auch auf große und kleine Unternehmen. Viele hätten mit Standortproblemen zu kämpfen, gewinnen in größeren Städten kaum Fachkräfte, wenn sie nicht günstige Wohnungen anbieten können. Das Ministerium will diesen Unternehmen so Anreize bieten, Wohnungen für Azubis oder Werkswohnungen zu bauen. Die Bundesregierung rechnet derzeit mit rund 100 Unternehmen, Stiftungen und Vereinen.

Fachleute sehen geringen Nutzen

Der Präsident des Deutschen Mieterbund, Lukas Siebenkotten, spricht im ARD-Interview von einer „Mini-Gemeinnützigkeit, die auf wenige beschränkt ist“, weil Investitionszulagen fehlen. Der Mieterbund hatte lange für die Wohngemeinnützigkeit geworben. Jetzt sagt Siebenkotten, „das wird nicht den Durchbruch bringen, den wir für den bezahlbaren Wohnraum erhofft haben.“ Es werde vor allem Unternehmen helfen, die schon gemeinnützig sind.

Für einen „Placebo“ hält auch Udo Petzoldt den Vorstoß der Bundesregierung. Er ist Vorstand der Baugenossenschaft Kulmbach in Oberfranken. Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen mit hohen Baukosten werde diese Gemeinnützigkeit nicht helfen, die auf niedrige Mieten beschränkt ist. „Diese Mieten sind bei den hohen Baukosten nicht erreichbar“, sagt Petzoldt im Interview mit BR24. Denn auch mit Steuererleichterungen könnten die Einnahmen die Kosten wohl nicht decken. Es bräuchte breit angelegte und verlässliche Förderung, sagt auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft.

Fördergeld für Investitionen fehlt

In früheren Versionen der Wohngemeinnützigkeit war angedacht, neben Steuerentlastungen auch Fördermittel bereitzustellen. Auch im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP diese Investitionszuschüsse vereinbart. Das fehlt jetzt. Bundesfinanzminister Christian Lindner verteidigt das: Mehr sei „finanziell nicht darstellbar“, sagt der FDP-Politiker. Sprich, es fehlt das Geld im Bundeshaushalt.

Die Idee zur Wohngemeinnützigkeit ist nicht neu – bis 1990 gab es sie bereits. Dann schaffte die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl, CDU, sie ab, nach Skandalen um das große gemeinnützige Wohnungsunternehmen „Neue Heimat“. Vorstände hatten sich bereichert und das Unternehmen durch Misswirtschaft Millionenverluste angehäuft.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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