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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wissen > Abschuss von falschem Wolf: Wie konnte es dazu kommen?
Wissen

Abschuss von falschem Wolf: Wie konnte es dazu kommen?

Michael Farber
Von Michael Farber
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4 min. Lesezeit
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Sie hat zuletzt immer wieder Weidetiere in der Rhön angegriffen, getötet und verletzt: GW3092f, das ist das genetische Kürzel der sogenannten „Problemwölfin“ in der Rhön. Kürzlich sollte sie geschossen werden, dafür gab es eine Ausnahmegenehmigung. Ende August wurde dann tatsächlich eine Wölfin erlegt. Mittlerweile bestätigt aber eine Genanalyse: Es war das falsche Tier. Was sind die Hintergründe und wie konnte es dazu kommen?

Inhaltsübersicht
Keine Erfahrungswerte zum Abschuss von WölfenAktuelle Genehmigung erloschenWelche Rissstelle war Ausgangspunkt für Abschuss?

Keine Erfahrungswerte zum Abschuss von Wölfen

„Wir kennen den Wolf quasi nicht“, sagt ein Vorsitzender einer unterfränkischen Kreisgruppe des Bayerischen Jagdverband (BJV). Anders als bei Rotwild fehle es schlicht an praktischen Erfahrungswerten unter den Jägerinnen und Jägern. Da der Wolf in Deutschland jetzt viele Jahre nicht bejagt wurde, bestehe noch Lernbedarf.

Der Wolf ist nicht Teil des Jagdrechts. Der Abschuss eines Wolfs ist darum nur durch eine Ausnahmegenehmigung möglich. Im Falle der „Problemwölfin“ aus der Rhön stellte diese Genehmigung die Regierung von Unterfranken aus. Diese teilte auf Anfrage von BR24 mit, dass Angaben dazu, wie es zum falschen Abschuss kommen konnte sowie zum weiteren Vorgehen bislang nicht möglich seien, da die „personellen Kapazitäten stark eingebunden“ seien. Die Regierung will in den kommenden Tagen entsprechende Antworten geben.

Aktuelle Genehmigung erloschen

Wie der BJV-Kreisgruppenvorsitzende erklärt, läuft das Prozedere in Fall einer Abschussgenehmigung wie folgt ab: Das Landratsamt informiert den Revierinhaber. Dieser schaut, welche Jäger in diesem Revier die dafür nötige Erklärung unterzeichnet haben, um bei einer Wolfsentnahme mitzuwirken. Der BJV bietet aktuell spezielle Schulungen an, in denen Grundlagen zum Abschuss des Wolfs vermittelt werden. Eine Sondergenehmigung zum Abschuss gilt ausschließlich für einen bestimmten Radius. Dieser orientiert sich an einem Ort, an dem der gesuchte Wolf zuletzt Tiere gerissen hat. Denn man geht davon aus, dass ein Wolf bald nochmal an diese Stelle zurückkehrt. An diesem Ort durfte laut der Sondergenehmigung ein Wolf entnommen werden.

Nach dem Abschuss der falschen Wölfin ist diese Genehmigung erloschen – zum Abschuss der „Problemwölfin“ liegt darum aktuell keine Sondergenehmigung vor. Noch offen ist die Frage, ob die Regierung von Unterfranken eine erneute Abschussgenehmigung erlassen will oder wie es um die besagte Wölfin GW3092f weitergeht.

Welche Rissstelle war Ausgangspunkt für Abschuss?

Unklar ist derzeit, an welcher Rissstelle man sich orientierte, als man die falsche Wölfin am 27. August geschossen hatte. Am Tag zuvor riss ein Wolf sechs Schafe in der Rhön. Aus Jägerkreisen wird berichtet, es sei wahrscheinlich, dass man sich für den Wolfsabschuss am 27. August an eben dieser Stelle positioniert hat. Wenn dem so wäre, lauerte man dort dem falschen Tier auf. Denn wie spätere Analysen zeigten, riss ein männlicher Wolf – und nicht die gesuchte „Problemwölfin“ – dort Schafe. Bei dem männlichen Wolf handelte es sich wohl um den Partner der „Problemwölfin“. Letztendlich abgeschossen wurde an dieser Stelle eine Wölfin aus einem anderen Rudel. Tierschutzverbände hatten den falschen Abschuss scharf kritisiert.

 

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Michael Farber ist ein erfahrener Journalist, der das Ressort Wissen der WirtschaftsRundschau leitet. Mit seiner Expertise in Wissenschaft und Technologie berichtet er über die neuesten Entwicklungen und Entdeckungen und bietet den Lesern spannende Einblicke in komplexe Themen.
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