In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Wölfe deutlich gestiegen und damit auch die Zahl der verletzten oder getöteten Weidetiere. Um diese besser zu schützen will die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz die Jagd auf den Wolf ermöglichen. Welche Bedingungen dafür gelten und was Bayern jetzt tun muss – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was sieht das neue Gesetz konkret vor?
Der Wolf soll als „jagdbare Tierart“ ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Für ihn soll eine Jagdzeit von 01. Juli bis 31. Oktober gelten. Damit ist eine Jagd auf den Wolf prinzipiell möglich, allerdings müssen die Bundesländer und die entsprechenden Behörden aktiv werden. Sie müssen so genannte Managementpläne aufstellen. In diesen Plänen kann dann beschrieben werden, in welchem Umfang der Wolf in der Region bejagt wird. Außerdem muss sichergestellt werden, dass weiterhin genug Wölfe in der Region leben – es also einen so genannten „günstigen Erhaltungszustand“ gibt.
Eine Sonderregel sieht das neue Gesetz unter anderem für die Alpenregion vor. Dort leben nur wenige Wölfe, es gibt keinen günstigen Erhaltungszustand. Trotzdem soll eine Jagd möglich sein. Bayern kann durch das neue Gesetz nämlich in Zukunft Weidegebiete ausweisen, in denen Schutzmaßnahmen wie Zäune für unzumutbar erklärt werden. Zum Beispiel Almwiesen, die wegen der steilen Hänge schwer einzuzäunen sind.
Ein dritter Bestandteil des neuen Gesetzes ist, dass Jäger so genannte Problemwölfe in Zukunft leichter schießen können. Gemeint sind damit Wölfe, die sich auffällig verhalten und zum Beispiel Zäune überwunden und Weidetiere getötet haben.
Wie reagiert Bayern auf das Bundesjagdgesetz
In Bayern ist das Wirtschaftsministerium fürs Jagdrecht zuständig. Minister Hubert Aiwanger, Freie Wähler, begrüßt auf Anfrage vom BR24, dass die Bundesregierung aktiv geworden ist. Sie habe damit ein wichtiges Signal für den Umgang mit geschützten Arten im Jagdrecht gesetzt.
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat vor kurzem eine Neufassung des bayerischen Jagdgesetzes in den Landtag eingebracht. Darin nimmt es unter anderem den Wolf ins Jagdgesetz auf. Auf die Frage, wie Bayern das neue Bundesjagdgesetz nutzen will, teilt das Ministerium mit, dass es daran arbeitet, „die Vorbereitungen für eine Bejagung des Wolfes zu treffen, wenn der Entwurf des Bayerischen Jagdgesetzes vom Bayerischen Landtag verabschiedet ist.“
Werden die neuen Regeln den Weidehaltern helfen?
Bei der Frage gehen die Meinungen auseinander. Viele Bauernvertreter setzen sich schon lange dafür ein, dass der Wolf gejagt werden darf. Die Sorge vor Wolfsangriffen auf ihre Weidetiere belastet viele Landwirte. Der Deutsche Bauernverband findet es deshalb gut, dass der Bund die Jagd auf den Wolf ermöglicht, auch wenn er sich noch weitreichendere Regeln gewünscht hätte.
Naturschützer auf der anderen Seite halten die Bejagung des Wolfs für den falschen Weg. Sie bezweifeln, dass damit Weidetiere besser geschützt sind. Denn auch wenige Wölfe könnten viele Tiere reißen, wenn diese ungeschützt auf der Weide stehen, sagt der Naturschutzbund Deutschland. Die Sorge der Naturschützer ist, dass Schutzmaßnahmen wie Zäune und Herdenhunde bald vernachlässigt werden könnten, wenn es die Option zur Jagd gibt.
Wie viele Wölfe leben in Bayern und Deutschland?
In Bayern leben laut Dokumentationsstelle des Bundes sechs Rudel mit Nachwuchs, fünf Wolfspaare und zwei Einzeltiere – im Monitoringjahr 2024/2025. Deutlich mehr Rudel gibt es in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen. Insgesamt hat Deutschland derzeit 219 Rudel erfasst. Immer wieder reißen Wölfe Weidetiere, vor allem Schafe und Ziegen. 2024 waren es rund 4.300 Tiere. Naturschützer verweisen darauf, dass das weniger Risse waren als noch im Jahr zuvor, die Zahl also gesunken ist. Sie werten das als Zeichen, dass Herdenschutzmaßnahmen funktionieren. Ob das ein Trend ist, der bleibt, muss man abwarten. Die bundesweiten Risszahlen für 2025 sind noch nicht veröffentlicht.

