30 Jahre war sie verschwunden, jetzt häufen sich trotz Impfpflicht die Ausbrüche in Bayern. Die Newcastle-Krankheit ist zurück, am Montag wurde in einem Geflügelbetrieb im Markt Gangkofen (Landkreis Rottal-Inn) der fünfzehnte Fall in Bayern [externer Link] nachgewiesen. Damit sind seit Ende Februar neun Fälle im Landkreis Erding aufgetreten, vier im Landkreis Rottal-Inn und einer im Landkreis Mühldorf am Inn.
Bei Bestätigung müssen alle Tiere getötet werden
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine bekämpfungspflichtige Seuche. Das heißt: Tierbestände, in denen das Virus nachgewiesen wurde, müssen sofort getötet werden, großräumige Sperren um den Seuchenherd werden errichtet. Geregelt ist das in zwei EU-Verordnungen (https://eur-lex.europa.eu/TodayOJ/index.html?uri=CELEX:32016R0429, https://eur-lex.europa.eu/TodayOJ/index.html?locale=de) [externe Links].
Insgesamt mussten in Bayern nach Angaben des Landesverbands der Bayerischen Geflügelwirtschaft rund 340.000 Tiere gekeult werden. Davon waren 120.000 Legehennen und 220.000 Hähnchen.
Oberste Tierseuchen-Expertin „in Sorge“
Die Professorin Christa Kühn, Präsidentin von Deutschlands oberster Tierseuchenbehörde, dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) zeigte sich im BR-Interview besorgt über die Situation. „Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Tiere“, sei man jetzt bereits in einer Situation, „die zum Teil größer ist als das, was wir bei der Geflügelpest in der letzten Saison gesehen haben“, so Kühn. Zum anderen sei sie auch besorgt, „weil die Situation unklar ist, weil wir ja trotz Impfung weiter diese Ausbrüche sehen und seit 30 Jahren eigentlich nichts hatten.“
Newcastle-Erreger vermutlich aus den östlichen Nachbarländern
Vermutlich sei das Virus aus Tschechien oder Polen eingeschleppt worden. Dort herrscht seit dem Herbst 2024 „ein massives Geschehen an Newcastle Disease“, so Kühn. Man müsse davon ausgehen, „dass ein doch hoher Virusdruck gegen deutsche Betriebe vorhanden ist“.
Das erkläre auch, warum die Ausbrüche zunächst in Brandenburg in der Nähe der polnischen Grenze aufgetreten seien, und auch Bayern sei „nicht so weit entfernt vom tschechischen Geschehen“. Hinzu komme, dass es im europäischen Wirtschaftsraum auch Tiere zugekauft worden seien, so die Expertin. Dadurch könne der Erreger nach Deutschland und auch nach Bayern gekommen sein.
Was ist die Newcastle-Krankheit?
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende – und deshalb anzeigepflichtige – Tierseuche. Vor allem Hühner und Puten können sich infizieren, aber auch andere Vogelarten wie Enten, Gänse oder Tauben können das Virus in sich tragen, verbreiten oder selbst erkranken.
Erkrankte Tiere scheiden das Virus in hohen Mengen über die Körpersekrete und den Kot aus – darüber, aber auch über die Luft überträgt sich das Virus von Tier zu Tier. Auch indirekt kann es sich verbreiten, über Menschen, Fahrzeuge, Futter oder Transportkisten.
Wie verbreitet ist das Virus?
Deutschland galt bei Hühnern und Puten als Newcastle-Krankheit-frei; seit 1996 hatte es keinen Ausbruch mehr gegeben. Wohl auch, weil diese Tiere gegen den Erreger verpflichtend geimpft werden müssen.
Ist der Erreger für den Menschen gefährlich?
Laut Friedrich-Loeffler-Institut ist eine Infektion des Menschen sehr selten, aber möglich. Wer intensiven Kontakt mit einem infizierten Tier hatte, könnte sich anstecken. Dabei gilt der Erreger für den Menschen als ungefährlich; meist bleibt eine Infektion lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt.
Auch für die Verbraucher besteht keine Gefahr, denn weder die Tiere noch die Eier der betroffenen Betriebe dürfen verkauft werden, es gilt ein Verbringungsverbot.
Wieso konnte die Krankheit trotz Impfpflicht ausbrechen?
Hühner und Puten müssen in Deutschland gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden, unabhängig von der Bestandsgröße. In den meisten anderen EU-Ländern gibt es keine solche Impfpflicht.
Doch auch geimpfte Tiere können sich infizieren, allerdings schwieriger – und sie scheiden im Fall des Falles weniger Virus aus und dies über einen kürzeren Zeitraum. Sofern Krankheitszeichen auftreten, sind diese weniger ausgeprägt. Laut Friedrich-Loeffler-Institut sind gerade Jungtiere während der Aufzuchtphase noch nicht bzw. ungenügend geschützt.
Legehennen werden etwa alle acht Wochen nachgeimpft. Bei Masthähnchen reicht eine einmalige Impfung.
Bei großen Betrieben gebe es die Verpflichtung, dass die Tierärzte die Impfung kontrollieren, erklärt FLI-Präsidentin Kühn im BR.
Was sollten (Hobby-)Geflügelhalter jetzt beachten?
Für Hühner und Puten, auch für Hobbyhaltungen, ist eine Impfung gesetzlich vorgeschrieben. Überdies spielt laut FLI die sogenannte Biosicherheit eine große Rolle: auf kontrollierten Waren- und Personenverkehr achten sowie Maßnahmen der Früherkennung einhalten, also kranke oder tote Tiere umgehend testen.

