Im aktuellen ARD-DeutschlandTrend ist das Stimmungsbild deutlich: 72 Prozent der Befragten finden, gesundheitsschädliche Stoffe wie Alkohol, Tabak oder Softdrinks sollten höher besteuert werden. Der Debatte um eine mögliche Zuckersteuer, in der es besonders um stark zuckerhaltige Getränke geht, gibt das neuen Auftrieb.
Günther-Vorstoß im Bundesrat: Zuckersteuer „längst geboten“
Den jüngsten politischen Anstoß lieferte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Er will eine bundesweite Abgabe auf Softdrinks über den Bundesrat durchsetzen. Günther betonte zuletzt: Das sei „politisch und ökonomisch längst geboten, weil zu starker Zuckerkonsum erhebliche gesundheitliche Probleme und damit auch enorme gesellschaftliche Kosten verursacht“.
Im Bundesrat wurde der Antrag aus Schleswig-Holstein, der auch eine Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Energy-Drinks vorsieht, Ende März eingebracht. In einer späteren Sitzung soll über den Entschließungsantrag abgestimmt werden, ein Termin ist bisher nicht öffentlich bekannt. Wenn der Bundesrat zustimmt, müsste die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, den Bundestag und Bundesrat beschließen.
Teurere Softdrinks: Wer ist dafür, wer dagegen?
In der schwarz-roten Regierungskoalition im Bund ist die SPD offen für eine Zuckersteuer, als Beitrag zur Diabetes‑ und Adipositas‑Prävention. Auch Grüne und Linke in der Opposition sind dafür – und fordern weitergehende Maßnahmen wie Werbebeschränkungen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO drängt seit langem auf höhere Steuern für zuckerhaltige Getränke.
In der CDU ist Günthers Position dagegen klar in der Minderheit: Beim Parteitag in Stuttgart im Februar wurde ein entsprechender Antrag aus Schleswig-Holstein abgelehnt. Vize-Generalsekretärin Christina Stumpp warnte vor „grüner Bevormundungspolitik“. Vor dem Parteitag hatten 46 Mediziner- und Verbraucherverbände (darunter Foodwatch und die Bundesärztekammer) an die CDU appelliert, sich für eine Zuckersteuer auf Softdrinks auszusprechen.
Bundesernährungsminister Alois Rainer (CSU) positionierte sich wiederholt gegen eine Zuckersteuer. Prävention sei sinnvoller, etwa durch mehr Bewegung und Aufklärung. Außerdem gebe es eine „freiwillige Reduktionsstrategie mit der Lebensmittelwirtschaft“. AfD und FDP sind ebenfalls dagegen, genau wie Verbände der Lebensmittelwirtschaft.
Bayerns Wirtschaftsminister dagegen – und die Gesundheitsministerin?
Bayerns Staatsregierung ist weitgehend skeptisch, was eine Zuckersteuer angeht. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hält eine solche Abgabe für „nicht zielführend“. In der „Münchner Runde“ im BR Fernsehen sagte er zuletzt: Entscheidend seien Aufklärung und eine „sehr viel breitere Debatte“ über Ernährung und Bewegung.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach teilt auf BR24-Anfrage mit: „Der Ruf nach höheren Steuern ist oft zu einfach. Wichtig ist, über die Risiken durch Zucker zu informieren und aufzuklären. Die Prävention gewinnt nichts, wenn Softdrink-Hersteller Zucker durch andere Süßungsmittel mit Gesundheitsrisiken ersetzen.“ Laut einem „Main-Echo“-Bericht (externer Link; möglicherweise Bezahl-Inhalt) hatte sich Gerlach vor zwei Monaten grundsätzlich „offen“ für eine Zuckersteuer gezeigt.
Was könnte eine Zuckersteuer bringen?
In Mexiko ging der Softdrink‑Kauf im ersten Jahr nach der Steuer-Einführung um rund sechs Prozent zurück, im zweiten Jahr um etwa zehn Prozent. In Großbritannien machten Softdrinks-Hersteller ihre Rezepturen massiv zuckerärmer. Die Zuckermenge, die Kinder aufnehmen, ging dort deutlich zurück. Dänemark hatte zwischenzeitlich eine pauschale Zuckersteuer, schaffte sie aber wieder ab.
Gesundheitseffekte wie weniger Adipositas und Diabetes gelten als plausibel, lassen sich aber nur langfristig und schwer isoliert messen. Simulationsstudien für Deutschland kommen zu dem Ergebnis, dass eine Softdrink-Steuer den Zuckerkonsum senken und Gesundheitskosten in Milliardenhöhe einsparen könnte – wie eine Studie der TU München und der University of Liverpool von 2023 (externer Link).
Ab 1841: Es gab schon mal eine „Rübensteuer“
Ganz neu wäre eine Zuckersteuer nicht. Schon 1841 wurde im damaligen Preußen das erste Zuckersteuergesetz erlassen – zunächst als Rohstoffsteuer auf Zuckerrüben („Rübensteuer“), später als allgemeine Verbrauchsteuer. Abgeschafft wurde sie erst zum 1. Januar 1993 mit dem Start des Europäischen Binnenmarkts. Bei dieser preußischen und später deutschen Zuckersteuer ging es einst aber nicht um Gesundheitsvorsorge, sondern um mehr Geld für die Staatskasse.

