Rentner, Paare ohne Trauschein, Alleinstehende: Wie kann ich die E-Auto-Prämie beantragen?
Auch bei eheähnlichen Gemeinschaften kommt es auf das gemeinsame Einkommen an, schreibt das Bundesumweltministerium in einem FAQ (externer Link). Rentnerinnen und Rentner können eine Rentenbescheinigung einreichen. Für Alleinstehende gelten die gleichen Regelungen.
Die Förderung gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Das Portal, um die Förderung zu beantragen, soll jedoch erst ab Mai bereit sein. Zwar können Käufer die Prämie auch rückwirkend beantragen, Verbände befürchten trotzdem eine Kaufzurückhaltung.
Ist die Fördersumme für alle Autos gleich?
Nein. Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge und Range Extender gelten andere Fördersummen. Ein Haushalt mit 90.000 Euro Jahreseinkommen und zwei Kindern unter 18 bekommt zum Beispiel noch 2.500 Euro. Einen Haushalt ohne Kinder und 45.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen fördert die Bundesregierung mit 3.500 Euro.
Gilt die Förderung auch für Leasing-Verträge?
Ja. Genau wie beim Kauf muss man das Auto aber mindestens drei Jahre lang behalten.
Bekomme ich für gebrauchte Elektroautos eine Förderung?
Nein. Laut Umweltminister Schneider will man gezielt Neuwagen fördern. Im Gespräch mit dem BR erklärt er, es gebe durchaus auch Neuwagen für unter 20.000 Euro, die für Haushalte mit niedrigem Einkommen in Frage kämen.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos 2026?
Aktuell sind E-Autos bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt jedoch nur für batterieelektrische Fahrzeuge. „Meines Erachtens wird sich diese Technologie durchsetzen, weil sie eben nur einen Antrieb hat und nicht zwei“, sagt Umweltminister Schneider mit Blick auf Plug-in-Hybride und Range Extender. Für diese Fahrzeugtypen sind die Steuern jedoch meist günstiger.

