Als Mitte Januar in Kaufbeuren die Heizung der Familie Pirdal ausfällt, herrscht draußen Frost, im Haus sinkt die Temperatur, die Familie mit zwei Kindern friert. Die Familie sucht im Internet einen Notdienst und landet bei einem vermeintlichen Fachbetrieb.
Der Monteur untersucht die Heizung, erklärt die Pumpe für defekt und verlangt 1.000 Euro. Als Sofortzahlung. 600 Euro bezahlt die Familie bar, den Rest mit Karte – ein mobiles Lesegerät hat der Techniker dabei. Er stellt sogar eine Rechnung aus, wie sich später zeigt: mit falschen Firmendaten.
Das angeblich benötigte Ersatzteil kommt nie, die Diagnose ist falsch. Vier Tage später trifft die Familie jedoch der eigentliche Schlag.
Wasserschaden im Keller
Im Keller steht das Wasser einen halben Meter hoch, Trocknungsgeräte laufen wochenlang. Der unseriöse Handwerker hatte ein Ventil an der Heizung geöffnet, aber nicht wieder geschlossen. In der Nacht platzt der Schlauch, der Keller läuft voll. Der Schaden: rund 20.000 Euro.
Die Polizei ordnet den Fall einem 20-jährigen Deutschen zu, der mit mehreren Fällen in Schwaben und Oberbayern in Verbindung gebracht wird. Zusammen mit zwei mutmaßlichen Mittätern soll er im großen Stil abkassiert haben. Es geht um Beträge in Millionenhöhe.
Kein Einzelfall. Das Ausmaß dieser Masche zeigen jetzt gemeinsame Recherchen des ARD-Politikmagazins report München, der BR Studios Schwaben und Regensburg und der Augsburger Allgemeinen.
Callcenter, Scheinfirmen, Strohmänner
Wie schwer diese Strukturen strafrechtlich zu fassen sind, belegt ein Großverfahren am Landgericht Regensburg. Dort werden einem Unternehmer 211 Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges vorgeworfen.
Der 57-Jährige soll über ein Callcenter bundesweit Kunden an vermeintliche Handwerker vermittelt haben. Die Arbeiten führten der Anklage zufolge Kooperationsbetriebe und Subunternehmer aus, oft mit ungelernten Kräften, aber mit hohen Anfahrtskosten und überzogenen Stundensätzen. Für die Vermittlung soll der Unternehmer demnach Provisionen von bis zu 65 Prozent kassiert haben. Teilweise seien Personen aus dem Sozialhilfe- und Drogenmilieu für Gewerbeanmeldungen angeworben worden.
Verteidiger Michael Haizmann wirft im Interview mit report München die grundsätzliche Frage auf, „ob ein Callcenter-Betreiber für Schlechtleistungen der vermittelten Handwerker haftbar gemacht werden“ könne. Ein Reisebüro könne auch nicht in Haftung genommen werden, wenn „der Hotelbetrieb schlecht arbeitet“. Die Beweisführung ist schwierig.
Das Verfahren zieht sich in die Länge. An 40 Verhandlungstagen wurden 70 Zeugen und Sachverständige vernommen, weitere 15 Verhandlungstage sind angesetzt. Bis zum endgültigen Schuldspruch gelte die Unschuldsvermutung, teilt ein Gerichtssprecher mit.
Wie sich Verbraucher schützen können
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt, zuerst nach regionalen Betrieben zu suchen, etwa über das Portal www.handwerker-radar.de (externer Link) oder über die örtliche Handwerkskammer.
Besondere Vorsicht gilt immer bei sofortiger Bargeldforderung oder hohen Vorauszahlungen. Johannes Stoll, Sprecher des Polizeipräsidiums Kempten rät: „Im Zweifelsfall die Polizei informieren.“ Misstrauen ist angebracht bei fehlendem oder minimalem Werkzeug, fehlendem Impressum, unklaren Firmensitzen und rein mobilen Rufnummern.

