Markus Braun hat abermals Verfassungsbeschwerde eingelegt, seit bald sechs befindet er sich in Untersuchungshaft. Nach BR-Informationen hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Dabei sei von der im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelten Möglichkeit, Gebrauch gemacht worden, von einer Begründung abzusehen, so ein Sprecher in einer schriftlichen Antwort auf eine BR-Anfrage. Braun-Verteidigerin Theres Kraußlach sagte dem BR, sie habe diese Entscheidung zum Anlass genommen, „um nun weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen“.
Zuvor hatte des Oberlandesgericht München seine Haftfortdauerentscheidung unter anderem damit begründet, dass sich der dringende Tatverdacht gegen Braun im Zuge des Verfahrens verdichtet habe.
Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr scheiterte ebenfalls
Braun, der ehemalige Chefbuchhalter des Konzerns, Stephan von Erffa, sowie der Ex-Wirecard-Statthalter von Wirecard in Dubai, Oliver Bellenhaus, müssen sich seit Anfang Dezember 2022 vor dem Landgericht München unter anderem wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Betrugs verantworten.
Schon im vergangenen Jahr hatte Braun vergeblich Verfassungsbeschwerde gegen seine U-Haft eingelegt und sich unter anderem auf das Grundrecht der Freiheit berufen. Den damaligen Antrag lehnte Karlsruhe unter anderem mit der Begründung ab, dieser sei – Zitat – „nicht schlüssig“.
Wirecard-Prozess geht mit Zeugenvernehmung weiter
Das Landgericht München setzt den Wirecard-Prozess heute mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen fort. Tim J. soll sich per Videoschalte den Fragen der Verfahrensteilnehmer stellen.
J. hat unter anderem für Wirecard-Geschäftspartnerfirmen gearbeitet und in dieser Funktion in engem Kontakt mit dem flüchtigen Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek und Marsalek-Vertrauten gestanden. Wirecard war im Juni 2020 kollabiert, weil 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren.
Staatsanwaltschaft hält Wirecard-Geschäfte für frei erfunden
Das Geld stammte nach offizieller Darstellung des Konzerns aus dem Online-Geschäft des Aschheimer Zahlungsdienstleisters mit ausländischen Drittpartnern und sollte auf philippinischen Treuhandkunden liegen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Insolvenzverwalters waren weite Teile dieses Geschäfts frei erfunden.
Braun vertritt im Gegensatz dazu seit Prozessbeginn die Auffassung, eine Bande rund um Jan Marsalek und Oliver Bellenhaus habe das Wirecard zustehende Geld veruntreut und auf Konten von Auslandsgesellschaften geschleust.

