Seit dem Jahr 2008 gibt es in Deutschland das Angebot flächendeckender Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchungen. Dieses Screening war allerdings von Anfang an umstritten.
Wer bekommt bislang auf Kassenkosten ein Hautkrebs-Screening?
Alle Kassenpatienten ab 35 Jahren können sich alle zwei Jahre in Hautarzt- oder Hausarztpraxen auf Hautkrebs untersuchen lassen. Die Ärztinnen und Ärzte müssen eine entsprechende Fortbildung absolviert haben. Viele Krankenkassen bieten das Screening auch schon für jüngere Versicherte an. Sie sehen darin für sich Vorteile im Wettbewerb.
Was bedeutet „Screening“?
Mit dem englischen Wort „Screening“ werden flächendeckende Früherkennungsuntersuchungen bei Menschen beschrieben, bei denen es keinerlei Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung gibt, und auch kein besonderes Risiko.
Welche Pläne gibt es für das Hautkrebs-Screening?
Die Finanzkommission, die im Auftrag der Bundesregierung nach Einsparmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gesucht hat, will das Screening aussetzen. Gleichzeitig soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es für eine effiziente Früherkennung und Vorbeugung bei Hautkrebs gibt.
Wer fürchtet, dass er Hautkrebs hat, kann sich jetzt schon und auch weiterhin jederzeit untersuchen lassen. Ein solcher Verdacht fällt dann aber nicht in die Kategorie Screening und wird in den Praxen anders abgerechnet.
Warum will die Finanzkommission das Screening aussetzen?
Nach Einschätzung der zehnköpfigen Expertenkommission gibt es keine Belege dafür, dass diese Form der Früherkennung die Zahl der Menschen senkt, die an Hautkrebs sterben. Sowohl Zahlen aus Deutschland als auch internationale Studien hätten keine Belege dafür gebracht, dass das Screening das gesteckte Ziel erreicht. Es sei nicht der richtige Weg, möglichst viele Menschen zu untersuchen. Wichtig sei es, die zu erreichen, die besonders gefährdet sind.
Deutschland sei das einzige Land auf der Welt, das eine solche anlasslose Untersuchung auf Kassenkosten anbietet, betonte das Kommissionsmitglied Ferdinand Gerlach bei der Vorstellung der Empfehlungen. Gerlach hat an der Uni Frankfurt den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin.
Die Kommission erwartet ein jährliches Einsparpotenzial von 240 Millionen Euro. Außerdem werde rechnerisch die Arbeitskraft von 600 bis 900 Ärztinnen und Ärzten frei. Diese Arbeitskraft lasse sich besser für die Versorgung von Kranken verwenden, erklärte der Frankfurter Medizinprofessor Gerlach.
Was könnte auf das allgemeine Screening folgen?
Die Finanzkommission will die Hautkrebs-Früherkennung nicht abschaffen, sondern auf Menschen mit besonders hohem Risiko konzentrieren. Dazu zählen etwa Rothaarige, Menschen mit sehr heller Haut oder diejenigen, die bei einer Arbeit im Freien hoher Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
Die Finanzkommission empfiehlt auch, den „Einsatz von neuen technischen Verfahren wie KI-basierten Ganzkörperscannern oder Lasermikroskopie“ zu prüfen.
Wie werden die Vorschläge in der Fachwelt diskutiert?
In der Finanzkommission der Bundesregierung sind neben Gesundheitsökonomen und Juristen auch Medizinprofessoren vertreten. Die Kommission hat alle ihre Vorschläge einstimmig erarbeitet. Die Experten waren sich also einig, dass es keine ausreichenden Belege gibt, um das Hautkrebs-Screening in seiner heutigen Form fortzuführen.
Schon vorher hatte es immer wieder Kritik an dem Screening gegeben. Der Erlanger Medizinprofessor Thomas Kühlein beispielsweise, der im Vorstand des Netzwerks evidenzbasierte Medizin aktiv ist, hatte im vergangenen Dezember im BR betont, es sei „internationaler Konsens“, dass das deutsche Hautkrebs-Screening nicht die erwünschten Effekte bringe. Kühlein sagte, es mache ihn „wütend und ratlos“, dass Termine in Hautarztpraxen mit Untersuchungen blockiert würden, die nach der Studienlage wenig bringen.
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) warnt hingegen vor Änderungen. Sowohl der besonders gefährliche dunkle Hautkrebs als auch der weniger gefährliche sogenannte helle Hautkrebs könnten durch das Screening früh erkannt werden, erklärt der BVDD. Außerdem seien die Untersuchungen auch eine Gelegenheit, Menschen „über den richtigen Umgang mit UV-Belastung aufzuklären“, erklärt der BVDD-Präsident Ralph von Kiedrowski.
Auch die Finanzkommission der Bundesregierung räumt ein, dass es neben positiven Effekten, die sie sich von Änderungen beim Hautkrebs-Screening erhofft, auch negative Folgen geben könnte. Eine „Verunsicherung der Bevölkerung“ könne nicht ausgeschlossen werden. Außerdem sei „eine sinkende Sensibilisierung für die von Hautkrebs ausgehende Gefahr nicht auszuschließen“, erklärt die Kommission.

