Als Autorin einen Verlagsvertrag zu haben, bedeutet noch lange nicht, dass man ausgesorgt hat. Aktuell berichten immer mehr Autorinnen – vor allem bei kleineren Verlagen – von steigendem Druck und einem Arbeitsverhältnis, das sich eher nach Ausbeutung anfühlt, als nach partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
Vajona-Verlag in der Kritik
Prominent diskutiert wird auf TikTok derzeit der Vajona Verlag. Er ist 2024 mit der deutschen Ausgabe des Dark‑Romance‑Bestsellers „Haunting Adeline“ – eine düstere Geschichte, in der manipulatives Stalking zur Romanze wird – von einem kleinen Verlag zu einem Player in der Branche geworden. Nicht alle Autorinnen würden davon profitieren, behauptet die Kreatorin und Autorin Jen in einem vielgeklickten Youtube‑Video.
Während am Anfang davon gesprochen werde, wie familiär und eng die Zusammenarbeit sei, zeige sich das wahre Gesicht dann relativ schnell nach der Vertragsunterzeichnung, so die junge Autorin. „Denn schnell entwickelt sich das alles zu einem sehr einseitigen Arbeitsverhältnis, welches geprägt von emotionalem Druck und mangelnder Professionalität ist“, schildert Jen.
Vorwurf: Zu wenig Geld für Autoren
Machen sich Verlage den Traum – insbesondere junger Autorinnen – zunutze, ein eigenes Buch zu veröffentlichen? Dem BR liegen zwei Autorenverträge des Vajona‑Verlags vor. Auffällig: In beiden Verträgen sind keine Vorschüsse vorgesehen. Das ist inzwischen zwar oft so – viele, auch mittelständische Verlage, wälzen damit das wirtschaftliche Risiko komplett auf die Autorinnen und Autoren ab. Geld fließt erst nach vielen Monaten. In den vorliegenden Verträgen ist die Bezahlung außerdem nur eine prozentuale Beteiligung am Nettoerlös des Verlags. Üblicher wäre eine Beteiligung am Ladenpreis, der höher ist.
Nina George vom Netzwerk Autorenrechte, einem Zusammenschluss von 15 deutschsprachigen Autorinnenverbänden, der Schreibende bei Vertrags‑, Urheberrechts- und Branchenfragen berät, hält das in den beiden Fällen für bedenklich: In Deutschland sei das nicht üblich. Gängig sei bei Druckausgaben ein Prozentanteil des sogenannten Nettoladenpreises.
„Der Unterschied zum Nettoverlagserlös ist: Abgabepreis minus Mehrwertsteuer und zudem minus alle Rabatte, Provisionen, Vertreterrabatte und so weiter, die sich auf 50 bis 65 Prozent summieren. Dann hat die Autorin auf einmal nicht mehr zehn Prozent von 12 Euro, sondern zehn Prozent von fünf Euro, was ein enormer Unterschied ist.“
In den Verträgen, die dem BR vorliegen, liegt der Anteil am Nettoerlös sogar noch unter zehn Prozent. Was die Autorinnen damit erwirtschaften können, dürfte in vielen Fällen nicht viel mehr als ein Taschengeld sein.
Verschwiegenheitsklauseln und hohe Vertragsstrafen
Die Kreatorin Jen, die zuerst öffentlich über die Arbeitsbedingungen bei Vajona gesprochen hatte, berichtet, eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg bekommen zu haben. Und auch beim BR haben sich mehrere Autorinnen gemeldet, die sich nicht öffentlich äußern wollen, weil sie Abmahnungen durch den Vajona‑Verlag fürchten.
Tatsächlich finden sich in den vorliegenden Verträgen auch umfassende Verschwiegenheitsklauseln: Über das Arbeitsverhältnis darf nichts nach außen dringen, sonst drohen Vertragsstrafen von mehreren Tausend Euro.
Nina George vom Netzwerk Autorenrechte sagt dazu: „Non Disclosure Agreements“ seien nicht üblich. Denn: „Würde man hier rein praktisch denken, dürfte die Autorin auch ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt leider keine Auskunft geben, was ihre Verkäufe betrifft. Zudem mischt die Klausel rationale als auch subjektive Parameter. Sie ist in sich nicht schlüssig und gibt zu viel Auslegungsspielraum für nur eine Seite.“ In der Buchbranche gebe es die Regel: „Setzt jemand eine umfassende Vertraulichkeitsklausel auf, hat er möglicherweise einen Grund.“
Ratschlag: Nie gleich das erste Angebot akzeptieren
Der BR hat Vajona mit der Recherche konfrontiert. Der Verlag will sich dazu nicht äußern. Der Fall zeigt aber: In einer Branche mit steigenden Kosten, hohem Preisdruck und Konkurrenz gibt es mutmaßlich Verlage, die diesen Druck zugunsten der eigenen Wirtschaftlichkeit an einzelne Autorinnen weitergeben.
Gerade unerfahrenen Autorinnen rät das Netzwerk Autorenrechte deshalb, sich untereinander über Vertragsbedingungen auszutauschen – und: „Never accept the first offer.“

