Unternehmen wie Meta – der Konzern hinter Whatsapp und Instagram –, Microsoft oder Google sollen möglicherweise schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Missbrauch von Kindern suchen dürfen. Das EU-Parlament hat sich nach einer umstrittenen Abstimmung vergangene Woche für die Wiedereinführung einer Regelung ausgesprochen, die Anfang April ausgelaufen war. Zugleich verlangte es Änderungen an der Regelung.
Im März hatten sich die Parlamentarier noch mehrheitlich gegen eine Verlängerung dieser als „Chatkontrolle“ bekannt gewordenen Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln ausgesprochen. Die Ausnahme bestand seit 2021 und war mehrfach verlängert worden. Im März fand sich aber keine Mehrheit zur Verlängerung und sie war im April abgelaufen.
Erneute Abstimmung auf Drängen der Parlamentspräsidentin
Doch auf Initiative von EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und auf Drängen vor allem konservativer Politiker wurde jetzt erneut abgestimmt und eine Mehrheit sprach sich für eine Ausnahmeregelung bis 2028 aus – allerdings mit Änderungen. Damit die Regelung wieder greift, muss die EU-Kommission gehört werden und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen.
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll unangetastet bleiben
Doch ob die Chatkontrolle wieder erlaubt wird, ist nicht sicher. Denn die Änderung betrifft die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Signal inzwischen Standard ist. Sie soll grundsätzlich unangetastet bleiben. Stattdessen soll ein automatisierter Scan auf den Endgeräten erlaubt sein, Experten sprechen von „Client-Side Scanning“.
Überprüfung vor der Verschlüsselung
Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Das EU-Parlament möchte jetzt, dass auch Inhalte, die erst noch verschlüsselt werden sollen, vom Scan unberührt bleiben und bevor die Tech-Firmen Verdachtsfälle an die Behörden weiterleiten, ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifiziert. Das soll ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.
EU strebt eine Gesetzesregelung an
Der Streit um die Ausnahmeregelung zeigt, wie sehr Politiker und Experten um den richtigen Weg in dieser Frage ringen. Am Ende soll ein Gesetz regeln, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Aufnahmen sexualisierter Gewalt gegen Kinder machen dürfen oder sogar müssen.
Pro: Schutz der Kinder und mehr überführte Täter
Die Befürworter der Chatkontrolle sehen darin eine Möglichkeit, Fälle von sexuellem Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und mehr Täter zur Verantwortung ziehen zu können. Es handele sich nicht um eine Kontrolle von privaten Chats, sondern es werde nur nach Bildern auf Grundlage bekannter Muster gesucht. Tech-Unternehmen wie Meta, TikTok und Snapchat hatten das Vorgehen unterstützt.
Contra: Eingriff in ein Grundrecht und falsche Plattform
Die Gegner von Chatkontrollen, zu denen namhafte Datenschützer aber beispielweise auch der Deutsche Kinderschutzbund gehören, argumentieren, die Darstellungen sexualisierter Gewalt würden in der Regel gar nicht über private Messengerdienste, sondern über File-Hosting-Dienste ausgetauscht. Dort seien anlasslose Scans wichtig.
Chatkontrollen dagegen griffen tief in die Privatsphäre auch von Kindern ein. Sie drängen darauf, dass Anbieter zu verbindlichen Sicherheitsauflagen, Risikoanalysen und zum Scan unverschlüsselter Inhalte verpflichtet werden müssten.
Mit Informationen von dpa

