Ab Ende Juli gilt in Europa das neue „Recht auf Reparatur“ [externer Link]. Hersteller von Elektrogeräten sind dann dazu verpflichtet, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie einfacher und kostengünstiger als bisher zu reparieren sind. Verkäufer müssen ein Reparaturangebot durch den Hersteller auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist anbieten. Bei Geräten, die innerhalb der Gewährleistungsfrist instand gesetzt werden, verlängert sich diese um ein Jahr. Auch müssen Hersteller Werkzeuge oder die nötigen Anleitungen für eine Reparatur zur Verfügung stellen. Darüber hinaus darf in den Geräten installierte Software die Reparatur-Arbeiten nicht behindern.
Recht auf Reparatur soll viele Jahre gelten
Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Richtlinie um, die Verbraucherrechte stärken und nachhaltiges Wirtschaften verbessern soll. Die Regelung gilt für Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler und Trockner, Kühlgeräte, E-Bikes und E-Scooter, aber auch für Kleingeräte, darunter Tablets oder Smartphones. Das Recht auf Reparatur soll viele Jahre lang geltend gemacht werden können, auch nachdem die Produktion der Gerätemodelle eingestellt wurde. Beispielsweise zehn Jahre bei Waschmaschinen und sieben Jahre bei Smartphones. In einem zweiten Schritt, der im Februar 2027 umgesetzt werden soll, werden Hersteller von batteriebetriebenen Geräten dazu verpflichtet, ausschließlich austauschbare Akkus in ihren Geräten zu verbauen.
Durchbruch für Umwelt- und Verbraucherschützer
Unterstützer einer nachhaltigeren Wirtschaft begrüßen die neue Gesetzgebung. Darunter ist auch der Sachbuchautor und ehemalige Direktor des Deutschen Museums, Wolfgang Heckl. Er verweist auf den Elektroschrott, der auf Müllhalden in Afrika landet, die Kinder unter prekären Bedingungen durchsuchen müssen. Außerdem werde die Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen größer, wenn wir die Elektrogeräte einfach wegwerfen, statt sie zu reparieren.
Tatsächlich werden nach EU-Angaben durch das vorzeitige Entsorgen von Konsumgütern 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht. Zudem entstehen Verbrauchern in Europa pro Jahr Verluste in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro durch unnötige Neuanschaffungen (externer Link).
Industrie- und Handelskammer sieht neue Richtlinien kritisch
Der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) gehen diese Maßnahmen zu weit. Zwar begrüße man grundsätzlich Nachhaltigkeit bei der Produktion. Allerdings käme mit der neuen Gesetzgebung auch ein für Hersteller und Händler kaum zu bewältigender Mehraufwand hinzu. So müssen etwa Ersatzteile über einen sehr langen Zeitraum bereitgestellt werden. Auch die Dokumentationspflicht würde einen enormen Mehraufwand für Händler bedeuten. Darüber hinaus seien viele Fragen noch nicht hinreichend geklärt. Zum Beispiel, ab wann ein „Totalschaden“ bei einem Gerät vorliegt, bei dem die Reparaturkosten die Erstattungskosten übersteigen.
Wettbewerbsnachteile durch Direktimporte befürchtet
Probleme gibt es auch mit dem Direktimport von Waren etwa aus China, die nicht über deutsche Händler vertrieben werden. Diese müssen das „Recht auf Reparatur“ auch für Importwaren durchsetzen. So können Direktbestellungen etwa bei „Temu“ den Wettbewerb verzerren, erklärt Dirk Binding von der DIHK: „Es wird Wettbewerbsnachteile mit sich bringen, sofern wir uns in Deutschland und Europa an das geltende Recht halten und andere aus Drittländern nicht.“ Die Einfuhr solcher nicht-reparierbarer Waren sei nicht zu kontrollieren. In jedem Fall koste das neue Recht auf Reparatur viel Geld, das die Wirtschaft laut Dirk Binding nicht alleine tragen kann: „Auch der Verbraucher wird Kosten übernehmen müssen.“

