Über 120.000 Lehrkräfte unterrichten in Bayern an staatlichen Schulen. Viele arbeiten jahrelang am selben Ort, aber auch Wechsel und Versetzungen gehören zum Schulalltag. Generell gilt in Bayern bei staatlichen Schulen: Versetzung vor Neueinstellung. Das bedeutet: Zuerst arbeiten die personalverwaltenden Stellen die Versetzungswünsche des bestehenden Personals ab. Danach entscheiden sie, an welchen Schulen neue Lehrkräfte unterrichten.
Beim Umgang mit Einsatzwünschen gibt es keine Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften. Das teilt ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums auf BR24-Anfrage mit. Selbstverständlich werde die persönliche Situation „im Rahmen des Möglichen“ berücksichtigt: „Wo ein wohnortnaher Einsatz möglich ist, wird er auch umgesetzt.“
Ministerium: Erst Bedarf, dann persönliche Kriterien
Allerdings unterscheide sich der Bedarf an Lehrkräften in Bayern regional stark. Das Kultusministerium müsse überall gleichwertige Bildungschancen sicherstellen, betont der Sprecher. Ob der Wunschort klappt, hänge folglich in erster Linie vom dortigen Bedarf ab. Es folgen Sozialkriterien (minderjährige Kinder, Familienstand) sowie weitere Kriterien (Prüfungsnote, Wartezeit auf Versetzung). Auch eine Schwerbehinderung oder „herausragendes politisches Engagement“ könne eine Rolle spielen.
Wie genau die Zuteilung abläuft, darüber informiert das Kultusministerium für die einzelnen Schularten detailliert auf seiner Webseite (externer Link). Die finale Entscheidung treffen je nach Schulart das Ministerium, die Bezirksregierung oder das zuständige Schulamt. Dort gibt es mehrere Tipps für wechselwillige oder neu beginnende Lehrkräfte, zum Beispiel die Wunschregion so groß wie möglich zu wählen und sich direkt auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
BLLV: Bis allerspätestens Mitte Juli müssen alle Bescheid wissen
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) fordert: Bis Anfang Juli, allerspätestens Mitte Juli müssen alle Lehrkräfte wissen, wo sie im kommenden Schuljahr unterrichten. Das betont Karin Leibl, Beisitzerin im BLLV-Landesvorstand, auf BR24-Anfrage. „Besonders an den Grund- und Mittelschulen ist es bisher teils so, dass sich die Lehrkräfte nicht mehr von den Kindern verabschieden können – weil sie erst mit Ferienstart erfahren, ob ihr Versetzungswunsch klappt“, sagt Leibl. Auch bei Neueinstellungen dürfe man den Dienstort nicht erst auf den letzten Drücker erfahren.
In diesem Herbst gebe es wegen des Moratoriums der bayerischen Staatsregierung trotz des Lehrkräftemangels keine Einstellungen über den Ersatzbedarf hinaus und zunächst keine Nachrückerstellen an den staatlichen Schulen. Versetzungen und Versetzungswünsche des bestehenden Personals gebe es natürlich trotzdem, sagt Leibl. „Wie gut und gerecht das abläuft, ist von Schulart zu Schulart unterschiedlich. Als Gymnasiallehrkraft hängt es extrem von der persönlichen Fächerverbindung ab. Bei den Förderschulen wiederum wollen überproportional viele in München oder Würzburg unterrichten – deshalb müssen vergleichsweise viele in Randbezirke in Bayern.“
Der Junge BLLV wünsche sich generell mehr Verlässlichkeit. „Viele Lehrkräfte würden mit einem besseren Gefühl in einer für sie weniger passenden Gegend unterrichten, wenn sie die verbindliche Zusage hätten: Nach beispielsweise fünf Jahren wechselst du sicher an deinen Wunschort.“
GEW-Landeschefin Borgendale: „Früher haben das viele akzeptiert“
„Das Problem ist, dass gerade neu einzustellende Lehrkräfte oft erstmal nicht da landen, wo sie hinwollen“, sagt Martina Borgendale. Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bayern betont auf BR24-Anfrage: „Früher haben das viele akzeptiert, quasi als Preis für die Verbeamtung.“ Das gelte heute so nicht mehr – viele junge Lehrkräfte würden stattdessen verbeamtet an städtische Schulen in München und Nürnberg gehen. „Manche arbeiten auch lieber angestellt an einer staatlichen Schule oder einer Privatschule, statt verbeamtet als staatliche Lehrkraft am für sie falschen Ort.“
Aus GEW-Sicht wäre es sinnvoll, Extra-Anreize zu schaffen, damit sich in Bayern freiwillig genug Lehrkräfte für Regionen mit hohem Bedarf finden. „Das könnte ein höheres monatliches Brutto-Gehalt sein, wenn man sich im Gegenzug für einige Jahre fest verpflichtet“, sagt Borgendale. Grundsätzlich sei es zwar richtig, dass bei den Lehrkräften die Wünsche des bestehenden Personals vor den Wünschen von neuen Lehrkräften berücksichtigt werden. Aber auch bei den Versetzungen könne es in Ausnahmefällen passieren, dass eine unverheiratete Lehrkraft ohne Kinder viele Jahre warten müsse.

