Australien hat das Social-Media-Verbot vorgemacht. Viele EU-Staaten drängen seit Monaten ebenfalls darauf, auch die deutsche Expertenkommission hat Vorschläge eingereicht. Jetzt hat die EU-Kommission den Entwurf ihres „Kids Act“ (externer Link) vorgestellt und damit die Antwort auf die Frage: Wie stark will die EU die Plattformen in die Pflicht nehmen – und zu welchem Preis?
Was ist der „Kids Act“?
Mit dem „Kids Act“ hat die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Minderjährige im Netz schützen soll durch Mindestalter für digitale Dienste, Sicherheitsstandards und Altersprüfungen. Über diesen Entwurf sollen nun das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten verhandeln. Änderungen sind möglich – auch bei den Altersgrenzen.
Um welche Plattformen geht es?
Es geht um weit mehr als Netzwerke wie TikTok und Instagram. Auch Videoplattformen wie Youtube, App-Stores, Online-Spiele und KI-Chatbots sind betroffen, kurz: alle Dienste, die als riskant gelten. „Riskant“ sind per Definition Dienste, die Livestreams anbieten, ebenso wie Empfehlungssysteme, die Kontakte außerhalb des eigenen Netzwerks vorschlagen oder algorithmisch gesteuerten Dauerkonsum befeuern. Ausgenommen sind nur rein informative Angebote wie Wikipedia, Bildungs-Websites und Behördendienste.
Was sollen Kinder und Jugendliche ab welchem Alter dürfen?
Unter 13 Jahren soll es kein eigenes Konto geben zu allen Diensten, die unter die Risiko-Definition fallen – auch nicht mit der Erlaubnis der Eltern.
Von 13 bis 15 Jahren sollen Eltern für ihre Teenager-Kinder ein Konto eröffnen dürfen. Die Funktionen sind eingeschränkt und die Eltern sollen es komplett steuern können. Maximal eine Stunde pro Tag könnten die Eltern erlauben und müssten zudem jeden neuen Kontakt freigeben.
Ab 15 Jahren könnten sich Jugendliche dann selbst ein Konto einrichten und einige standardmäßig ausgeschaltete Funktionen aktivieren wie die Freigabe der Standortdaten. Das Konto aber bliebe bis zum 18. Geburtstag weiter eingeschränkt, so dass beispielsweise stundenlanges Scrollen und der Kontakt zu Fremden ausgeschlossen wären.
Ziel sei, einen allmählichen Übergang zu schaffen und die Kinder schrittweise ans Digitale heranzuführen, sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen am heutigen Donnerstag bei der Vorstellung des „Kids Act“.
Was müssten die Anbieter ändern?
Der Entwurf (externer Link) verbietet suchtförderne Funktionen. Standardmäßig würde das beispielsweise folgende Änderungen erfordern:
- Videos dürften nicht mehr automatisch starten
- Es gäbe kein endloses Scrollen mehr
- Nutzungspausen wären Pflicht, insbesondere zu Schul- und Nachtzeiten
- Standortdaten, Kamerazugriff, Push-Nachrichten müssten standardmäßig ausgeschaltet sein
- Die Anzeige von Schönheitsfiltern wäre tabu
Was käme auf die Eltern zu?
Eltern müssten ihre Kinder dem Entwurf nach sowohl kontrollieren als auch selbst einiges nachweisen: Etwa, dass sie volljährig sind und sorgeberechtigt sind, sowie das Alter des Kindes.
Bei der Vorstellung des „Kids Act“ verteidigte Kommissionspräsidentin von der Leyen die starke Einbindung der Eltern gegen Kritik. Die EU vertraue ihnen. Es sei entscheidend, sie über die Risiken der Social-Media-Nutzung im Zusammenhang mit der Gehirnentwicklung von Kindern zu informieren, damit sie ihre Kinder digital begleiten könnten.
Was sagen die Kritiker?
Kritiker befürchten einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte und äußern Datenschutzbedenken – vor allem mit Blick auf die Altersverifikation.
Der Journalist Sebastian Meineck etwa kritisiert auf netzpolitik.org (externer Link), dass Erwachsene künftig auch bei Spielen, Chatbots und in App-Stores ihr Alter nachweisen müssten.
Svea Windwehr vom Verein für Digitalpolitik D64 sieht im „Kids Act“ einen „komplexen Regelungsvorschlag, der tief in die Grundrechte aller eingreifen wird“. Unter 15-Jährige könnten künftig nur noch unter starker Überwachung online teilhaben. Kern des Entwurfs sei die Altersverifikation für alle – eine solche Technologie aber gebe es noch nicht, „ohne die Teilhabe, Privatsphäre und Sicherheit von Millionen zu gefährden“.
Was sagen die Befürworter des Kids Act?
Demgegenüber stehen Befürworter des „Kids Act“ wie Anna-Lena von Hodenberg. Sie verweist auf der Website der Menschenrechtsorganisation hateaid.org (externer Link) auf die erheblichen Risiken durch Gewaltvideos, extremistischen Content und die psychischen Folgen algorithmisch gesteuerter Feeds. Von Hodenberg begrüßt den „Kids Act“ und ruft von der Leyen und damit die EU dazu auf, „sich zu trauen, sich mit den Tech-Konzernen und damit auch mit der US-Regierung anzulegen“.
Bei der Vorstellung des „Kids Act“ jedenfalls machte von der Leyen deutlich: Die EU sei nicht länger bereit, dem Treiben der Plattformen zuzusehen. Diese müssten der EU jetzt beweisen, dass sie für Minderjährige sicher seien. Ansonsten ließe die EU nicht mehr zu, dass sie Zugriff auf ihre Kinder und Jugendlichen bekämen.

