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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Grönemeyer will CDU die Verwendung seines Songs verbieten
Kultur

Grönemeyer will CDU die Verwendung seines Songs verbieten

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 5. November 2024 12:52
Von Uta Schröder
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4 min. Lesezeit
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Herbert Grönemeyer will der CDU verbieten, seinen Song „Zeit, dass sich was dreht“ für den Wahlkampf für Friedrich Merz zu nutzen. Das bestätigte sein Medienanwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur. Der Fall hat einen konkreten Anlass: Ende Oktober hatte die Junge Union (JU) bei ihrem Treffen in Halle den Song als eine Art Einlauf-Song von Friedrich Merz gespielt.

Inhaltsübersicht
Auch Rapper $oho Bani ist nicht begeistertMerkel und die Toten Hosen

Grönemeyer verlangt nach Angaben seines Anwalts in einem Schreiben an CDU und Junge Union eine Unterlassung der Verwendung des Songs, sowohl bei öffentlichen Auftritten aufzuführen als anderweitig, etwa in Online-Videos. Zudem müsse die bisherige Verbreitung gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.

Auch Rapper $oho Bani ist nicht begeistert

Grönemeyer (68) hatte den Song 2006 anlässlich der WM in Deutschland veröffentlicht. In diesem Jahr erschien ein Remix des Songs mit dem Rapper $oho Bani. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen eingespielt. $oho Bani hatte auf seinem Instagram-Account bereits in der vergangenen Woche mit rechtlichen Schritten gedroht (externer Link): „Wenn ihr weiter meinen Song auf Friedrich-Merz-Veranstaltungen benutzt, werde ich rechtliche Schritte einleiten.“ Grönemeyer ist bekannt als durchaus politischer Künstler, etwa zum Thema Migration – bei dem seine Haltung eher weniger den Positionen der CDU entspricht.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Künstler bei der CDU über die Verwendung ihrer Songs beschweren. Bereits 2013 hatte sich die Band „Die Toten Hosen“ darüber echauffiert, dass Parteien ihren Pathos-Pop-Song „Tage wie diese“ für ihren Wahlkampf benutzten. „Wir empfinden es als unanständig und unkorrekt, dass unsere Musik auf politischen Wahlkampfveranstaltungen läuft“, hieß es damals in einer Pressemitteilung der Band. Das Lied war immer wieder auf Veranstaltungen von CDU und SPD gelaufen. „Die Gefahr, dass Menschen auf die Idee kommen können, dass es eine Verbindung zwischen der Band und den dort beworbenen Inhalten gibt, macht uns wütend“, hieß es damals weiter.

Merkel und die Toten Hosen

Auf der Siegesfeier der CDU sah man dann trotzdem Merkel und Co, wie sie deutschlandfähnchen-schwenkend zu „Tage wie diese“ hin- und herwackelten. Der damalige Fraktionsvorsitzende Volker Kauder griff sogar zum Mikrofon, um laut mitzusingen. Merkel habe daraufhin bei Tote-Hosen-Sänger Campino angerufen, wie dieser später in seiner Biografie schrieb. „Herr Campino, ich rufe an, weil wir letzten Sonntag so auf Ihrem Lied herumgetrampelt sind“, habe sie gesagt. Es habe sich allerdings um eine „Siegesfeier“ gehandelt, nicht um einen Wahlkampfauftritt, rechtfertigte sich die Merkel damals angeblich.

In der Mitteilung der Band hatte es damals geheißen, dass man „rein rechtlich“ nichts gegen die Verwendung des Songs tun könnte. Obwohl man für das öffentliche Abspielen eines Songs eigentlich nicht mehr tun muss, als die dafür nötige GEMA-Gebühr zu entrichten, gab es in der Vergangenheit doch Fälle, in denen Künstler sich juristisch zur Wehr setzten: Schlagersängerin Helene Fischer etwa hatte 2014 gegen die Verwendung ihres Hits „Atemlos“ durch die rechtsradikale NPD geklagt. Das Oberlandesgericht in Thüringen gab ihr damals recht.

Mit Informationen von dpa

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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