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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Wirecard-Musterverfahren: Erster Dämpfer für Anleger
Wirtschaft

Wirecard-Musterverfahren: Erster Dämpfer für Anleger

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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Über Jahre hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard geprüft und durch ein so genanntes Testat ihre Richtigkeit bestätigt. Doch die Bilanzen erwiesen sich mit dem Zusammenbruch von Wirecard als falsch. Nach Auffassung des Senats reicht das Testat aber nicht aus, um im Rahmen des Kapitalmusterverfahrens am Bayerischen Obersten Landesgericht Schadenersatzansprüche gegen das Wirtschaftsprüfungsunternehmen geltend zu machen.

Inhaltsübersicht
Gericht: Prüfer nicht für die Konzern-Kommunikation zuständigKläger-Vertreter „enttäuscht“EY: Schadenersatzansprüche grundsätzlich unbegründetEntscheidung nicht absehbar

Gericht: Prüfer nicht für die Konzern-Kommunikation zuständig

Denn: Nicht die Prüfer der Bilanzen sind nach Auffassung des 1. Zivilsenats primär für die Information des Kapitalmarktes zuständig, diese Verantwortung liegt bei der geprüften Gesellschaft – also Wirecard, so die Präsidentin des Bayerisches Obersten Landesgerichts, Andrea Schmidt, die in einer gut einstündigen Erklärung den Entscheid des Senats erläuterte.

Deswegen hat das Gericht die entsprechenden Feststellungsziele zurückgewiesen, die das Landgericht München I dem Bayerischen Obersten Landesgericht 2022 für die Durchführung des Kapitalmusterverfahrens vorgelegt hat. Konkret ging es um die Konzern-Jahresabschlüsse und -Lageberichte aus den Jahren 2014 bis 2018.

Kläger-Vertreter „enttäuscht“

„Wir halten die Entscheidung für falsch. Wir wollen natürlich EY weiter in diesem Kapitalmusterverfahren drin haben“, sagte Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Denn: Es sei das nicht eingetreten, was das Kapitalmusterverfahren eigentlich leisten sollte – eine einheitliche und schnelle Entscheidung.

Gegen diesen Teilentscheid können die Kläger-Vertreter in diesem Muster-Verfahren beim Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen, was auch geschehen wird. Das kündigten sowohl Bergdolt als auch der Münchener Rechtsanwalt Peter Mattil an. Er vertritt in diesem Verfahren den Musterkläger und bezeichnete den Verlauf des heutigen Tages als „enttäuschend“.

EY: Schadenersatzansprüche grundsätzlich unbegründet

EY nimmt die heutige Entscheidung nach eigenen Angaben „zur Kenntnis“. Schriftlich teilte das Unternehmen mit: „Es bestehen keine Ansprüche gegen EY Deutschland auf Schadensersatz – ganz gleich, ob die Klagen im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens gebündelt oder als Einzelklagen verfolg werden.“

Das eigentliche Musterverfahren geht weiter, denn es liegen noch zahlreiche andere Feststellungsziele vor, mit denen die Kläger-Seite die ihrer Ansicht nach bestehenden Schadenersatzansprüche begründet.

Zum Kreis der Beklagten gehören unter anderem Ex-Wirecard-Vorstandschef Markus Braun, der sich zudem aktuell am Landgericht München in einem Strafprozess wegen seiner Rolle im Wirecard-Skandal verantworten muss. Neben Braun sitzen der ehemalige Wirecard-Chefbuchhalter Stephan von Erffa sowie der frühere Statthalter des Zahlungsdienstleisters in Dubai, Oliver Bellenhaus, auf der Anklagebank. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem bandenmäßigen Betrug vor. Ein Urteil ist hier nicht absehbar.

Entscheidung nicht absehbar

Das gilt für das Kapital-Musterverfahren erst recht. „Ein zeitlicher Horizont ist nicht absehbar“, sagte Gerichtssprecher Laurent Lafleur. Schließlich muss sich das Oberste Landesgericht jetzt noch die weiteren Feststellungsziele ansehen, die ihm ebenfalls noch vorliegen. Deswegen dürften noch Jahre bis zu einer Entscheidung vergehen.

In einem Muster-Verfahren werden mögliche Schadenersatzansprüche von tausenden Klägern gebündelt und anhand eines Falles geklärt. Das Bayerische Oberste Landesgericht war deswegen zum Auftakt des Kapitalmusterverfahrens in die Wappenhalle auf dem Gelände des früheren Flughafens in München-Riem ausgewichen. Die heutige Verkündung der Entscheidung fand im deutlich kleineren Saal 134 im Justizpalast im Zentrum Münchens statt.

Abgeräumt hat das Gericht zudem einen Antrag, den eine Anwaltskanzlei zum Auftakt des Kapitalmusterverfahrens vorgelegt hat. Sie hatte grundsätzlich die Zuständigkeit des Obersten Landesgerichts für das Verfahren angezweifelt. „Der Senat hat hier wenig überraschend festgehalten, dass er zuständig ist, nachdem er schon zwei Jahre an diesem Verfahren gearbeitet hat“, sagte Gerichtssprecher Lafleur.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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