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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Gefahr im Paket: Was darf per Post verschickt werden, was nicht?
Wirtschaft

Gefahr im Paket: Was darf per Post verschickt werden, was nicht?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 16. Juni 2025 08:47
Von Christin Freitag
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6 min. Lesezeit
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💬 „Dein Argument“ greift Euren Input auf: Kommentare aus der BR24-Community sind Anlass für diesen Beitrag. 💬

Inhaltsübersicht
Gefahrstoffe dürfen nicht ins Ausland verschickt werdenGefahrgut deklarieren: Der Versender ist verantwortlichSpezielle Fahrzeuge für den Gefahrgut-Transport nötigExperten: Thema Gefahrgut im Postversand wird immer größerBis zu 16 Millionen Pakete täglich in Deutschland unterwegs

Mindestens 15 Mitarbeiter sind Anfang Juni in einem Verteilzentrum der Deutschen Post in Langenzenn im Landkreis Fürth verletzt worden. Grund war ein nicht deklariertes Pulver, das an Paketen haftete und sich als Gefahrstoff Phoron herausstellte.

In den Kommentarspalten dazu äußern BR24-User ihre Erfahrungen mit dem Versand von Gefahrstoffen, darunter „thomas555„, der schreibt: „Ich habe Aceton im Internet bestellt. Kam gut verpackt aber nicht deklariert. Das gleiche mit Nitroverdünner…“ User „baer02“ vermutet, in Falle einer ordentlichen Deklaration wär das Paket von DHL auch nicht transportiert worden und BR24-User „Bayer_aber_anders„, fragt: „Interessantes Thema, was darf verschickt werden und was nicht bzw. unter welchen Sicherheitsvorgaben. Im Zeitalter von Onlinekauf wichtig zu wissen für alle.“

Gefahrstoffe dürfen nicht ins Ausland verschickt werden

Zunächst einmal: Es macht einen Unterschied, ob das Paket innerhalb Deutschlands verschickt wird oder das Ziel außer Landes liegt. Denn im internationalen Postverkehr ist der Versand gefährlicher Güter für Privatkunden generell ausgeschlossen. Einzig Geschäftskunden können eine Zusatzvereinbarung für bestimmte europäische Nachbarländer abschließen.

Dabei zählen zu den gefährlichen Gütern bereits Parfums und Deodorants, Batterien, Streichhölzer, Desinfektionsmittel, hochprozentige alkoholische Getränke, Maschinenöle, Farben und Lacke, wie die Deutsche Post auf ihrer Website auflistet. Viele dieser Dinge sind alltägliche Gebrauchsgegenstände und werden von Kunden oft gar nicht als Gefahr gesehen. Sie sind aber leicht entflammbar oder in der Lage, Mensch und Umwelt zu schädigen, wenn sie auslaufen.

Innerhalb Deutschlands ist der Versand erlaubt, wenn die Gefahrstoffe als solche gekennzeichnet und sicher verpackt werden. Wer also einen Nagellackentferner mit der Post verschickt, muss auf dem Paket eine Raute mit zwei schwarzen Ecken aufkleben – das Symbol für eine „begrenzte Menge Gefahrstoff“. Es gibt aber Artikel, die auch vom nationalen Versand ausgeschlossen sind, weil sie nicht sicher verpackt werden können, sagt Jasmin Derflinger, Sprecherin der Deutschen Post: Wunderkerzen und Autobatterien zählten dazu.

Gefahrgut deklarieren: Der Versender ist verantwortlich

Mitarbeiter der Postfilialen seien nicht verpflichtet, nach dem Inhalt des Paketes zu fragen oder auf die notwendige Deklaration hinzuweisen, so die Post-Sprecherin. Verantwortlich dafür, dass Gefahrgut gekennzeichnet ist, ist der Versender der Ware, wie BR24-User „redcapa“ richtig schreibt: „Der Kunde kauft, was er haben kann. Kann er was dafür, dass mit dem eingeleiteten Vorgang Regeln nicht eingehalten werden?“

Über die Voraussetzungen des Paketversandes informiere die Post über ihre AGB ausführlich, sagt Derflinger. Und wer ein Paket zur Post bringe, erkenne die Geschäftsbedingungen an. Das Paket öffnen und die Waren überprüfen, dürfe die Post aufgrund des Postgeheimnisses nur in Ausnahmefällen.

Spezielle Fahrzeuge für den Gefahrgut-Transport nötig

Derlei, mit einer Raute gekennzeichnete Pakete, dürften auch nur von Fahrzeugen mit entsprechenden Hinweisschildern und erhöhten Sicherheitsvorkehrungen abgeholt werden. Trotzdem kosten Pakete mit Gefahrgut in begrenzten Mengen nicht mehr Porto als andere Pakete, versichert die Post. Damit soll auch verhindert werden, dass Kunden des Geldes wegen auf die Kennzeichnung verzichten.

Die Post verweist in ihren AGB auch auf die richtige Verpackung von Gefahrstoffen. Unter anderem sollte ausreichend Füllstoff verwendet werden. Kommt es aufgrund falscher Deklaration oder Verpackung zu einem Schaden an Menschen oder Maschinen, könne das für den Absender teuer werden, warnt die Post.

Experten: Thema Gefahrgut im Postversand wird immer größer

Klaus Gettwart ist Experte für Gefahrgüter beim Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT). Er sagt, das Thema Gefahrgut im Postversand werde immer größer. Offizielle Daten zur Unfallzahl lägen nicht vor. Aber „wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Vorfälle in den letzten Jahren konstant gestiegen ist.“ Gettwart nennt vor allem „Pulverbriefe“ ein wachsendes Problem. Zur Bedrohung verschickt, seien sie meist ungefährlich, störten den betrieblichen Ablauf aber massiv.

Bis zu 16 Millionen Pakete täglich in Deutschland unterwegs

Anfällig sei die Branche vor allem wegen der großen Menge verschickter Güter. In Deutschland sind täglich bis zu 16 Millionen Pakete und 40 Millionen Briefe im Umlauf. Logistisch eine enorme Herausforderung. Unternehmen wie die Post könnten da nicht auch noch detektivisch vorgehen, sagt Gettwart.

Dazu kommt: Nur wenige Menschen, die ein Paket verschicken, sehen sich zuvor die Geschäftsbedingungen der Zusteller an, sagt Gettwart. Dabei gilt zumindest beim Thema Gefahrstofftransport: Wer einen kennt, kennt alle. Denn die Regeln machen nicht die Logistiker selbst, sondern sie richten sich nach europäischen Vorschriften. Wer Gefahrgut in größerer Menge oder ins Ausland verschicken will, der sollte daher auf Spediteure zurückgreifen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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