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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Insiderwissen: Google-Mitarbeiter nach Online-Wetten angeklagt
Netzwelt

Insiderwissen: Google-Mitarbeiter nach Online-Wetten angeklagt

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 1. Juni 2026 15:48
Von Benjamin Lehmann
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4 min. Lesezeit
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Auf Wettplattformen, englisch Prediction Markets, also wörtlich Voraussage- oder Prognosemärkte, können Nutzer oder auch die Plattform selbst irgendwelche Behauptungen über künftige Ereignisse erstellen und andere Nutzer können gegen eine Gebühr darauf wetten. Das reicht von Naturereignissen über die Häufigkeit von Wörtern in Politikerreden bis hin zu ethisch fragwürdigen Wetten auf den Ausbruch von Kriegen oder das Todesdatum von Prominenten. In den USA sind zwei Prediction Marktes führend: Polymarket und Kalshi.

Inhaltsübersicht
Präzise Voraussage trotz Null-Prozent-WahrscheinlichkeitGoogle spricht vom Missbrauch interner DatenTrump-Sohn soll als Berater tätig seinWetten auf Wettplattformen in Deutschland illegalBeteiligung an illegalem GlücksspielGoogle-Mitarbeiter würde in Deutschland der völlige Ruin drohen

Präzise Voraussage trotz Null-Prozent-Wahrscheinlichkeit

Der jetzt in den USA angeklagte Google-Mitarbeiter soll laut Anklageschrift Ende 2025 bei Polymarket auf Google-Ranking-Ergebnisse gewettet haben, unter anderem darauf, welche Begriffe oder Personen im Google-Jahresrückblick erscheinen würden. Beispielsweise sagte er korrekt voraus, dass der US-Rapper D4vd der im Google-Jahresrückblick „meist-trendende“ Sänger sein würde – zum Zeitpunkt der Wette hatte das auf Polymarket eine Wahrscheinlichkeit von null Prozent. D4vd war 2025 im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Tod der 15-jährigen Celeste Rivas in den Schlagzeilen gelandet.

Google spricht vom Missbrauch interner Daten

Die Anklage wirft dem Google-Mitarbeiter vor, dass er solch präzise Vorhersagen nur deswegen machen konnte, weil er auf vertrauliche interne Daten Zugriff hatte, und hat ihn wegen Betrugs und Geldwäsche angeklagt. Google hat bestätigt, dass Mitarbeiter grundsätzlich auf solche Daten Zugriff haben und spricht von einem schweren Verstoß gegen interne Richtlinien, die den Gebrauch solcher Daten für Wetten ausschließen. Der Mitarbeiter wurde beurlaubt.

Trump-Sohn soll als Berater tätig sein

Die Wettplattformen sind in den USA immer wieder in den Schlagzeilen, weil Wetten unter dem Verdacht stehen, manipuliert worden zu sein. Zugleich hält sich der Verdacht, dass die Wettplattformen eine gewisse Nähe zu US-Präsident Donald Trump haben: Der Sohn von Donald Trump, Donald Trump Junior, soll bei beiden großen Prediction Markets als Berater tätig sein.

Wetten auf Wettplattformen in Deutschland illegal

Angefeuert durch Posts über Gewinner auf Wettplattformen in Social-Media-Kanälen gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, die Interesse an solchen Plattformen haben. Allerdings sind derlei Wetten in Deutschland illegal: Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat im Herbst 2025 in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen und vor Wetten auf den Prediction Markets gewarnt: Die Wettformate basierten häufig auf unklaren oder beeinflussbaren Ereignissen und seien deswegen besonders anfällig für Manipulation.

Beteiligung an illegalem Glücksspiel

Der auf Internetrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke bestätigt auf BR-Anfrage, dass diese Wettplattformen von den deutschen Aufsichtsbehörden als illegales Glücksspiel eingestuft werden. Damit ist es strafbar, dort Wetten zu platzieren. Würde der Google-Mitarbeiter in Deutschland angeklagt, müsste er sich also nicht nur wegen des Betrugsvorwurfs, sondern auch wegen Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel verantworten.

Google-Mitarbeiter würde in Deutschland der völlige Ruin drohen

Zudem würde ihm arbeits- und zivilrechtlich das sofortige berufliche Aus sowie der finanzielle Ruin drohen. In Deutschland würde die unberechtigte Nutzung interner Unternehmensdaten für private Millionengewinne als gravierende Pflichtverletzung und massiver Vertrauensbruch eine fristlose Kündigung rechtfertigen, so Solmecke. „Gleichzeitig liegt hier ein strafbarer Geheimnisverrat nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor“, erklärt der Rechtsanwalt. Die betroffene Firma könne folglich Schadensersatzforderungen geltend machen und den Angestellten gerichtlich dazu verpflichten, die unberechtigt erlangten Gewinne an das Unternehmen herauszugeben.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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