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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Neuregelung im Umgang mit NS-Raubkunst
Kultur

Neuregelung im Umgang mit NS-Raubkunst

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 10. Oktober 2024 12:48
Von Uta Schröder
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3 min. Lesezeit
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Seit 2003 konnten Streitigkeiten über NS-Raubkunst von der sogenannten Beratenden Kommission gelöst werden. Diese Instanz wird nun aufgelöst und durch eine neue ersetzt. Das hatte die Kultusministerkonferenz am 9. Oktober beschlossen.

Inhaltsübersicht
Mögliche Entwicklung im Fall „Madame Soler“Verfahren in der Kritik

Die neue Instanz ist eine Schiedsgerichtsbarkeit und soll die rechtliche Stellung der Nachfahren von Beraubten verbessern. Sie soll sich aus einem Juristen und verschiedenen Kunsthistorikern zusammensetzen. Das Besondere: Die Schiedsrichter werden von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie vom Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference ausgewählt. Die Entscheidungen, die die Schiedsgerichtsbarkeit dann trifft, wird rechtsverbindlich sein.

Mögliche Entwicklung im Fall „Madame Soler“

Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk erklärte der Bayerische Wissenschafts- und Kunstminister, Markus Blume, dass er sich durch das neue Verfahren auch eine Befriedigung im bislang bestehenden Streit um das Picasso-Gemälde „Madame Soler“ erhofft, das sich aktuell im Besitz der Bayerischen Staatsgemäldesammlung befindet.

Bei dem Streit geht es darum, dass die Nachfahren des ehemaligen Besitzers, dem jüdischen Bankiers Paul Mendelssohn-Bartholdy, das Gemälde als NS-Raubkunst betrachten, der bayerische Staat hingegen aber laut eigener Forschung der Überzeugung ist, dass es sich bei dem Gemälde nicht um Raubkunst handle.

Das bisherige System zur Schlichtung solcher Fälle durch die Beratende Kommission sah vor, dass sich beide Seiten zu einer Schlichtung bereit erklären. Der hatte der Freistaat bislang nie zugestimmt. Bei dem nun neuen Schiedsgericht reicht es, dass eine Seite sich eine Klärung wünscht. Das könnte somit auch zu einer Entwicklung im Fall um „Madame Soler“ führen.

Verfahren in der Kritik

Das neue Verfahren ist bislang nicht erprobt. Die Reform ist daher durchaus umstritten. Kritiker befürchten zu viel Bürokratie, die die komplexen Vorgänge nicht erfassen könne. Viele fordern zudem ein sogenanntes Restitutionsgesetz. Damit würde eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, auf die sich vor allem Erben beziehen könnten, die Kunstwerke aus privatem Besitz zurückfordern.

Das hätte sich auch Markus Blume gewünscht, äußerte er sich im Gespräch auf Bayern2. Für ein solches Gesetz hätte allerdings die Kraft in der Koalition nicht ausgereicht, so Blume. Der Bund plane trotzdem etwas in die diese Richtung, was Blume als „kleines Restitutionsgesetz“ bezeichnet, bei dem zumindest die Verjährungsfristen bei Raubkunst ausgesetzt werden solle.

Insgesamt freue er sich umso mehr, dass es nun wenigstens für das Schiedsgericht gereicht hätte, erklärte Blume weiter. Evaluiert werden soll das neue Verfahren nach den ersten zehn Entscheidungen oder spätestens nach drei Jahren, heißt es in der Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz. Es soll im Laufe des nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen. Genug zu tun gibt es allemal. Opferverbände rechnen damit, dass bis zu 1800 Gemälde unter Raubkunstverdacht stehen.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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