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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Personalisierte Tickets: Fluch oder Segen?
Kultur

Personalisierte Tickets: Fluch oder Segen?

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 27. August 2024 14:47
Von Uta Schröder
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InhaltsĂĽbersicht
Vorteile: Eindämmen des Schwarzmarkts, höhere Sicherheit vor OrtÄrger beim WeiterverkaufPersonalisiert wider Willen

Ob bei den Konzerten von Taylor Swift oder den Spielen der zurückliegenden Fußball-EM: Personalisierte Tickets, die jeweils nur einem bestimmten Menschen Zugang zu einer Veranstaltung verschaffen, setzen sich immer mehr durch. Was als Maßnahme begann, um während der Pandemie Infektionsketten nachverfolgen zu können, ist mittlerweile ein etabliertes Prinzip bei vielen Großveranstaltungen. Auch für die Bundesliga werden regelmäßig Forderungen laut, bei kritischen Partien wie Lokal-Derbys auf personalisierte Tickets zu setzen.

Auch in der BR24-Community findet das Modell Fürsprecher: Nachdem ein Fan mithilfe der Polizei bei den vergangenen Coldplay-Konzerten trotz verlorenen Tickets ins Stadion gekommen war, kommentierte etwa User „info“: „Ich persönlich bin sehr für personalisierte Tickets. Sozusagen der Mittelfinger für unehrliche Finder oder eben auch für Diebe.“ Ein weiterer Nutzer namens „ELIL“ stimmte zu: „Da bin ich bei ihnen. Personalisierte Tickets. Auch beim Fußball, wegen den Randalierern.“

Vorteile: Eindämmen des Schwarzmarkts, höhere Sicherheit vor Ort

Die Vorteile für Veranstalter, Fans und Security liegen dabei auf der Hand: Der Schwarzmarkt bleibt unter Kontrolle, der Weiterverkauf von Tickets lässt sich über eigene Plattformen regeln – was deren Käufer, zumindest theoretisch, vor Wucherpreisen und gefälschten Angeboten schützt. Eine andere Funktion der Personalisierung ist die Kontrolle vor Ort: Zündet ein Fan im Stadion einen verbotenen Böller oder wird anderweitig straffällig, lässt sich der Täterkreis leicht eingrenzen.

Wie auch außerhalb von Konzerthallen und Stadien geht ein erhöhtes Maß an Kontrolle aber auch immer mit einem geringeren Maß an Freiheit einher: Einerseits will aus Datenschutzgründen wahrscheinlich nicht jeder gern bei Veranstaltungen namentlich erfasst werden. Andererseits sorgen personalisierte Tickets für Probleme beim Weiterverkauf, etwa falls man krank oder anderweitig verhindert ist.

Ärger beim Weiterverkauf

Zuletzt hatten erschwerte Weiterverkaufs-Optionen bei den Adele-Konzerten in München für Ärger gesorgt. Zahlreiche Ticketbesitzer hatten sich darüber beschwert, dass ein Weiterverkauf der Tickets erst sehr kurz vor dem Konzerttermin ermöglicht wurde. Wer ein personalisiertes Ticket weiterverkaufen will, muss sich meist den Bedingungen des Veranstalters oder der Ticket-Plattformen unterwerfen, die bei Weiterverkäufen gern einen Teil des Einkaufspreises einbehält oder zusätzliche Gebühren für die „Umpersonalisierung“ erheben.

Ein Trick der Plattformen, um auch am Weiterverkauf der Karten mitzuverdienen? „Wenn dagegen geklagt werden würde, müsste die Plattform offenlegen, dass tatsächlich die Kosten anstehen, die er verlangt“, sagt Sonja Neumann von der Verbraucherzentrale Bayern. In Österreich entschied das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformationen, dass die Gebühren für eine Umpersonalisierung sowie die Personalisierung auf den Käufernamen an sich unzulässig seien. Dass Karten per „Übertragungsverbot“ bei kurzfristigen Erkrankungen und anderen Verhinderungen nicht gegen Kostenersatz von einer anderen Begleitperson genutzt werden können, ist laut dem Gericht „gröblich benachteiligend“.

Schwierig wird es auch im Fall von auf den Käufer personalisierten Tickets, wenn dieser Käufer die Karten für eine ganze Gruppe erworben hat: „Wenn eine Person etwa für eine Gruppe vier Karten kauft, dann steht der Name des Käufers auf allen vier Tickets. Und dann muss auch diese Person, die die Tickets gekauft hat, unbedingt mit dabei sein. Wenn diese eine Person kurzfristig verhindert ist, müssen alle Tickets umgeschrieben werden“, sagt Neumann. Selbst wenn niemand verhindert ist, werde das Eintritts-Prozedere komplizierter: Alle Beteiligten müssten gleichzeitig eintreffen, es könne nicht einzeln angereist werden.

Personalisiert wider Willen

Noch ärgerlicher wird es, wenn man das Ticket aus zweiter Hand erstanden hat – und erst dann feststellt, dass es sich um ein personalisiertes Ticket handelt. In solchen Fällen rät Neumann: „Da ist am besten, wenn die Verbraucherinnen sich direkt an den Veranstalter wenden und dort erstmal nachfragen, ob es möglich ist, das Ticket so umzuschreiben. Ist das nicht der Fall, sollte man sich an den Ticketverkäufer wenden und eine Erstattung des Kaufpreises verlangen.“

Wenn infolgedessen das Konzert gar nicht besucht werden könne, sei es möglich, noch zusätzlich Schadensansprüche gegen den Ticketverkäufer geltend zu machen. Falls es gute Gründe zur Annahme gibt, dass der Verkäufer von Anfang an in betrügerischer Absicht gehandelt hat, könne man auch die Polizei einschalten.

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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