Lars Klingbeil hat Ende März die Debatte um eine Reform neu entfacht, an deren Umsetzung sich bisher keine Bundesregierung herantraut hat: Der Bundesfinanzminister stellt das Ehegattensplitting „in seiner heutigen Form“ zur Debatte. Der Vorstoß ist heikel, weil er eine Grundfrage des Steuerrechts berührt: Soll der Staat die Ehe vor allem als wirtschaftliche Einheit behandeln – oder stärker die individuelle Erwerbsleistung jedes Partners?
Vier Beispiele – vier Berechnungen
Seit 1958 können Ehepaare zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung wählen. Bei der Zusammenveranlagung werden die zu versteuernden Einkommen addiert, für die Steuerberechnung halbiert und der Steuerbetrag anschließend verdoppelt. Wie stark sich das auswirkt, hängt vor allem davon ab, wie ungleich die Einkommen beider Partner verteilt sind. BR24 zeigt das an vier typischen Konstellationen. Die Beispiele sind bewusst vereinfacht und sollen die Richtung des Effekts veranschaulichen. Wie hoch die steuerliche Entlastung im Einzelfall genau ausfällt, hängt auch von Vorsorgeaufwendungen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie weiteren individuellen Faktoren ab.
- Fall 1: Beide Partner verdienen 60.000 Euro im Jahr
Verdienen beide gleich viel, ergibt sich praktisch kein Splittingvorteil. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings würde ein solches Paar deshalb kaum treffen.
- Fall 2: Ein Partner verdient 40.000, der zweite 20.000 Euro
Hier gibt es einen Splittingvorteil, aber er fällt vergleichsweise klein aus. Der Abstand der Einkommen ist noch überschaubar, entsprechend begrenzt bleibt auch die steuerliche Entlastung
- Fall 3: Ein Partner verdient 60.000, der zweite 30.000 Euro
Auch hier profitiert das Paar vom Splitting, stärker als bei zwei ähnlich hohen Einkommen. Der Effekt bleibt aber deutlich kleiner als im klassischen Einverdienermodell.
- Fall 4: Ein Partner verdient 90.000 Euro, der andere arbeitet nicht
Besonders deutlich wirkt das Ehegattensplitting bei stark ungleichen Einkommen. Im klassischen Einverdienermodell ist die steuerliche Entlastung am größten, weil das gemeinsame Einkommen für die Tarifberechnung rechnerisch auf beide Partner verteilt wird.
Verlieren würden also vor allem Paare mit stark ungleichen Einkommen. Je ähnlicher beide Einkommen sind, desto kleiner ist der Effekt des Splittings.
Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil
Genau hier liegt der eigentliche Streit. Wer das Ehegattensplitting verteidigt, argumentiert mit der Ehe als wirtschaftliche Einheit. Wenn ein Partner mehr verdiene und der andere sich stärker um Kinder, Haushalt oder Angehörige kümmere und deshalb möglicherweise in Teilzeit arbeite, müsse das Steuerrecht diese gemeinsame Lebenswirklichkeit berücksichtigen. Eine Abschaffung träfe gerade solche Einverdiener- und Zuverdienerhaushalte.
Wer eine Reform fordert, hält dagegen: Das heutige System begünstige vor allem Paare mit ungleichen Einkommen und trage in vielen Fällen dazu bei, dass sich zusätzliche Arbeit für den Partner, der weniger verdient, weniger lohne. Da dies in vielen Fällen die Frau betrifft, ist häufig von einer Benachteiligung der Geschlechter die Rede.
Bei einer politischen Entscheidung geht es letztlich um die Frage, was stärker gefördert werden soll: der gemeinsame Haushalt oder die individuelle Erwerbsarbeit jedes Einzelnen.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels waren die Beispielrechnungen zum Ehegattensplitting stark vereinfacht. Wir haben die Passage überarbeitet, weil die tatsächliche steuerliche Wirkung auch von individuellen Faktoren wie Vorsorgeaufwendungen abhängt.

