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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Kfz-Versicherung: Wer darf mit meinem Auto fahren?
Wirtschaft

Kfz-Versicherung: Wer darf mit meinem Auto fahren?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 7. August 2024 12:53
Von Christin Freitag
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2 min. Lesezeit
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Autobesitzer haben in ihrer Versicherungspolice oft nur sich selbst als Fahrer eingetragen. Der Grund: So ist die Prämie niedriger. Ehe- und Lebenspartner sind nicht automatisch mitversichert. Allerdings nehmen viele Versicherer in ihren Standardtarifen diese Personen ohne Aufpreis dazu. Mit einem Blick in die Police oder einem Anruf bei der Gesellschaft kann das schnell geklärt werden.

Inhaltsübersicht
Kfz-Versicherung: Kinder als zusätzliche Fahrer anmeldenKurzzeitige Versicherung für Freunde: Sehr unterschiedliche TarifeUnangemeldeter Fahrer: Das kann teuer werden

Kfz-Versicherung: Kinder als zusätzliche Fahrer anmelden

Nutzen Kinder das Auto regelmäßig, sollten sie im Vertrag aufgenommen werden. Weil sie Fahranfänger sind, wird das recht schnell teuer. Sind sie unter 25 Jahre oder sogar unter 23 Jahre alt, kann die jährliche Prämie gleich um mehrere hundert Euro steigen.

Sobald sie über 25 Jahre sind, sollte der Autobesitzer seine Versicherung deshalb informieren, um weniger zahlen zu müssen.

Kurzzeitige Versicherung für Freunde: Sehr unterschiedliche Tarife

Fahren Dritte nur gelegentlich – bei einem Umzug oder im Urlaub – können sie befristet angemeldet werden, über eine App, über das Kundenportal oder eine Hotline. Allerdings haben die Gesellschaften sehr unterschiedliche Konditionen. Je nach Tarif können wenige Tage kostenlos sein. Oder zusätzliche Fahrer dürfen nur dreimal im Jahr angemeldet werden.

In Notfällen, also bei einer Fahrt ins Krankenhaus etwa, darf auch eine nicht gemeldete Person am Steuer sitzen. Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest raten, sich bei der eigenen Gesellschaft zu informieren und Vergleichsangebote einzuholen.

Unangemeldeter Fahrer: Das kann teuer werden

Baut ein nicht gemeldeter Fahrer einen Unfall, bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Haftpflicht und Vollkasko regulieren die Schäden. Aus Sicht der Versicherung hat aber der Versicherungsnehmer einen Vertragsbruch begangen. Er muss mit einer Nachberechnung der Jahresprämie und folglich mit einer deftigen Nachzahlung rechnen. Dazu kommt dann noch eine zusätzliche Vertragsstrafe.

Die Aufschläge können sich auf mehrere hundert Euro summieren. Denkbar ist auch, dass der Versicherer den Vertrag kündigt.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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