Für rund 21 Millionen Ruheständler gibt es ab Mittwoch mehr Geld. Konkret steigen die Bezüge der gesetzlichen Rente um 4,24 Prozent. Wer also bis jetzt 1.000 Euro pro Monat bezog, erhält künftig rund 1.042 Euro. Hochgerechnet auf ein Jahr ist das in diesem Fall ein Plus von mehr als 500 Euro.
Für die Berechnung der Rentenzuwächse werden in Deutschland die durchschnittlichen Lohnsteigerungen der jeweils letzten beiden Jahre herangezogen, und die lagen deutlich über der allgemeinen Inflation. Die anstehende Rentenerhöhung bedeutet also auch ein reales Einkommensplus für die Betroffenen.
Mehr Geld kann Pflicht zur Steuererklärung bedeuten
Was zunächst eine gute Nachricht ist, kann allerdings auch Geld kosten und Mehraufwand bedeuten. Nämlich für Menschen, deren steuerpflichtiger Rentenanteil bisher knapp unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages liegt. Das sind aktuell jährlich 12.348 Euro oder auf den Monat heruntergerechnet etwas mehr als 1.000 Euro für Alleinstehende. Für gemeinsam veranlagte Ehe- oder Lebenspartner gilt der doppelte Betrag. Sie müssen bisher keine Steuererklärung abgeben.
Das ändert sich allerdings, sollten sie durch die anstehende Erhöhung die Freigrenze überschreiten, und sei es nur um wenige Euro. Dann wird die Steuererklärung zur Pflicht. Im obigen Beispiel träfe dies zu. Wer bisher als steuerpflichtigen Anteil aus der gesetzlichen Rente 1.000 Euro monatlich bezieht, kommt auf eine Jahressumme von 12.000 Euro, liegt also unterhalb des Grundfreibetrages. Mit der anstehenden Rentenerhöhung steigt die monatliche Rente auf rund 1.042 Euro. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet kommen so 12.504 Euro zusammen. Damit ist der Grundfreibetrag überschritten, die Pflicht zur Steuererklärung greift.
Auch in Rente kann man Ausgaben geltend machen
Ob und in welchem Umfang die Betroffenen danach tatsächlich Steuern zahlen müssen, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn wie schon während des Berufslebens lassen sich auch in der Rente zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend machen. Etwa Altersvorsorgeaufwendungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Spenden.
Eine Steuererklärung muss auch abgeben, wer zwar eine sehr kleine gesetzliche Rente bezieht, aber durch weitere Einkünfte über den Grundfreibetrag kommt, etwa durch Einnahmen aus Vermietungen.

