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Shop Apotheke, die Nummer eins unter den in Deutschland aktiven Versandapotheken, wirbt seit geraumer Zeit mit Bonuszahlungen, die Kunden erhalten können: bis zu 20 Euro seien drin. Der Branchenzweite, DocMorris, wirbt damit, dass die Firma bei Kassenrezepten die Zuzahlung übernimmt. Auch dann, wenn die Eigenbeteiligung zum Jahreswechsel um die Hälfte steigt, soll das so bleiben.
Die traditionellen Apothekerverbände protestieren schon seit Jahren gegen diese Praxis. Jetzt haben Sie noch einmal nachgelegt und die Bundesregierung in einem Brief aufgefordert, die Rabatt-Werbung zu unterbinden. Denn Apotheken mit Sitz in Deutschland dürfen keine Preisnachlässe gewähren. Die großen Versender haben ihren Sitz in den Niederlanden und stützen sich auf europäische Rechtsprechung, die Rabatte erlaubt.
Mehr Rabatte zugunsten der Patienten?
BR24-User sind der Ansicht, die „Wettbewerbsverzerrung“, die traditionelle Apothekerverbände beklagen, könnte auch beseitigt werden, indem die Bundesregierung die Gesetze so ändert, dass auch deutsche Vor-Ort-Apotheken Rabatte geben dürfen. „Der_Kosmopolit“ etwa kommentiert: „(…) Dann ist der Chancengleichheit und dem Wettbewerb Genüge getan. Anstelle von Protektionismus auf Kosten der Verbraucher.“
Er greift damit ein Argument auf, das auch der Europäische Gerichtshof vorgebracht hat, als er im Jahr 2016 Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneien für rechtmäßig erklärte. „Auch könnte ein Preiswettbewerb den Patienten Vorteile bringen“, erklärte der EuGH damals (externer Link).
BR24-Nutzer „HansMoser“ findet, die deutschen Apothekerverbände sollten auf diese Linie einschwenken: „Anstatt sich dafür einzusetzen, dass Versandapotheken die Rabatte untersagt werden, sollten die Apothekenverbände fordern, dass auch inländische Apotheken Rabatte geben dürfen. Aber es geht ihnen wohl mehr um die eigenen Pfründe als um die Kunden…“
Apotheker warnen vor Mehrverbrauch
Die Verbände der deutschen Vor-Ort-Apotheken halten allerdings an ihrer Argumentation fest. Versandapotheken würden sich kaum an Beratung und gar nicht an Notdiensten beteiligen, kritisiert etwa der Apotheker-Dachverband ABDA. Rabatte seien ein reines Marketinginstrument, mit dem der Wettbewerb verzerrt werde.
In ihrem Brief ans Bundesgesundheitsministerium nannte die ABDA Mitte Juli auch ein medizinisches Argument. Die Eigenbeteiligung solle auch eine Steuerungsfunktion haben, erklärt die ABDA. Wenn Patienten keine Zuzahlung leisten müssten, „erhöht sich hierdurch die Gefahr für einen unnötigen Mehrgebrauch an Arzneimitteln“, warnt der Verband. Wenn es keine Zuzahlung gäbe, kämen Patienten möglicherweise in Versuchung, von Ärzten möglichst viele Verschreibungen einzufordern, so der Apotheker-Dachverband.
Rabatte nur für Großkonzerne machbar?
Der Vorsitzende des Bayerischen Apothekerverbandes, Hans-Peter Hubmann, ergänzt: Rabatte zu gewähren sei für traditionelle Apotheken „wirtschaftlich nicht möglich“. Die Margen seien so schmal, dass Apotheken unmöglich derzeit fünf bis zehn Euro und künftig zwischen 7,50 und 15 Euro je Packung erlassen könnten, erklärt Hubmann, der auch den Deutschen Apothekerverband leitet.
Die großen Versandapotheken könnten solche Rabatte nur gewähren, weil hinter ihnen finanzkräftige Investoren stünden, sagt Hubmann. Die hätten das Ziel, durch aggressives Marketing einen möglichst großen Marktanteil zu gewinnen. Dafür nähmen die Investoren seit Jahren Verluste in Kauf: „Kein Versender hat bisher schwarze Zahlen geliefert.“
Zurückhaltung bei Verbraucherschützern
Organisationen, die sich für Patienteninteressen einsetzen, wollen sich in dem Streit nicht ausdrücklich auf eine der beiden Seiten stellen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in früheren Jahren erklärt, Verbraucher sollten grundsätzlich die Möglichkeit haben, Medikamente auch online zu bestellen (externer Link). Zum aktuellen Konflikt zu Arzneirabatten habe man aber derzeit keine Position, erklärt der vzbv.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen (BAGP) lege vor allem Wert darauf, dass ein möglichst dichtes Netz von Vor-Ort-Apotheken erhalten bleibt, sagt die BAGP-Sprecherin Carola Sraier. Damit dieses Netz bestehen bleibt, in dem Patienten Beratung erhalten können, müsse die Politik die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechend gestalten.
Wie dieser Rahmen im Einzelnen ausgefüllt wird, sei aber nicht Thema der BAGP. Der Patientenverband formuliere ein Ziel. Den konkreten Weg zu diesem Ziel zu gestalten, sei Aufgabe der Politik. Sie müsse auch auswerten und beurteilen, wie schädlich ein Preiskampf über Rabatte sein kann, wenn es darum geht, ein möglichst dichtes Netz von Vor-Ort-Apotheken zu bewahren, so Sraier.

