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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Wegen Pfand: Münchner Gin-Destillerie hat Finanzprobleme
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Wegen Pfand: Münchner Gin-Destillerie hat Finanzprobleme

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 24. Juli 2025 19:48
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Die Münchner Destillerie „The Duke“ kämpft mit ihren 20 Mitarbeitern nach eigenen Angaben ums Überleben. Hintergrund sei die erfolgreiche Klage eines Abmahnvereins. Dieser hatte gegen „The Duke“ geklagt, weil die Firma ihren alkoholfreien Gin in pfandfreien Flaschen verkauft hat.

Inhaltsübersicht
Alkoholfreier Gin in pfandlosen EinwegflaschenGrund für die Klage: In Deutschland herrscht Pfandpflicht – mit AusnahmenBerliner Verein sieht Wettbewerb verzerrtVSW: Auch andere Hersteller wegen pfandfreier Flaschen abgemahntAbsurder Ausweg: Steingut statt GlasDestillerie setzt nun auf Crowdfunding

Alkoholfreier Gin in pfandlosen Einwegflaschen

Seit 2016 stellt die von zwei ehemaligen Münchner Studenten gegründete Destillerie in einer ehemaligen Kartoffelbrennerei in Aschheim Gin her. Wegen des derzeitigen Runs auf alkoholfreie Getränke bietet die Firma seit 2022 zudem einen alkoholfreien Gin an – allerdings in pfandlosen Einwegflaschen.

Deswegen wurde „The Duke“ vom Berliner Verein „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ – kurz VSV abgemahnt. In einer Unterlassungserklärung fordert der Verein den Hersteller auf, das Verkaufen des alkoholfreien Gins in pfandfreien Einwegflaschen zu unterlassen. Doch der Münchner Hersteller weigerte sich und sah sich mit einer Klage vom VSW konfrontiert.

Grund für die Klage: In Deutschland herrscht Pfandpflicht – mit Ausnahmen

Das Problem: Grundsätzlich besteht in Deutschland für Einweg-Getränkeverpackungen eine Pfandpflicht. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel für Sekt, Wein und Spirituosen, wie eben Gin. Für alkoholfreie Getränke gilt die Ausnahme in der Regel allerdings nicht.

Trotzdem sei es gängige Praxis in der Branche, so „The Duke“, alkoholfreie Pendants zu Sekt, Wein und Schnaps ebenfalls ohne Pfand im Handel anzubieten. Grund: Als das Pfandgesetz in Kraft trat, spielten alkoholfreie Spirituosen laut der Destillerie noch keine Rolle, so der Hersteller.

Berliner Verein sieht Wettbewerb verzerrt

Der Berliner „Verband Sozialer Wettbewerb“, kurz VSW, verweist auf BR-Anfrage darauf, dass es sich bei dem von „The Duke“ angebotenen Getränk um keine Spirituose handle, sondern lediglich um ein alkoholfreies Getränk. Deswegen greift die Pfandpflicht, findet der VSW, und gewann in zweiter Instanz vor dem Münchner Oberlandesgericht. Die Folge: Die Münchner Destillerie muss laut eigenen Angaben Schadensersatz leisten und die Kosten des Verfahrens übernehmen – insgesamt 68.000 Euro. Das sei für die kleine Destillerie mit ihren 20 Mitarbeitern existenzgefährdend.

VSW: Auch andere Hersteller wegen pfandfreier Flaschen abgemahnt

Die Münchner Destillerie empfindet die Klage von VSW als willkürlich und fühlt als Sündenbock. „Wir wurden gezielt herausgepickt, obwohl alle in der Branche gleich handeln“, schreibt „The Duke“-Geschäftsführer Maximilian von Pückler in einer Pressemitteilung.

Auf BR-Anfrage teilt der Berliner Verein VSW jedoch mit, er habe auch andere Hersteller wegen unrechtmäßig angebotener pfandfreier Einwegflaschen abgemahnt. Welche Firmen das sind, könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen, so VSW.

Zudem sei die in Deutschland bestehende Pfandpflicht für Getränke in Einwegflaschen ein geeignetes Mittel für den Umweltschutz. Gerade wenn man in der Natur sei, stelle man fest, dass dort sehr oft Getränkeverpackungen rumliegen würden, die eben nicht der Pfandpflicht unterliegen, so der VSW.

In seiner Stellungnahme an den BR widerspricht der Verein zudem der Darstellung, wonach VSW mit Produzenten großer Spirituosen kooperiere. Genau das behauptet aber der Münchner Gin-Hersteller in einer Pressemitteilung.

Absurder Ausweg: Steingut statt Glas

Als weitere Folge des Urteils mussten laut „The Duke“ die betroffenen Flaschen mit alkoholfreiem Gin sofort aus dem Handel genommen werden. Ein Wechsel auf Pfandflaschen sei aber nicht realistisch, da Supermärkte laut der Destillerie alkoholfreie Spirituosen mit Pfand nicht zurücknehmen würden und den Vertrieb der Produkte verweigerten.

Wie absurd das deutsche Pfandgesetz sei, könne man an der nun gefundenen Lösung sehen, so „The Duke“: Inzwischen bietet die Münchner Destillerie ihren alkoholfreien Gin in Steingut-Flaschen an. Diese sind laut Unternehmen vom Pfand generell befreit.

Destillerie setzt nun auf Crowdfunding

Die Firma fordert deswegen eine einheitliche gesetzliche Regelung, die nicht missbräuchlich ausgelegt werden kann. Mit einer Crowdfunding-Kampagne will die Firma zudem auf den Fall aufmerksam machen und seine Fans zur Unterstützung aufrufen, um den entstandenen Schaden wiedergutzumachen.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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