Ein Betriebsrat ist kein „nice to have“. Das entsprechende Gesetz wird da sehr konkret. Nicht es können, sondern es „werden“ Betriebsräte gewählt, heißt es gleich im Paragraph 1. Trotzdem arbeitet laut Betriebspanel 2024 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auch im Freistaat mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Firmen ohne diese Interessensvertretung. Gerade in Krisenzeiten haben die einiges zu tun. Zum Wahlauftakt machen die Gewerkschaften deshalb mobil.
Kompliziertes Wahlverfahren
Um einen Betriebsrat zu wählen, muss die Firma nicht groß sein. Laut Gesetz reichen fünf Arbeitnehmende, von denen drei wählbar sein müssen. Wahlberechtigt sind alle Arbeitenden des Betriebes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Initiative muss von der Belegschaft ausgehen, der Arbeitgeber darf sie dabei nicht behindern. Das aber geschieht laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) im ein oder anderen Betrieb durchaus. Das Wahlverfahren ist etwas kompliziert – für kleinere Firmen sieht das Gesetz vereinfachte Bestimmungen vor.
Interessensvertreter für alle Beschäftigten
Gewählt wird der Betriebsrat auf vier Jahre. Wie viele Mitglieder das Gremium hat, hängt von der Größe des Unternehmens ab. Die Arbeit ist ehrenamtlich. Die Gewählten müssen für die Zeit ihrer Tätigkeit freigestellt werden von der Arbeit. In größeren Unternehmen kann das auch ein Vollzeitjob sein – also die Freistellung für eine ganze Wahlperiode. Meist gehören die Mitglieder einer Gewerkschaft an. Allerdings müssen sich die dann im Betrieb auch für alle Beschäftigten einsetzen – ob sie nun Mitglied sind oder nicht. Für Arbeitgeber hat der Betriebsrat auch einen Vorteil: Er hat einen Ansprechpartner seiner Belegschaft im Haus.
Betriebsrat mit umfangreichen Aufgaben
Die Aufgaben eines Betriebsrates ist im Gesetz genau geregelt. Er soll dafür sorgen, dass die Rechte der Beschäftigten auch wahrgenommen werden. Hält der Arbeitgeber sich zum Beispiel an den gültigen Tarifvertrag, ist der Arbeitsschutz gesichert, wird Weiterbildung angeboten und der Datenschutz eingehalten. Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen. Er darf aber mit ihm nicht das regeln, was üblicherweise in Tarifverträgen geregelt wird, also zum Beispiel ein Einkommensplus. Und zum Streik aufrufen darf er auch nicht.
Gefordert gerade in Krisenzeiten
Eine amtliche Statistik über die Zahl der Betriebsräte gibt es nicht. Der DGB beruft sich auf Studien des IAB, des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit. Demnach gab es zuletzt in Bayern 3.369 Betriebsratsgremien mit gut 29.000 Mitgliedern. Drei von vier kamen aus DGB-Gewerkschaften. Da ist noch Luft nach oben. Für Horst Ott, IG Metallchef in Bayern, ist der Betriebsrat gerade jetzt in der Konjunkturflaut und der Transformation, ein Muss: „In der Zeit, wo immer mehr Druck auf die Betriebe besteht und Interessensausgleich, Sozialpläne nur ein Betriebsrat verhandeln darf, kommt der Bedeutung eines Betriebsrates mehr Intensität zu als vielleicht in den letzten Jahren“, so Ott.
Das muss sich ein Beschäftigter auch zutrauen. Die Aufgaben sind größer geworden, die Regelungen von Arbeitsschutz über Datengebrauch bis Steuergesetzgebung umfangreicher.
Konkurrenz von Rechts
Schon bei den letzten Wahlen haben die Gewerkschaften Konkurrenz bekommen von rechtsgerichteten Gruppen mit Kontakt oder initiiert durch die AFD. Der Verein „Zentrum“ machte da vor allem bei Mercedes von sich reden. IG Metallchef Ott will erst einmal abwarten, wie die Wahlen laufen. „Aus jetziger Sicht können wir nicht feststellen, dass wir von rechten Listen überrannt werden in den Betrieben.“ Und wenn doch? Dann will die IG Metall sich entsprechend positionieren.

