Seit 2024 ermittelt die EU-Kommission gegen den Digitalkonzern Meta wegen des Verdachts, das Unternehmen tue nicht genug, um die Nutzer seiner Plattformen Facebook und Instagram vor einer Online-Sucht zu schützen.
Nun gab die EU-Kommission vorläufige Ergebnisse ihrer Untersuchungen bekannt. Diese zeigen nach Angaben aus Brüssel, dass Instagram und Facebook zu große Suchtgefahren für Kinder und Jugendliche bergen und dass die Plattformen die Risiken ihrer Designs nicht ausreichend bewertet und minimiert haben. Meta verstoße damit gegen die EU-Digitalgesetze, teilte die Kommission in Brüssel mit und müsse das Design von Instagram und Facebook ändern. Reagiert der US-Konzern nicht mit Änderungen, droht ein Bußgeld.
Kommission hält Plattform-Design für suchtfördernd
Die Europäische Kommission sieht Risiken auf den Plattformen unter anderem durch Endlos-Feeds von Videos, die so entworfen seien, dass sie Kinder und Jugendliche süchtig machen. Sie forderte Meta auf, die automatische Wiedergabe weiterer Videos standardmäßig zu deaktivieren und verpflichtende Pausen einzuführen. Außerdem solle der Algorithmus weniger stark darauf reagieren, was Nutzerinnen und Nutzer zuletzt angesehen haben und sie nicht mit ständig neuen Empfehlungen zu weiterem Konsum verleiten.
Mit seinem suchtfördernden Plattform-Design verstößt Meta der Kommission zufolge gegen das Digitale-Dienste-Gesetz der EU. Dieses Gesetz schreibt vor, wie große Online-Plattformen die Risiken für ihre Nutzer senken müssen. Dabei geht es zum Beispiel um den Schutz vor Hassrede und Desinformation, aber auch um eine möglicherweise suchtfördernde Gestaltung, die vor allem Kinder und Jugendliche dazu veranlassen könnte, immer mehr Zeit auf den Plattformen zu verbringen.
Damit, so der Verdacht der Kommission, will Meta sein Geschäftsmodell stützen, mit dem die Betreiber mehr Geld verdienen, wenn die Menschen dort möglichst viele Werbeanzeigen sehen. Deshalb hat das Unternehmen ein Interesse daran, die Angebote so zu gestalten, dass die Nutzer möglichst lange bleiben.
Bisherige Änderungen reichen der EU nicht aus
Dieses Ziel steht den Erkenntnissen der Kommission zufolge bei der Gestaltung der Plattformen zu sehr im Vordergrund. Die Risiken seiner Angebote habe Meta hingegen nicht ausreichend bewertet. So seien zum Beispiel Daten über die nächtlichen Nutzungszeiten von Minderjährigen nicht in den Risikobericht eingeflossen, zu dem Meta in der EU verpflichtet ist.
Maßnahmen, die Meta bereits umgesetzt hat, um Risiken zu minimieren, hält die Kommission nicht für ausreichend. So könnten Werkzeuge zum Zeitmanagement von den Nutzern leicht umgangen werden, der Verweis auf Kontrolle durch die Eltern helfe nur, wenn diese bereit seien, Zeit und Mühe zu investieren und selber als Vorbilder taugten. Auch zusätzliche Informationen der Plattformen zu Hilfsangeboten zur mentalen Gesundheit genügen der EU-Kommission nicht. Meta müsse daher das Design sowohl bei Instagram als auch bei Facebook verändern, um die Dienste im Einklang mit europäischem Recht betreiben zu können.
Meta könnte eine Milliarden-Strafe drohen
Der Meta-Konzern hat nun Gelegenheit, die vorläufigen Ermittlungsergebnisse aus Brüssel zu entkräften – oder muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Sollten sich die Ergebnisse bestätigen und Meta seine Angebote nicht im Einklang mit europäischem Recht verändern, kann die Kommission eine Strafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. 2025 betrug der Jahresumsatz von Meta 201 Milliarden US-Dollar.
In einer ersten Reaktion kritisierte Meta die vorläufigen Ergebnisse der Kommission. Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen seien nicht angemessen berücksichtigt worden, erklärte ein Sprecher. Seit Beginn der Untersuchung seien „Teen Accounts“ zum Schutz von Jugendlichen eingeführt worden. Diese gäben Eltern die Kontrolle. Das Unternehmen teile den Einsatz der EU-Kommission für sichere und positive Online-Erfahrungen von Jugendlichen.
Im Februar hatte die Kommission bereits vorläufig festgestellt, dass die Videoplattform TikTok aufgrund eines süchtig machenden Designs gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Sie forderte die Betreiber auf, ihre Designs zu ändern. Sie sollen etwa für „Bildschirmzeitpausen“ sorgen. Auch endlos zu scrollen soll künftig nicht mehr möglich sein.
Mit Informationen von DPA, AFP und KNA

