Es waren Briefe, die Krankenkassen nur sehr ungern verschickt haben: Wenn eine Kasse teurer wurde, musste sie seit gut zehn Jahren einen Brief an alle Mitglieder schicken. Darin musste sie nicht nur den höheren Beitragssatz nennen, sondern auch auflisten, wie sie im Vergleich zum Schnitt aller Kassen dasteht. Und sie musste darauf hinweisen, dass die Anhebung ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Das Ziel der Bundesregierung: Wettbewerbsdruck sollte die Kassen dazu bewegen, möglichst effizient zu wirtschaften.
Mehr Erleichterung für Kassen als gefordert
Viele Kassen hatten allerdings kritisiert, dass diese Information einen reinen Preiswettbewerb befeuere. Und sie beklagten sich über bürokratischen Aufwand, der viele Millionen Euro koste. Im jüngsten Gesetzgebungsverfahren zu den umfangreichen Änderungen im Gesundheitswesen drängten die Kassen deshalb darauf, die Informationspflicht so zu ändern, dass auch Informationen auf elektronischem Weg ermöglicht werden.
Die Bundesregierung hat die Informationspflicht jetzt komplett gestrichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat sie damit für Überraschung gesorgt. Das gehe weit über das hinaus, was die Kassen jemals gefordert hätten, erklärt etwa der AOK-Bundesverband.
Transparenz soll bleiben
Die AOK Bayern und andere Kassen betonen gleichzeitig: Falls es Beitragssatzänderungen gebe, würden sie ihre Mitglieder auch künftig darüber informieren. Geeignete Kanäle seien Online-Informationsangebote und Newsletter der Kassen oder Mitgliederzeitschriften.
Und die Krankenkasse DAK Gesundheit fügt hinzu: Weil die Beiträge ja durch die aktuellen Gesetzesänderungen stabil bleiben sollen, stelle sich die Frage nach Informationen über höhere Beiträge in nächster Zeit hoffentlich kaum noch.
Höhere Beiträge bleibt nicht geheim
Dass es einer Kasse kaum gelingt, unbemerkt ihren Beitragssatz anzuheben, zeigt aktuell die IKK Classic: Sie wird zum 1. August teurer und hat damit einige Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
Auch in früheren Jahren sind solche sogenannten „unterjährigen Erhöhungen“ nicht unbemerkt geblieben. Eine Reihe von kommerziellen Online-Portalen scannt die Kassenlandschaft laufend darauf, wie sich die Beitragssätze entwickeln. Entsprechende Informationen schwappen meist in die breitere Öffentlichkeit.
Kritik von Verbraucherschützern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht dennoch Verschlechterungen für Kassenmitglieder. „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt“, kritisiert die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Ramona Pop (externer Link).
Wer als Arbeitnehmer wissen will, ob seine Kasse nicht möglicherweise teurer geworden ist, dem bleibt künftig auch ein anderer Weg als Informationen des Versicherers: Der Blick in die Gehaltsabrechnung. Wenn der Kassenbeitrag steigt, wird mehr vom Gehalt abgezogen. Der Nettobetrag, der in der Abrechnung steht, fällt niedriger aus.
Kassen: Rechte bleiben bestehen
Gegen die Warnung der Verbraucherzentralen vor einer Aushöhlung des Sonderkündigungsrechts kommt von gesetzlichen Krankenkassen das Argument, dieses Recht werde nicht angetastet. Wenn eine Kasse ihren Beitragssatz anhebt, können Versicherte sich weiterhin umgehend eine andere gesetzliche Kasse suchen. Anders als in der Privatversicherung spielen Alter und Vorerkrankungen keine Rolle.
Und wer länger als ein Jahr bei einer Kasse ist, könne ohnehin jederzeit zu einer neuen Kasse wechseln, betont die AOK Bayern. Das treffe auf die große Mehrheit der Kassenpatienten zu: Die meisten seien länger als zwölf Monate bei ihrer aktuellen Kasse und könnten deshalb sofort wechseln, so ein AOK-Sprecher
Der Preis ist nicht alles
Viele Krankenkassen betonen dabei auch immer, was die Siemens BKK in einer Antwort an den BR so formuliert: „Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte sich nicht allein über den Beitragssatz definieren.“ Qualität, Beratung, Service und eine gute Versorgung seien mindestens ebenso wichtig wie der Preis, erklärt die SBK.

