Die Geburt des Sohnes von Unionsfraktionschef Jens Spahn und seinem Ehemann Daniel Funke sorgt über persönliche Glückwünsche hinaus für eine politische Debatte. Ihr Kind wurde von einer Leihmutter in den USA ausgetragen. In Deutschland wäre das nicht möglich, denn Leihmutterschaft ist verboten. Der Fall wirft erneut die Frage auf: Sollte zumindest die nicht kommerzielle, sogenannte altruistische Leihmutterschaft auch hierzulande erlaubt werden?
Warum Leihmutterschaft ethisch umstritten ist
Leihmutterschaft ist rechtlich und ethisch komplex. Häufig sind mehrere Personen beteiligt: die Eizellspenderin, der Samenspender, die Frau, die das Kind austrägt und die späteren rechtlichen Eltern. Forschende sprechen deshalb von einer „gespaltenen Elternschaft“. Kritiker befürchten, dass dies für Kinder Folgen haben kann.
Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, Mitglied des Bayerischen Ethikrates, hält das bestehende Verbot deshalb für richtig. „Das wird für ein Kind ein Problem der eigenen Identität aufwerfen“, sagt er. Viele Kinder machten sich später auf die Suche nach ihrer biologischen Mutter oder ihrem Vater, weil die eigene Herkunft für ihre Identität wichtig sei. Auch der Passauer Bischof Stefan Oster lehnt Leihmutterschaft ab und verweist auf die „unantastbare Würde des Kindes“.
Streitpunkt: Schutz der Frauen
Ein zweites zentrales Argument der Gegner ist die Gefahr der Ausbeutung. Vor allem in Ländern wie der Ukraine oder Armenien könnten wirtschaftlich benachteiligte Frauen unter Druck geraten, sagt Losinger. „Das sind reiche, begüterte Eltern mit Kinderwunsch, die sich dort Frauen kaufen können, die ihr Kind zur Welt bringen.“ Besonders problematisch werde es, wenn die Frauen auf das Geld angewiesen seien.
Auch die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes lehnt Leihmutterschaft grundsätzlich ab. Schwangerschaft und Geburt dürften nicht zum Gegenstand eines Vertrags werden, sagt Frauenrechtlerin Sina Tonk. Der Körper der Frau werde auf seine reproduktive Funktion reduziert und diene der Erfüllung des Kinderwunsches anderer.
Warum manche Ethiker für eine Teil-Legalisierung sind
Andere Ethiker halten dagegen, dass das Verbot das Problem nicht löse. Wer sich für eine Leihmutterschaft entscheide, weiche häufig ins Ausland aus. Medizinethiker Hartmut Kreß plädiert deshalb – ebenso wie der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister – für eine Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft unter strengen Auflagen, ähnlich wie in Großbritannien.
Dort ist diese Form seit mehr als 40 Jahren erlaubt. Leihmütter dürfen kein Honorar verlangen, lediglich ihre Kosten werden übernommen. Nach Angaben aus Langzeitstudien gebe es keine Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls. Entscheidend sei, dass die Kinder ihre Herkunft kennen und später Kontakt zur Leihmutter aufnehmen können.
Kreß verweist darauf, dass zertifizierte Zentren sicherstellen könnten, dass die austragende Frau freiwillig und gut informiert zustimmt. Ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Gesundheitsschutz müssten dabei gewahrt bleiben.
Bundesregierung plant derzeit keine Änderung
Auch die Mainzer Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler hält ein generelles Nein zur altruistischen Leihmutterschaft für diskussionswürdig. Es gebe Konstellationen, in denen etwa eine Frau freiwillig ein Kind für ihre Schwester austragen wolle oder in denen Leihmutter und Wunscheltern auch nach der Geburt engen Kontakt hielten. Deshalb brauche es jetzt eine breite und sachliche Debatte.
Eine Änderung der Rechtslage ist allerdings vorerst nicht in Sicht. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist derzeit nicht geplant, die Leihmutterschaft in Deutschland zu legalisieren.

