Bis zum 31. Juli heißt es für viele: Steuererklärung abgeben! Die neue Elster-App soll dabei helfen und verspricht eine Steuererklärung mit nur wenigen Klicks. Für wen das Angebot gedacht ist, wer zur Abgabe verpflichtet ist, und welche Fristen gelten.
Keine Formulare mehr ausfüllen oder Belege zusammensuchen, sondern eine vorausgefüllte Steuererklärung mit wenigen Klicks direkt ans Finanzamt schicken – so das Versprechen: Mit der neuen Funktion in der App MeinELSTER+ (externer Link) soll die Steuererklärung künftig für viele Menschen einfacher werden. Doch die neue Lösung hat Grenzen.
Was ändert sich mit der Elster-App?
Die Steuer-App MeinELSTER+, bietet seit diesem Jahr die Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ an. Nutzer müssen die App zunächst mit ihrem bestehenden Elster-Konto verknüpfen. Anschließend erstellt die Finanzverwaltung automatisch einen Vorschlag für die Steuererklärung. Grundlage sind Daten, die den Behörden bereits vorliegen, etwa von Arbeitgebern oder der Rentenversicherung. Die Nutzer können dann die Daten prüfen und gegebenenfalls ergänzen, dann kann die Erklärung direkt aus der App heraus abgeschickt werden. Der große Vorteil: Vieles muss nicht mehr manuell eingetragen werden, das spart Zeit.
Allerdings ist das Angebot zunächst nur für einfache Steuerfälle gedacht. Dazu zählen derzeit ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kinder, sowie Rentnerinnen und Rentner ohne weitere Einkünfte. Bundesweit könnten schätzungsweise 11,5 Millionen Steuerpflichtige die App nutzen, in Bayern über eine Million. Wer jedoch Immobilien vermietet, selbstständig arbeitet oder andere zusätzliche Einkünfte hat, kann die neue Funktion bislang nicht nutzen. Laut Angaben des Bayerischen Finanzministeriums soll die App jedoch nach und nach auch auf komplexere Steuerfälle ausgeweitet werden.
Soll ich mit der neuen App meine Steuer machen?
Steuerexperten weisen darauf hin, dass die vorausgefüllte Erklärung nur die Daten enthält, die dem Finanzamt bereits bekannt sind. Individuelle Ausgaben werden dagegen nicht automatisch berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise hohe Werbungskosten, lange Arbeitswege, Arbeitsmittel, oder berufliche Fortbildungen. Wer solche Kosten hat, sollte den Vorschlag genau prüfen und ergänzen. Sonst könnte die Steuererstattung geringer ausfallen als möglich.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung selbst erstellen, endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2025 ist das der 31. Juli 2026. Wer seine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellen lässt, bekommt mehr Zeit. Hier verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Wer die Fristen nicht einhält und die Steuererklärung verspätet abgibt, dem drohen etwa Verspätungszuschläge. Wer also merkt, dass die Zeit knapp wird, sollte nicht einfach abwarten. Stattdessen kann man versuchen, beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen. Gründe können beispielsweise Krankheit, ein Umzug, fehlende Unterlagen, oder familiäre Notfälle sein. Das Finanzamt kann die Frist dann individuell verlängern, einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.
Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Auch wer ausschließlich bei einem Arbeitgeber angestellt ist und keine weiteren Einkünfte hat, muss sich in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Auch wer nur ein geringes Einkommen hat, muss in der Regel keine Erklärung einreichen. Für das Jahr 2026 fordert das Finanzamt bei einem Jahreseinkommen unter 12.348 Euro für Singles und unter 24.696 Euro für Verheiratete keine Steuererklärung an.
Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht unter anderem in folgenden Fällen:
- Sie haben im Laufe des Jahres Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern-, Kurzarbeiter- oder Mutterschaftsgeld bezogen.
- Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner sind zusammen veranlagt
- Sie haben innerhalb eines Jahres Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen.
- Sie erzielten weitere Einkünfte neben dem normalen Arbeitslohn von mehr als 410 Euro jährlich.
- Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig.
- Sie erzielen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Auch viele Rentnerinnen und Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Das gilt dann, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Für das Jahr 2025 lag dieser bei 12.096 Euro.
Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt?
In vielen Fällen: ja. Selbst wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Experten empfehlen das häufig, weil viele Beschäftigte Geld vom Staat zurückbekommen. Besonders lohnen kann sich die Erklärung für Menschen mit langen Arbeitswegen, vielen Homeoffice-Tagen, hohen Fortbildungs- oder Bewerbungskosten, oder Spenden. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes [externer Link] erhalten Steuerzahler in Deutschland im Durchschnitt 1.240 Euro zurückerstattet.

