Nach aktueller Gesetzeslage (externer Link) müssen Arbeiternehmer, wenn sie krank sind, erst ab dem vierten Tag der Abwesenheit für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sorgen. Die Bundesregierung will eingreifen und plant eine Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Die Änderungspläne der Regierung stoßen auf Zustimmung bei Unternehmen, sorgen aber auch für Kritik.
Krankheitsausfälle: Wenig Planbarkeit und hohe Kosten
Beim Familienunternehmen Weiss im schwäbischen Illertissen arbeiten 180 Angestellte. Aus Kunststoff werden dort technische Spritzgussteile hergestellt. Die Produktion läuft in Schichten. Fällt jemand aus, wird die Planung schwierig. „Die Krankenkosten sind bei uns wirklich extrem hoch“, sagt Geschäftsführer Jürgen Weiss und betont, dass ein niedriger Krankenstand natürlich hilfreich wäre. „Ich finde auch richtig, dass man sich vom ersten Tag an krank melden oder eine Krankschreibung bringen muss. Das erhöht etwas die Hemmschwelle, dass man halt nicht doch mal einen Tag zu Hause bleibt.“
Politik will Krankenstand senken
Bei Krankheit zahlen zunächst Arbeitgeber für sechs Wochen den vollen Lohn weiter, bevor die Krankenkasse mit Krankengeld übernimmt. Um den Unternehmen Kosten zu sparen, will die Bundesregierung die Krankenstände senken. „Wir schaffen die telefonische Krankschreibung ab und führen die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ein“, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Juli an. Das sei eine harte Entscheidung, „aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht länger leisten“.
Unternehmen haben schon jetzt das Recht, eigene Regelungen zu treffen und können die AU auch früher verlangen. Mit dem neu geplanten Gesetz soll gelten, dass kranke Arbeitnehmer standardmäßig schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung benötigen. In seltenen Fällen können Ärzte die AU rückwirkend ausstellen. Auch mit der neuen Regelung haben Unternehmen die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen, etwa in Tarifverträgen.
Welchen Effekt hat die Krankschreibung ab dem ersten Tag?
Das Mammendorfer Institut für Physik und Medizin arbeitet schon mit der AU ab Tag eins. Die 70 Beschäftigten in dem Familienunternehmen in Oberbayern müssen schon immer gleich zum Arzt. Für Geschäftsführerin Jennifer Rosenheimer hat das nichts mit Misstrauen zu tun, sondern bringe Klarheit und Planbarkeit. Ein Vorteil sei, dass schneller absehbar sei, wann erkrankte Mitarbeitende voraussichtlich wiederkommen.
Die Befürchtung, dass sich Angestellte direkt länger krankschreiben lassen, kann die Geschäftsführerin nicht bestätigen. „Krankschreibungen haben wir sowohl einen Tag als auch zwei Tage, eine Woche, also ganz unterschiedlich“, sagt Rosenheimer. „Es gibt keine längeren Krankschreibungen deswegen.“
Arbeitgeber unterstützen das Vorhaben
„Wir stimmen diesen Plänen zu. Es ist ein gutes Tool, um die Kurzzeiterkrankungen zurückzudrängen und zusammen mit der Abschaffung der elektronischen Krankschreibung ein gutes Signal“, urteilt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).
Befürchtet wird allerdings, dass Arbeitnehmer sich krank zur Arbeit schleppen, um einen Arztbesuch zu vermeiden. Statt sich auszukurieren, könnten sie Kolleginnen anstecken. Die Beschäftigten bei Weiss in Illertissen teilen die Bedenken. Aus Sicht der Mitarbeitenden werde es aufwändiger, gibt Betriebsratsvorsitzender Dominik Faulhaber zu bedenken. An einem Tag, an dem man sich nicht gut fühle, gleich zum Arzt zu müssen sei mühsam, findet Mitarbeiterin Gertrud Koch, „und oft geht es ja am zweiten Tag wieder“.
Vorsitzender DGB Bayern: „Das finden wir unsinnig“
Kritik an der geplanten Neuerung kommt auch von den Gewerkschaften: „Die Beschäftigten in diesem Land sind keine Drückeberger, sondern bringen ihre Leistung“, zeigt sich Bernhard Stiedl, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds Bayern, überzeugt. Die geplante Neuregelung schaffe nur Bürokratie und überlastete Hausärzte. „Das finden wir unsinnig“, ergänzt Stiedl. Noch in diesem Jahr will die Regierung aus diesem Plan ein Gesetz machen.

