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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Recht auf Reparatur: So gibt es drei Jahre Garantie
Wirtschaft

Recht auf Reparatur: So gibt es drei Jahre Garantie

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 3. August 2026 09:53
Von Christin Freitag
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5 min. Lesezeit
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Bislang war es doch eher so: Man hat zum Beispiel eine Säge im Baumarkt gekauft, bei einem Defekt gibt man sie zurück, der Baumarkt schickt sie dem Hersteller und der tauscht sie gegen eine neue baugleiche Säge aus. Das war für alle Beteiligten die beste Lösung. Als Verbraucher hat man ein nagelneues Gerät, der Baumarkt ist den Kunden schnell wieder los und der Hersteller muss nicht viel Zeit und Geld für eine komplizierte Reparatur aufwenden, die am Ende noch den Herstellungspreis übersteigt.

Inhaltsübersicht
Reparatur gegen Garantie-VerlängerungReparatur bei älteren Waschmaschinen, Handys oder RasenmähernBis zu zehn Jahre lang ErsatzteileSind 200 Euro für ein Handy-Display zu viel?Wem bringe ich meine kaputten Geräte?Steigen jetzt die Geräte-Preise?Im Video: Verbraucherschutz – Ab sofort gilt Recht auf Reparatur

Seit dem 31. Juli versuchen nun neue Regelungen, dieses Tripple-Win so aufzubrechen, dass Verbraucher etwas davon haben – die Umwelt sowieso.

Reparatur gegen Garantie-Verlängerung

Grundlage für die Neuerungen ist eine EU-Richtlinie (externer Link), die Deutschland mit einem eigenen Gesetz übernommen hat. Dabei wurde auch eine Änderung im Gewährleistungsrecht eingebaut. Folge: Verbraucher können jetzt während der ersten zwei Jahre nach dem Kauf darauf bestehen, dass ein (ohne eigenes Verschulden) kaputtgegangenes Gerät repariert und nicht einfach ausgetauscht wird. Der Anreiz: Wer diese Option wählt, bekommt zwölf Monate Gewährleistung on top. Das lässt sich allerdings nicht mehrmals wiederholen, drei Jahre „Garantie“ sind also das Maximum. Neu auch: Der Verkäufer muss ausdrücklich auf dieses Wahlrecht und die Verlängerung hinweisen.

Reparatur bei älteren Waschmaschinen, Handys oder Rasenmähern

Zusätzlich zu dieser „Garantie-Regelung“ werden die Möglichkeiten für eine Reparatur nach Ablauf der zwei beziehungsweise drei Jahre verbessert. Verbraucher bekommen einen direkten Reparaturanspruch nicht nur gegen den Händler, sondern auch gegen den Hersteller. Das gilt für Großgeräte, Unterhaltungselektronik und mobile Geräte, konkret also zum Beispiel: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher und Monitore, Staubsauger, Smartphones und Tablets, E-Bikes und E-Scooter.

Bis zu zehn Jahre lang Ersatzteile

Hersteller müssen für diese Produkte mehrere Jahre lang Ersatzteile und Reparaturmöglichkeiten zu angemessenen Preisen anbieten – bei Waschmaschinen beispielsweise mindestens zehn Jahre, bei Smartphones mindestens sieben Jahre. Gerechnet wird ab dem Ende der Produktion des jeweiligen Modells. Die Gesetzänderungen gelten auch für bereits gekaufte Geräte. Ein Smartphone, das etwa 2024 gekauft wurde, aber erst 2027 aus der Produktion genommen wird, fällt grundsätzlich bis 2034 unter die Reparaturpflicht.

Sind 200 Euro für ein Handy-Display zu viel?

Hersteller müssen zwar Reparaturen anbieten, nach Ablauf der Gewährleistung aber nicht mehr umsonst. Es darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden, das insbesondere Arbeits- und Materialkosten und auch einen Gewinn umfassen kann. Im Prinzip sind Preise verboten, die Verbraucher von der Reparatur abschrecken. Damit Sie die Kosten abschätzen können, müssen Hersteller auf ihrer Webseite typische Reparaturpreise veröffentlichen.

Was allerdings „angemessen“ ist und ab wann Verbraucher sich von der Reparatur abschrecken lassen, ist unklar. 200 Euro für ein kaputtes Handy-Display können akzeptabel sein, wenn das Gerät ursprünglich 1.500 Euro gekostet hat. Wenn das Handy schon fünf Jahre alt ist und nur ein paar hundert Euro gekostet hat, mögen die 200 Euro als völlig inakzeptabel erscheinen. Diese schwammige Vorgabe ist auch einer der Kritikpunkte der Neuregelung.

Wem bringe ich meine kaputten Geräte?

Innerhalb der Gewährleistung ist weiterhin der Händler der richtige Ansprechpartner für Austausch oder eben jetzt auch Reparatur. Nach Ablauf der „Garantie-Zeit“ ist der Hersteller zuständig. Sitzt der im Ausland, muss er einen Bevollmächtigten im Inland benennen, an den sich Verbraucher wenden können. Wenn man die Reparatur durch den Hersteller als zu teuer empfindet, kann man damit auch unabhängige Werkstätten oder Repair-Cafés beauftragen. Zentral ist: Hersteller müssen die üblichen Ersatzteile bereitstellen, daran sind Reparaturen bislang oft gescheitert.

Steigen jetzt die Geräte-Preise?

Eine Umfrage unter Unternehmen zeigt, dass Fachhandel und Hersteller mit steigenden Kosten rechnen, etwa weil sie Personal für die Reparatur bereitstellen oder eben mehr Ersatzteile lagern müssen. Ob und wie stark diese Kosten dann auf die Endgeräte-Preise abgewälzt werden, bleibt abzuwarten. Sollten die Preise wirklich steigen, könnten Verbraucher dagegen rechnen, dass sie künftig ihre Staubsauger oder Kühlschränke voraussichtlich länger einsetzen können.

Im Video: Verbraucherschutz – Ab sofort gilt Recht auf Reparatur

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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