Im Dezember 2020 beginnen bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und dem Bundeskriminalamt die Ermittlungen im sogenannten „Chargeback“-Verfahren. Fünf Jahre später gelingt den Fahndern ein international bedeutender Schlag gegen weltweit tätige mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke. Diese sollen millionenfach Kreditkartendaten missbraucht und mehr als 300 Millionen Euro erbeutet haben. Den bisherigen Ermittlungen zufolge haben die Netzwerke 4,3 Millionen Kreditkarteninhaber aus 193 Ländern geschädigt. Anfang November 2025 durchsuchten die Ermittlungsbehörden 60 Objekte in neun Ländern, darunter in Deutschland und den USA. 18 Haftbefehle wurden vollstreckt.
Wirecard im Fokus der Koblenzer-Ermittler
Der Skandalkonzern Wirecard sei im März 2022 in den Fokus der Chargeback-Ermittler bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz geraten. Das sagte Oberstaatsanwältin Susanne Schüler heute im Wirecard-Prozess am Landgericht München als Zeugin aus. Die Hinweise kamen von der Financial Intelligence Unit (FIU), der deutschen Zentralstelle für Geldwäsche-Bekämpfung. Die hatte Hinweise auf Geldwäsche bei Wirecard analysiert.
Die Ermittlungen verdichteten sich zu dem Verdacht, wonach der flüchtige Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek das Betrugsnetzwerk mit aufgebaut haben soll. Ebenfalls im Fokus: Brigitte H., Ex- Vertriebschefin von Wirecard für Asien. Die Behörden haben sie in Singapur festgenommen und im März 2026 nach Deutschland ausgeliefert. Ein weiterer ehemals hoher Wirecard-Vertriebsmitarbeiter namens Markus F. befindet sich wie Brigitte H. in Untersuchungshaft.
Münchner Angeklagte an Chargeback-Betrug nicht beteiligt
Die zentrale Frage im Wirecard-Prozess ist: Hat das Netzwerk zum Kreditkartenbetrug etwas mit den Vorwürfen gegen die drei Angeklagten im Wirecard-Prozess in München zu tun? Dort sitzen seit Dezember 2022 der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun, der Ex-Wirecard-Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus, und der frühere Chef-Buchhalter des Konzerns, Stephan von Erffa, auf der Anklagebank. Die zentralen Vorwürfe gegen sie lauten bandenmäßiger Betrug und Bilanzfälschung. Auf die Frage von Richter Markus Födisch, ob einer der drei Angeklagten in München etwas mit dem Koblenzer „Chargeback“-Verfahren zu tun habe, antwortet Oberstaatsanwältin Susanne Schüler klipp und klar: „Nein.“
Mutmaßlich betrügerische Netzwerke nutzen Wirecard-Infrastruktur
Die von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz geführte Operation richtet sich gegen 44 Beschuldigte, darunter die drei ehemaligen Wirecard-Mitarbeiter. Ihnen werfen die Koblenzer Staatsanwälte vor, sie hätten über mehrere Jahre rund 500 Scheinfirmen aufgesetzt. Die hätten dann mehr als 2.000 professionell gestaltete Fake-Webseiten betrieben, vor allem aus dem Bereich Porno.
Möglich gewesen sei der groß angelegte Betrug nur, weil Führungskräfte von Zahlungsdienstleistern geholfen hätten, die betrügerischen Umsätze zu generieren und abzuwickeln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher nicht nur gegen Wirecard-Mitarbeiter, sondern auch gegen Vertreter des Unternehmens Unzer, der ehemaligen Concardis und Payone.
Wirecard-Mitarbeiter „im Lager“ mutmaßlicher Betrüger
Im Fall der Wirecard-Mitarbeiter führte Oberstaatsanwältin Susannen Schüler als Zeugin aus, ihre Bewertung sei, dass die drei Beschuldigten Jan Marsalek, Brigitte H.-A. und Markus F. eher „im Lager“ der mutmaßlich betrügerischen Netzwerke gestanden hätten. So hätten alle drei Beschuldigten gewusst, dass die Scheinfirmen bei der Wirecard-Bank Pornoseiten zur Abrechnung eingereicht hätten, die einer Prüfung standhielten. Es seien dann aber andere Fake-Seiten abgerechnet worden: „Wenn der Bank Seiten vorgelegt werden, die nicht durch den Kreditkarteninhaber besucht werden, dann ist die Prüfung für die Katz,“ so die Oberstaatsanwältin.
Zudem hätten zahlreiche Scheinfirmen bei der Wirecard-Bank einfach eine Kontoverbindung bekommen. Darüber seien dann die eingenommenen Gelder gewaschen worden – und zwar gesteuert über eine hierarchische Struktur, an deren Spitze Firmen gestanden hätten, die einem gewissen Ray Akahavan zugerechnet werden. Dieser wurde 2021 in den USA verurteilt, unter anderem wegen Bankbetrug. 2024 ist Ray Akhavan an einer Überdosis Drogen verstorben.
Im Zentrum des Wirecard-Prozesses am Landgericht München steht weiter die Frage, ob es das Geschäft des Aschheimer Zahlungsdienstleisters mit ausländischen Drittpartnern tatsächlich existiert hat. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren diese Geschäfte und Erlöse über 1,9 Milliarden Euro erfunden. Stand jetzt dürfte der seit Dezember 2022 laufende Prozess Ende dieses Jahres zu Ende gehen.

