Der US-Technologiekonzern Meta muss sich erstmals vor einem US-Bundesgericht gegen den Vorwurf verteidigen, seine Plattformen Instagram und Facebook machten Minderjährige abhängig und gefährdeten deren psychische Gesundheit. Zum Auftakt des Verfahrens in Oakland wurden nach ausführlicher Befragung die acht Geschworenen ausgewählt. Die Eröffnungsplädoyers sollen am 18. August gehalten werden.
Vorwurf von Schäden für die Gesundheit
Die Plattformen hätten „die psychologischen und sozialen Realitäten einer Generation junger Amerikaner zutiefst verändert“ und deren mentaler und physischer Gesundheit geschadet, heißt es in der 233 Seiten langen Schrift der Generalstaatsanwälte. Die Plattformen seien konzipiert mit der Einsicht, dass das „sich entwickelnde Gehirn junger User besonders anfällig für bestimmte Formen der Manipulierung“ ist.
Geschworene zu ihren Erfahrungen mit Social Media befragt
Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers wollte von Geschworenen unter anderem wissen, welche Erfahrungen sie mit sozialen Netzwerken haben. Einige berichteten, dass sie einen Einfluss von Social Media auf das psychische Wohlbefinden wahrnehmen. Ein Geschworener verglich den Reiz, immer weiter durch angstauslösende Inhalte zu scrollen, mit Kokain. Ein anderer sagte, die Apps würden „die Werte aus dem Menschen ziehen“.
Geschworene haben nur beratende Funktion
Die ausgewählten Geschworenen haben in dem Verfahren allerdings nur eine beratende Rolle. Der Prozess soll rund sechs Wochen dauern. Mit einem Urteil wird Anfang Oktober gerechnet.
Das Verfahren geht auf eine Klage der US-Bundesstaaten Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey zurück. Die Generalstaatsanwälte verlangen weitreichende Einschränkungen bestimmter Funktionen von Instagram und Facebook. Zudem fordern sie eine Strafe von bis zu 1,4 Billionen Dollar – eine Summe, die nahezu dem gesamten Börsenwert von Meta entspricht.
Im Mittelpunkt stehen Funktionen wie das Endlos-Scrollen, häufige Benachrichtigungen und die Anzeige von „Gefällt mir“-Angaben. Die Kläger kritisieren damit vor allem die Gestaltung der Plattformen und deren Mechanismen. Um konkrete Inhalte geht es dagegen nicht. Für diese genießen Online-Netzwerke nach US-Recht weitgehenden Schutz.
Mark Zuckerberg soll aussagen
Der Prozess könnte für Meta weitreichende Folgen haben. Zwar wurden in den USA bereits zahlreiche Verfahren gegen soziale Netzwerke angestrengt. In dem nun begonnenen Verfahren könnte jedoch erstmals ein Bundesgericht auf dieser Ebene über die Vorwürfe entscheiden. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg soll zu den Vorwürfen befragt werden. Seine dreistündige Anhörung ist für Ende September vorgesehen.
Ausgangspunkt waren die „Facebook Files“
Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung durch die sogenannten „Facebook Files“, die die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Sie legte Tausende Seiten interner Unterlagen vor, die sich unter anderem mit den Auswirkungen der Plattformen auf die psychische Gesundheit junger Nutzerinnen und Nutzer beschäftigten.
Nach den Veröffentlichungen leiteten zahlreiche US-Bundesstaaten Untersuchungen ein. Rund zwei Jahre später reichten etwa 30 Bundesstaaten Klage gegen Meta ein. Vier von ihnen führen nun stellvertretend den Pilotprozess. Sollte Meta verlieren, könnte der Konzern mit den übrigen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung treffen.
Meta weist Vorwürfe zurück
Meta betont, ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer einzusetzen. Der Konzern weist zudem darauf hin, dass die psychische Gesundheit von Jugendlichen nicht auf einen einzelnen Online-Dienst zurückgeführt werden könne. Außerdem argumentiert Meta, einige der beanstandeten Funktionen seien durch das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung abgesichert.
Erst vergangene Woche war Meta im US-Bundesstaat New Mexico wegen der Gefährdung von Kindern zu einer Strafzahlung von 567 Millionen Dollar verurteilt worden. Der zuständige Richter verwies in seiner Begründung auf eine „Krise der psychischen Gesundheit“ junger Menschen. Facebook und Instagram seien dabei ein „bedeutender Faktor“. Meta kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Mit Informationen von dpa und epd.

