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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Restaurantpreise: Steuersenkung landet nicht auf den Tellern
Wirtschaft

Restaurantpreise: Steuersenkung landet nicht auf den Tellern

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 17. September 2026 12:48
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Sieben statt 19 Prozent: Wer essen geht, zahlt seit Jahresbeginn auf Speisen weniger Mehrwertsteuer. Für Schnitzel, Schäufele, Spätzle oder Schweinsbraten gilt seither der ermäßigte Satz. Für Getränke fällt weiterhin die volle Steuer an. Dem Staat entgehen durch die Steuersenkung hohe Einnahmen. Das Bundesfinanzministerium bezifferte die Entlastung auf rund 3,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Inhaltsübersicht
Gewerkschaft: Die Gäste haben kaum etwas davonDas wollte die Regierung erreichenGaststättenverband verteidigt die PreiseKritik auch an der BezahlungDEHOGA kontert Gewerkschaftskritik zu Löhnen

Gewerkschaft: Die Gäste haben kaum etwas davon

Doch gesunkene Preise findet man in den wenigsten Speisekarten. Eine Studie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Preise von mehr als 180.000 Gerichten in über 12.000 Restaurants verglichen – zunächst vor der Mehrwertsteuersenkung im Oktober 2025, dann nach der Senkung im Februar und März 2026.

Das für Gäste ernüchternde Ergebnis: 91 Prozent der Gerichte kosteten genauso viel wie zuvor, nur rund ein Prozent wurde günstiger – und für acht Prozent der Gerichte stiegen die Preise sogar. Im Durchschnitt ermittelte die NGG einen Preisanstieg von 0,5 Prozent. Wäre die Steuerentlastung komplett weitergegeben worden – so die Kritik der Gewerkschaft – hätten die Preise rechnerisch um rund zehn Prozent sinken können.

Das wollte die Regierung erreichen

Heißt das also, dass die Senkung der Mehrwertsteuer ihr Ziel verfehlt hat? So einfach ist es nicht. Die Bundesregierung wollte mit ihr vor allem die Gastronomie wirtschaftlich stärken und einen Unterschied beseitigen: Für mitgenommene oder gelieferte Speisen galt nämlich schon vorher der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Zugleich hatte das Bundesfinanzministerium aber ausdrücklich erklärt, die Senkung solle sich auch in niedrigeren Preisen bemerkbar machen. Vorgeschrieben war das den Betrieben allerdings nicht. Der Gesetzentwurf ließ ausdrücklich offen, ob sie die Entlastung weitergeben oder sie etwa für Investitionen und größere wirtschaftliche Spielräume nutzen.

Gaststättenverband verteidigt die Preise

Genau an diesem Punkt widerspricht der Gaststättenverband DEHOGA Bayern der Kritik der Gewerkschaft. Die Steuersenkung sei kein „staatliches Preissenkungsprogramm“, so Landesgeschäftsführer Thomas Geppert auf BR24-Anfrage. Der Verband verweist auf eine eigene Umfrage unter rund 630 bayerischen Betrieben.

Demnach geben drei Viertel der Befragten an, ihre Preise mithilfe der Entlastung stabil gehalten zu haben, knapp 80 Prozent hätten damit höhere Personal- und Lohnkosten aufgefangen. Ohne die sieben Prozent Mehrwertsteuer hätten nach eigenen Angaben fast 85 Prozent ihre Preise erhöhen müssen. Aus Sicht des Verbands zeigt sich die Wirkung deshalb nicht unbedingt in sinkenden Preisen – sondern auch darin, dass Preise nicht oder weniger stark steigen mussten.

Kritik auch an der Bezahlung

Die NGG Bayern sieht auch bei der Bezahlung viel Luft nach oben. Rund die Hälfte der Beschäftigten im Gastgewerbe arbeite im Niedriglohnsektor, kritisiert der Landesbezirksvorsitzende Mustafa Öz im BR24-Interview. Besonders kritisiert die Gewerkschaft, dass Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeit tariflich kaum mit Zuschlägen vergütet werde. In der laufenden Tarifrunde fordern die Beschäftigten in Bayern deshalb sieben Prozent mehr Lohn für zwölf Monate. Die Mehrwertsteuersenkung sei aus Sicht der NGG weder bei den Gästen noch bei den Beschäftigten angekommen.

DEHOGA kontert Gewerkschaftskritik zu Löhnen

Der DEHOGA Bayern hält dagegen. Die Löhne seien in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Zugleich bleibe der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen für die Betriebe, so Landesgeschäftsführer Thomas Geppert. Beim Arbeitszeitgesetz fordert der Verband mehr Flexibilität: Eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit solle nicht zu mehr Arbeit führen, sondern eine flexiblere Verteilung ermöglichen.

Die NGG hingegen will am Acht-Stunden-Tag als Schutzregel festhalten. Damit geht der Streit längst über die Frage hinaus, was ein Schnitzel oder eine Pizza kostet – es geht auch darum, wie attraktiv die Arbeit in der Gastronomie künftig noch ist.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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