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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Kassenbeiträge: Wer wird mitfinanziert – und was macht das aus?
Wirtschaft

Kassenbeiträge: Wer wird mitfinanziert – und was macht das aus?

Christin Freitag
Von Christin Freitag
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Inhaltsübersicht
Beiträge für Kinder und Eheleute als Lösung?Hohe Summen im SpielProbleme bei der DefinitionUnterdeckung bei Bürgergeld-Empfängern

Die gesetzlichen Krankenkassen geben Milliardensummen für Versicherte aus, die keine oder nur geringe Beiträge zahlen. Dieses Solidarprinzip ist politisch gewollt. Die Krankenversicherung übernimmt hier als wichtiger Zweig der Sozialversicherung „familienpolitisch und gesamtgesellschaftlich motivierte Aufgaben“, wie es das Bundesgesundheitsministerium formuliert.

Der größte Brocken bei den sogenannten versicherungsfremden Leistungen ist die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehe- oder Lebenspartnern, wenn sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Im Jahr 2010 bezifferte die Bundesregierung die Ausgaben dafür auf rund 20 Milliarden Euro, aktuellere Hochrechnungen kommen auf rund 27 Milliarden.

Beiträge für Kinder und Eheleute als Lösung?

BR24-User „PeeGee“ kommentiert dazu: „Wenn Einer einzahlt, aber Fünf dadurch versichert sind, hat die Solidarität Grenzen.“ Und „PeeGee“ ergänzte: „Es wäre schon lange an der Zeit, auch für Mitversicherte zumindest einen symbolischen Beitrag zu kassieren: für Gattin/Gatte 10 € und 5 € pro Kind. Da käme schon etwas zusammen.“

Das Rechenbeispiel „Einer zahlt ein, fünf sind versichert“ würde zum Beispiel auf eine Familie mit drei Kindern zutreffen, bei der nur ein Elternteil Beiträge zahlt, und die Kinder und der andere Elternteil mitversichert sind. Insgesamt betrachtet, stellen sich die Zahlenverhältnisse anders dar: Von den insgesamt 74,3 Millionen Versicherten der GKV ist rund ein Fünftel beitragsfrei mitversichert, nämlich 15,9 Millionen. Das heißt: Auf vier Beitragszahler kommt ein Versicherter, der keine eigenen Beiträge zahlt.

Hohe Summen im Spiel

Der Vorschlag von „PeeGee“ zu einem Beitrag für Mitversicherte macht deutlich, welche Summen die Krankenversicherung bewegt. Wenn man für ein Rechenbeispiel 7,50 Euro als Mittelwert der vorgeschlagenen fünf Euro für Kinder und zehn Euro für Ehepartner nimmt, ergeben sich bei „PeeGees“ Vorschlag jährliche Mehreinnahmen für die GKV von 1,43 Milliarden Euro. Dabei sind mögliche Verwaltungskosten für die Erhebung der Beiträge nicht eingerechnet.

In der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht ein Beitragssatzpunkt Einnahmen von 17,9 Milliarden Euro. Wenn „PeeGees“ Idee umgesetzt würde, könnte der Beitragssatz also im Schnitt um rund 0,08 Prozentpunkte niedriger ausfallen. Das heißt: Der GKV-Beitragssatz, der derzeit im Schnitt bei 16,6 Prozent liegt, könnte auf 16,52 Prozent sinken. Wer ein Monats-Bruttoeinkommen von 4.000 Euro hat und den durchschnittlichen Kassenbeitrag zahlt, hätte eine Ersparnis von 1,60 Euro. Die gleiche Summe würde der Arbeitgeber sparen.

Oder andersherum gesagt: Damit „PeeGees“ Vorschlag wirklich eine spürbare Entlastung für Beitragszahler bringt, die für Mitversicherte aufkommen, müssten für Kinder oder Ehepartner deutlich höhere Beiträge fällig werden.

Probleme bei der Definition

Ein Problem bei der Diskussion über „versicherungsfremde Leistungen“ liegt dabei darin, dass verschiedene Diskutanten mit dem Wortpaar Verschiedenes meinen. Der Bundesrechnungshof (BRH) stellt nüchtern fest: „In Wissenschaft und Schrifttum werden unterschiedliche Definitionen dafür vertreten, welche Leistungen versicherungsfremd sind.“ So erklärt sich laut BRH, dass die Berechnungen, wie viel die Kassen für solche Leistungen ausgeben, stark auseinander gehen: Sie liegen zwischen vier und 54 Milliarden Euro.

Als zumindest teilweise Gegenfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen zahlt der Bund seit 2004 einen Zuschuss aus Steuermitteln an die Krankenkassen. Für Steuern kommen nicht nur die GKV-Beitragszahler auf. Deshalb gelten sie als die richtige Quelle, wenn es darum geht, gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Vorher hatten die Kassen ihre Einnahmen jahrzehntelang ausschließlich aus Beiträgen der Versicherten bestritten. Der Steuerzuschuss betrug zunächst eine Milliarde Euro, derzeit sind es 14,5 Milliarden.

Unterdeckung bei Bürgergeld-Empfängern

Krankenkassen und Sozialverbände kritisieren schon lange, dass der Bund die Ausgaben der Kassen für die Bezieher von Bürgergeld, und früher von Arbeitslosengeld II, nicht annähernd ausgleicht. Laut einem Gutachten, das der GKV-Spitzenverband in Auftrag gegeben hat, beträgt die Lücke rund neun Milliarden Euro. Wenn der Bund diese Summe an die Kassen aus Steuermitteln zahlen würde, könnte der durchschnittliche Beitragssatz um 0,5 Prozentpunkte niedriger liegen. Das heißt: Statt 16,6 Prozent im Mittel aller Kassen würde der Beitragssatz bei 16,1 Prozent liegen. Bei einem Monats-Bruttoeinkommen von 4.000 Euro würde das Versicherten und ihren Arbeitgebern jeweils zehn Euro Beitrag sparen.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP vorgenommen, die Unterfinanzierung in diesem Bereich zumindest teilweise zu beheben: „Wir finanzieren höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln“, heißt es in der Vereinbarung. Nach dem Bruch der Koalition ist allerdings sehr unwahrscheinlich, dass es hier noch Bewegung gibt.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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