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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Ist meine gebuchte Ferienwohnung legal?
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Ist meine gebuchte Ferienwohnung legal?

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 11. Juni 2025 09:48
Von Christin Freitag
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4 min. Lesezeit
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Wer online nach Ferienwohnungen in Deutschland sucht, stellt fest: Das Angebot variiert stark je nach Kommune. Und dabei gilt nicht mal unbedingt, dass der Anteil in den Großstädten höher ist als auf dem Land. Eines der meistgesuchten Ziele hierzulande ist nämlich Garmisch-Partenkirchen. Reichlich Auswahl gibt es – nur sind alle Wohnungen auch ordnungsgemäß angemeldet?

Inhaltsübersicht
Garmisch-Partenkirchen: Registrierung begrenzt AngebotEU-Kommission fordert Registrierung von FerienwohnungenAuf die Onlineplattform kommt es anSpannungsfeld Mieterinteressen und Steuereinnahmen

Garmisch-Partenkirchen: Registrierung begrenzt Angebot

Eine Googlesuche zeigt zum Beispiel das „Heustübl“ an, eine 27 Quadratmeter große Wohnung mit Balkon, 115 Euro kostet sie pro Nacht. Wie kann der Verbraucher hier nachvollziehen, ob diese Wohnung legal ist? Eigentümer Oliver Habermann sagt dazu: „Die Ferienwohnung ist offiziell bei der Touristeninformation angemeldet, ich habe eine Unterkunftsnummer und einen Meldeclient, wo ich die Gäste anmelden muss.“

Eine Wohnung zur Ferienwohnung umzuwidmen geht hier seit einem Jahr nur noch mit einer genehmigten Nutzungsänderung vom Bauamt. Aber die gibt es kaum noch. Das merkt Habermann selbst in seinem Hauptberuf als Immobilienmakler: „Viele potenzielle Käufer fragen, ob eine Ferienwohnungsvermietung gestattet ist. Da muss ich häufig nein sagen. In reinen Wohnungsgegenden bekommen Sie diese Nutzungsänderung wahrscheinlich nicht.“

EU-Kommission fordert Registrierung von Ferienwohnungen

Darüber hinaus sind alle Ferienwohnungen zentral bei der Touristeninformation registriert. Wer im Landkreis also eine Ferienwohnung unregistriert bewirbt, wird so schnell ausfindig gemacht. So eine Registrierung wie in Garmisch-Partenkirchen ist noch die Ausnahme in der EU. Laut EU-Kommission sollen aber ab Mai nächsten Jahres alle Kommunen ihre Ferienwohnungen registrieren. Das schaffe auch mehr Transparenz, sagt Michelle Schwefel vom Deutschen Ferienhausverband: „Ferienwohnungen werden von den offiziellen Beherbergungsstatistiken oft nicht erfasst. Denn die greifen erst ab zehn Betten. Viele von den Privatvermietern haben natürlich nur zwei bis acht Betten.“

Auf die Onlineplattform kommt es an

Für Verbraucher hingegen ist es schwerer zu ermitteln, ob die Unterkunft wirklich offiziell angemeldet ist. Der deutsche Ferienhausverband empfiehlt, auf die Plattform zu schauen. Das sei auch im eigenen Interesse, so Schwefel: „Wir haben größere Probleme bei Kleinanzeigenplattformen oder den sozialen Medien. Facebook, Instagram, dort kann man ebenfalls Wohnungen finden – und da haben Sie keinerlei Verbraucherschutz.“

Sollten Verbraucher nämlich irrtümlich eine illegale Ferienwohnung mieten, hätten sie zwar dieselben Verbraucherrechte, sagt Schwefel. Deren Durchsetzung sei jedoch erheblich schwerer: „Bei den einschlägigen Portalen wie ‚Booking.com‘ oder ‚Airbnb‘ gibt es Gewährleistungen und technische Rückverfolgungsmöglichkeiten der Vermieter“.

Besonders anfällig für Betrugsbuchungen sind laut Verbandsvertreterin Schwefel Last-Minute-Reisende. „Da wird nicht genau hingeguckt. Die Betrüger stricken sich dabei mit fremden Bildern eine seriös erscheinende Wohnungsanzeige zusammen.“

Spannungsfeld Mieterinteressen und Steuereinnahmen

Die einschlägigen Buchungsportale hingegen kontrollieren die Inserate in der Regel selbst und führen zu seriösen Betreibern. Das ist die rechtliche Seite. Aber Ferienwohnungen sorgen auch für einen angespannten Mietmarkt – einer der Hauptgründe für die vielen Proteste in Spanien gegen Airbnb und Co.

In Deutschland gibt es solche Verhältnisse nicht. Noch nicht, meint Oliver Habermann. Neben dem Heustübl zum Beispiel teilen sich Ferienwohnungsvermieter mit Zweitwohnsitzenden und Einheimischen die Adresse. „Für die Mieter ist es ein Problem, dass die Ferienwohnungen zugenommen haben“, erkennt Habermann an: „Da kann man immer mehr Geld verlangen als Vermieter – bis zu 20 Euro pro Quadratmeter.“

Gleichzeitig ermöglichen Habermann und andere angemeldete Ferienhausvermieter mehr kommunale Steuereinnahmen durch zahlende Gäste. Ein Konflikt, den man sich bei der Online-Suche bewusst machen sollte.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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