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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Kultur > Bayern gibt vier Raubkunst-Werke an rechtmäßige Besitzer zurück
Kultur

Bayern gibt vier Raubkunst-Werke an rechtmäßige Besitzer zurück

Uta Schröder
Zuletzt aktualisert 2. September 2025 08:46
Von Uta Schröder
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2 min. Lesezeit
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Vier NS-Raubkunst-Werke gibt der Freistaat nun an seine rechtmäßigen Besitzer zurück: Dabei handelt es sich um Gemälde aus dem Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Diese wurden zwei jüdischen Familien vor dem Zweiten Weltkrieg durch die Nationalsozialisten entwendet. Drei der vier Kunstwerke werden am heutigen Dienstag den Nachfahren übergeben.

Inhaltsübersicht
Auch Werk von Schüler von Cranach dem Älteren zurückgegebenÜber fünftes Werk entscheidet bundesweites SchiedsgerichtIm Audio: NS-Raubkunst – Der Fall Amerling

Auch Werk von Schüler von Cranach dem Älteren zurückgegeben

Zwei der Gemälde – „Lot und seine Töchter“ sowie „Abraham bewirtet die drei Engel“ von Franz Sigrist dem Älteren – sollen demnach an die Erben der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion zurückgegeben werden, die 1936 unter den Nationalsozialisten zwangsweise schließen musste.

Die Nachfahren des verfolgten jüdischen Direktors der Commerz- und Disconto-Bank Hannover, Ernst Magnus, sollen das Bild „Hl. Anna Selbdritt“ von einem Schüler von Lucas Cranach dem Älteren bekommen, das Magnus verkauft hatte, um die Flucht seiner Familie zu finanzieren. 

Das vierte Gemälde „Am Wirtshaustisch“ von Ernst Karl Georg Zimmermann soll ebenfalls den rechtmäßigen Erben übergeben werden. Wer diese sind, ist nach Angaben der Staatsgemäldesammlungen aber noch nicht ganz klar.

Die Entscheidung zur sogenannten Restitution beruhen auf der Forschung des Referats für Provenienzforschung an der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern. Sie hatte den Angaben zufolge ergeben, dass es sich bei den Bildern um NS-Raubkunst handelt.

Über fünftes Werk entscheidet bundesweites Schiedsgericht

Für ein fünftes Werk, das Bild „Junges Mädchen mit Strohhut“ von Friedrich von Amerling (externer Link) soll das neue bundesweit zuständige Schiedsgericht NS-Raubkunst angerufen werden und eine Entscheidung treffen. Seit knapp zweieinhalb Jahren fordern die Erben des jüdischen Kunsthändlers Lion auch dieses Werk zurück. Es handelt sich dabei um das vielleicht wichtigste der zurückgeforderten Werke der Lion-Erben. Der österreichische Maler Friedrich von Amerling gilt als bedeutendster Porträtmaler der Wiener Biedermeierzeit. Eine zweite, nahezu identische Version des Porträts wurde 2008 für 1,5 Millionen Euro in Wien versteigert. Das Werk war 1935 in die staatliche Sammlung gelangt.

Im Audio: NS-Raubkunst – Der Fall Amerling

 

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Von Uta Schröder
Uta Schröder ist eine versierte Kulturjournalistin und leitet das Ressort Kultur der WirtschaftsRundschau. Mit ihrem umfassenden Wissen und ihrer Leidenschaft für Kunst und Kultur bietet sie tiefgehende Analysen und spannende Einblicke in die kulturelle Landschaft.
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