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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Netzwelt > Heute letzte Chance: So widersprechen sie dem Meta-KI-Training
Netzwelt

Heute letzte Chance: So widersprechen sie dem Meta-KI-Training

Benjamin Lehmann
Zuletzt aktualisert 26. Mai 2025 10:49
Von Benjamin Lehmann
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4 min. Lesezeit
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Man erkennt ihn am blauen Kreis: Der US-Konzern Meta hat seinen KI-Assistenten „Meta AI“ bereits in den Online-Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp integriert. Um diese Technologie zu verbessern, will der Konzern nun alle öffentlichen Inhalte europäischer Nutzer über 18 Jahren verwenden. Diese Daten sollen gezielt zum Training des KI-Systems eingesetzt werden – bereits ab kommendem Dienstag.

Inhaltsübersicht
Gericht erlaubt Meta die NutzungPersönliche Daten sollen nicht genutzt werdenWelche Inhalte sind betroffen?Schnell handeln: So legen Sie Widerspruch ein

Gericht erlaubt Meta die Nutzung

Sind Daten erst einmal zum KI-Training verwendet worden, können sie nicht mehr „zurückgeholt“ oder gelöscht werden. Selbst wenn Sie später Ihren Account löschen, bleiben die Inhalte Teil des KI-Modells. Nach einer Klage des Verbraucherzentrums NRW hatte das Oberlandesgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden, dass der Konzern die Daten nutzen darf. Meta will ausschließlich Daten verwenden, die ohnehin öffentlich verfügbar sind – private Chats oder Gespräche sind also nicht betroffen.

Persönliche Daten sollen nicht genutzt werden

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Konzern glaubhaft gemacht habe, persönliche Daten wie Namen, E-Mail-Adressen oder Postanschrift nicht zu verwenden. Dies habe der Konzern im Rahmen des Verfahrens angegeben. Aus den öffentlichen Leitfäden, die Meta seinen Nutzern zur Verfügung gestellt hatte, war dies bisher nicht eindeutig hervor gegangen. Aufgrund der Funktionsweise moderner KI-Sprachmodelle ist es zudem unwahrscheinlich, dass sich am Ende bei Nutzung der Chatbots Rückschlüsse auf individuelle nicht-öffentliche Personen ziehen lassen.

Welche Inhalte sind betroffen?

Meta nutzt für seine KI bereits öffentliche Informationen aus dem allgemeinen Internet (wie andere KI-Firmen auch). Künftig will der Konzern aber auch auf Inhalte seiner Nutzer zurückgreifen, welche diese öffentlich gepostet haben. Darunter fallen:

• Profilbilder und Aktivitäten in öffentlichen Gruppen

• Kommentare unter öffentlichen Beiträgen

• Bewertungen auf dem Marketplace

• Alle als „öffentlich“ geposteten Beiträge, Fotos und Videos

Bei WhatsApp sind private Chats durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt und nicht öffentlich, und werden dementsprechend auch in Zukunft nicht zum Trainieren von KI-Modellen verwendet. Auch Nachrichten im Facebook Messenger sind nicht öffentlich.

Nachrichten hingegen, die Nutzer in Chats mit der Meta AI senden oder in Gruppenchats, zu denen Nutzer den KI-Bot hinzugefügt haben, will der Konzern künftig für Trainingszwecke verwenden.

Schnell handeln: So legen Sie Widerspruch ein

Der Widerspruch muss bis zum 26. Mai erfolgen und für jeden Meta-Dienst separat eingereicht werden, wenn Ihre Konten nicht verknüpft sind. Ein Widerspruch nach diesem Datum gilt nur noch für Informationen, die nach dem Zeitpunkt des Widerspruchs veröffentlicht werden, nicht aber rückwirkend für bisher veröffentlichte Inhalte.

So gehen Sie vor:

1. Loggen Sie sich bei Facebook oder Instagram ein

2. Rufen Sie das Formular auf (Facebook oder Instagram)

3. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an

4. Vermerken Sie Ihren Widerspruch. Eine Begründung ist nicht notwendig.

Falls die Links nicht funktionieren, suchen Sie in den Einstellungen unter „Datenschutzrichtlinie“ nach „Widerspruchsrecht“.

Bei WhatsApp gibt es keine Möglichkeit zum Widerspruch, allerdings gibt es auf WhatsApp auch keine öffentlichen Daten, welche zum KI-Training verwendet werden könnten.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Artikels war die Rede davon, dass Meta auch die Namen von Nutzern für das Training seiner KI-Modelle verwenden will. Dies ist laut dem OLG Köln nicht der Fall, weshalb wir den Artikel entsprechend angepasst haben.

 

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Von Benjamin Lehmann
Benjamin Lehmann schreibt für das Ressort Netzwelt der WirtschaftsRundschau. Mit seinem Fachwissen in digitalen Technologien und Internetkultur informiert er über aktuelle Trends und Innovationen und bietet den Lesern wertvolle Einblicke in die digitale Welt.
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