Zankapfel Erbschaftsteuer – während viele Familienbetriebe in Bayern um ihre Zukunft fürchten, sind die aktuellen Regelungen auch Gegenstand harter Kritik. Ein Vorwurf lautet, die Steuer würde ganz explizit Frauen benachteiligen.
Ausnahmeregelungen sind umstritten
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass man auf ein Erbe Steuern zahlen muss. Bei Unternehmen sieht das allerdings oft anders aus. Wer einen Betrieb erbt oder geschenkt bekommt, muss häufig nur wenig oder sogar gar keine Steuern zahlen. Der Grund dafür sind großzügige Ausnahmeregelungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die für Unternehmen gelten, nicht aber für Privatvermögen.
Doch diese Ausnahmeregelungen sind umstritten. Eine scharfe Kritikerin: Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Die Regelungen benachteiligen Frauen, sagt sie, denn: Gerade bei der Erbschaftsteuer zeige sich, dass „immer noch ein sehr großer Anteil der großen Übertragungen und insbesondere Unternehmensübertragungen, welche steuerbefreit sind, für die es also große Privilegien gibt, Männer erhalten“.
Frauen erben laut Oxfam-Studie weniger
Jirmann hat diesen Umstand im Rahmen einer Studie für Oxfam untersucht (externer Link) – Frauen erben demzufolge weniger. Bei rund zehn Prozent der untersuchten Milliardenvermögen werden männliche Nachkommen bei der Vermögensübertragung explizit bevorzugt.
Auch Anja Weusthoff, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats (DF), fordert deshalb eine „höhere und adäquate Erbschaftsteuer“: „Man kann insgesamt sagen, dass Frauen weniger erben als Männer“, sagt sie. Vor diesem Hintergrund wäre die Steuer nicht nur „sozial, sondern auch geschlechtergerechter“. Was aber wäre die Alternative?
Geld liegt bei Unternehmern nicht einfach auf Sparbuch
Und sind die aktuellen Regelungen wirklich ungerecht? Denise Amrhein führt in Beilngries, nördlich von Ingolstadt, einen Hotelbetrieb. 80 Mitarbeitende beschäftigt die Unternehmerin, sie selbst hat drei Töchter. Diese könnten in sechster Generation den Familienbetrieb übernehmen. Sie fürchtet, wenn Betriebe wie der ihre nicht weiterhin von der Steuer verschont bleiben, Teile veräußern zu müssen.
Amrhein sagt, dass das gesamte Vermögen der Familie in den Hotelimmobilien stecke. Auch Gewinne würden stets reinvestiert oder für die Instandhaltung der Gebäude genutzt. „Von daher hat man nicht die liquiden Mittel, um die Erbschaftsteuer einfach mal schnell bezahlen zu können. Die Alternative wäre bei uns, wenn’s die Regelung nicht mehr gäbe, Gebäudeteile verkaufen zu müssen.“
Ein Betrieb wie den ihren verkleinern zu müssen, langjährige Angestellte zu entlassen, das würde Denise Amrhein schmerzen. Aber auch regionale Lieferanten, sagt sie, ebenfalls Familienbetriebe, müssten dann um die Auftragslage fürchten.
Es fehlen Milliarden beim Staat – und damit auch bei den Frauen
Die Forderungen von Frauenrechtlerinnen gehen in eine andere Richtung. Schätzungen zufolge fehlen dem Staat durch die aktuellen Regelungen mehrere Milliarden Euro. Und diese fehlten dann wiederum bei den Frauen, so die Argumentation. Julia Jirmann sagt, Frauen seien immer stärker auf den Staat angewiesen als Männer. „Frauen erhalten häufiger Transferleistungen wie Elterngeld, sie haben mehr Arbeitsausfälle.“
Sowohl Jirmann als auch Weusthoff sind sich einig: Diese staatliche Infrastruktur müsse in Zukunft stärker von Einnahmen aus Erbschaftsteuern finanziert werden. Ob sich an der derzeitigen Regelung für die Erbschaftsteuer etwas ändert, darum kümmert sich aktuell das Bundesverfassungsgericht. Auch der Familienbetrieb Amrhein blickt mit Spannung gen Karlsruhe.

