Jetzt ist der Sommer so richtig da. Doch ehe die Bayern und vor allem die Schülerinnen und Schüler in die beste Zeit des Jahres entschwinden, lohnt sich noch ein Blick auf die Verbraucher-Änderungen im neuen Monat. BR24 hat sie zusammengetragen.
Recht auf Reparatur
Bislang hatten Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Aber ab August müssen die Hersteller bei vielen Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränken auch nach Ablauf der Frist umsonst oder zu einem angemessenen Preis Reparaturen vornehmen. Wer ein fehlerhaftes Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lässt, für den verlängert sich außerdem diese Frist um zwölf Monate auf dann drei Jahre – das gilt für Kaufverträge, die ab Ende Juli geschlossen werden.
Recht auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Für Kinder der Klassenstufen eins bis vier wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Mit dem können Familien eine Kinderbetreuung von bis zu acht Stunden an fünf Werktagen in einem Hort oder einem schulischen Ganztagsangebot beanspruchen. Ab dem 1. August tritt der Rechtsanspruch zunächst für Erstklässler in Kraft, danach wird er schrittweise ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter gelten. Wie gut das in Bayern umgesetzt werden kann, ist allerdings noch fraglich.
KI-Kennzeichnungspflichten treten in Kraft
Ab August gelten außerdem die neuen Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Texte, Bilder, Audios oder Videos, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugt worden sind, müssen von nun an klar gekennzeichnet werden. Das betrifft jede öffentliche Kommunikation, also in der Werbung oder auch im Kundensupport. Auch dann, wenn die Inhalte nicht rein mit KI generiert sind, sondern reale Inhalte mit Hilfe von KI abgewandelt wurden.
Auch bei Chatbots sowie Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung: Für die Kundschaft muss das klar erkennbar sein. Sollte das nicht funktionieren, drohen den Unternehmen laut dem Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland Strafen „von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes“.
Neue Verpackungsrichtlinie gilt
Spätestens ab dem 12. August dürften Verbraucherinnen und Verbrauchern neue Drucke auf Verpackungen aller Art auffallen. Denn ab dann ist die EU-Verpackungsrichtlinie PPWR in Kraft (externer Link). Der Gedanke dahinter ist, Verpackungsmüll zu reduzieren, indem der Verpackungskreislauf verlängert und besser kontrolliert wird. Deshalb ordnet die Richtlinie neue Recyclinganforderungen, Kennzeichnungspflichten und sogenannte Rezyklatquoten an. Außerdem muss für jede Verpackung gewährleistet sein, dass sie schadstofffrei ist.
Was für die Kundschaft rein optisch keinen großen Unterschied macht, ist für viele Unternehmen ein enormer zusätzlicher Aufwand. Denn zu jedem Verpackungsmaterial, das sie verwenden, müssen nun sämtliche Informationen eingeholt, dokumentiert und ausgewiesen werden. Laut der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim kommt noch hinzu: „Die Verordnung stößt in der Praxis derzeit noch an ihre Grenzen, weil vieles bisher nicht konkretisiert wurde.“ Die IHKs seien aber im engen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern auf EU- und Bundesebene, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bis die neuen Verpackungsverordnungen wirklich funktionieren, dürfte aber noch etwas Zeit vergehen.
Neu sind auch verbindliche Vorgaben zu Mehrweg und Wiederbefüllung: Viele Wirtschaftsakteure müssen einen Teil ihrer Transport- und Verkaufsverpackungen künftig mehrfach nutzen oder befüllen. Im Handel und in der Gastronomie kommen Systeme für wiederverwendbare Becher, Boxen und Flaschen verstärkt zum Einsatz, teils mit Pfand- und Rücknahmeangeboten.
Was sonst noch wichtig wird:
- Auszubildende, die jetzt ihre Ausbildung beginnen, bekommen eine neue Mindestausbildungsvergütung. Im ersten Lehrjahr müssen Betriebe mindestens 724 Euro brutto monatlich zahlen – das sind 42 Euro mehr als für Auszubildende, die 2025 an den Start gingen.
- Auf der A3 werden 76 Kilometer frisch sanierte Autobahn freigegeben: Auf dem Abschnitt zwischen Biebelried und dem Autobahnkreuz Fürth-Erlangen kann dann wieder gefahren werden.
- Die Einspeisevergütung sinkt turnusmäßig: Wer jetzt eine neue Solaranlage in Betrieb nimmt und für den nicht selbst genutzten Strom Geld bekommt, der erhält ein Prozent weniger als bislang. 7,70 Cent je kWh, für Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowattpeak. Auch für den Heizungsumbau gelten neue Regeln.
- Partielle Sonnenfinsternis: In den Abendstunden des 12.8. wird der Himmel sich leicht verdunkeln. In München bedeckt der Mond die Sonne dann zu etwa 89 Prozent. Wer zufällig gerade auf Ibiza, Mallorca oder Island ist, sieht sogar die totale Sonnenfinsternis. Was auf jeden Fall dabei zu beachten ist, steht hier (externer Link).
- Das BahnBonus-Programm wird umgestaltet: Freifahrten gibt es dann schon ob 750 Punkten – allerdings nur, wenn sie langfristig geplant ist. Kurzfristige Fahrten kosten dann mehr Bonuspunkte. Mehr Infos gibt es hier (externer Link).

