Wenn die Zeitschrift Focus Ärztinnen und Ärzte als „Top-Mediziner“ auszeichnet, ist nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale nicht wirklich klar, wie die Zeitschrift aus dem Münchner Burda-Verlag zu dieser Einschätzung kommt. Patientinnen und Patienten könnten glauben, hinter der Bewertung durch Focus stehe eine fundierte und objektive Bewertung. Doch die Auszeichnung erfolge auf einer dünnen Grundlage, wie etwa Empfehlungen durch Kollegen oder Selbstauskünfte, kritisiert die Organisation, in der rund 1.100 Unternehmen und 800 Kammern und Wirtschaftsverbände Mitglied sind.
Und die Wettbewerbszentrale stört sich auch an Lizenzgebühren, mit denen Focus Geld verdient: Wenn Ärztinnen und Ärzte mit den Focus-Siegeln werben wollen, müssen sie mehrere Tausend Euro pro Jahr zahlen. Deswegen ist die Wettbewerbszentrale im Jahr 2023 gegen die Ärzte-Siegel vor Gericht gegangen, die Focus 2020 und 2021 vergeben hatte.
Zickzack durch die Gerichtsinstanzen
Mit ihrer Einschätzung hatte die Wettbewerbszentrale im Jahr 2023 vor dem Landgericht München I Erfolg. Es wollte die Vergabe der Siegel in der bisherigen Form unterbinden. Dagegen ging der Burda-Verlag in Berufung und hatte seinerseits Erfolg. Das Oberlandesgericht München (OLG) kassierte die Entscheidung der ersten Instanz zwei Jahre später und gab Focus Recht. Dagegen ist die Wettbewerbszentrale vor den Bundesgerichtshof gezogen und hat dort jetzt wiederum einen Erfolg erzielt: Der BGH hat das Berufungsurteil des OLG München aufgehoben (Aktenzeichen I ZR 130/25).
Wenn es um Informationen zu Gesundheitsthemen gehe, gelten besonders rigide Maßstäbe, erklärt der BGH. An Testlogos müssten „strenge Anforderungen an die Richtigkeit und Seriosität“ gestellt werden. Diesem Maßstab werde das Urteil des OLG München allerdings „nicht gerecht“, urteilt das oberste deutsche Zivilgericht. Das OLG muss deshalb die Angelegenheit noch einmal neu bewerten.
Wettbewerbszentrale sieht sich bestätigt
Die Wettbewerbszentrale sieht in der BGH-Entscheidung eine Bestätigung ihrer Sichtweise. Das Urteil sei „ein guter Zwischenerfolg“, sagte der Rechtsanwalt Alexander Strobel, der bei der Wettbewerbszentrale das Verfahren betreut. Das Oberlandesgericht München müsse sich jetzt erneut genau damit befassen, wie die Focus-Siegel erstellt werden.
Bei einer neuen Entscheidung müsse das OLG den strengen Anforderungen gerecht werden, die die BGH formuliert hat. Focus könne aber zunächst weiter Ärzte-Siegel vergeben, denn das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Focus will weitermachen
Die Zeitschrift Focus betont, das Verfahren habe „aktuell keine Auswirkungen auf die Praxis“. Ärztinnen und Ärzte könnten weiterhin auf Siegel hinweisen, die sie erhalten haben. Der Burda-Verlag, zu dem Focus gehört, erklärte, er begrüße es, „dass der BGH die Anforderungen für Ärztesiegel klärt“. Der Verlag werde seine Methodik „kontinuierlich weiterentwickeln“. Der Burda-Verlag sei außerdem „von der hochwertigen Methodik der Ärztelisten überzeugt“ und werde das in dem juristischen Verfahren, das jetzt fortgesetzt wird, „weiter darlegen“.
Auswirkungen auf andere Siegel denkbar
Der Burda-Verlag ist nicht das einzige Medienunternehmen, das im Bereich Gesundheit Siegel vergibt. Auch etwa die Zeitschrift Stern oder die Frankfurter Allgemeine Zeitung erstellen Listen mit Ärzten oder Krankenhäusern. Ihre Angebote sind zwar nicht Gegenstand des Rechtsstreits zwischen dem Burda-Verlag und der Wettbewerbszentrale. Doch der Kläger-Anwalt Alexander Strobel hält es für selbstverständlich, dass die BGH-Entscheidung über das Verfahren hinaus Auswirkungen hat. „Auch andere Siegel-Vergeber müssen sehen, ob sie den strengen Kriterien des BGH gerecht werden“, erklärt Strobel.

