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WirtschaftsRundschau > Nachrichten > Wirtschaft > Altersvorsorge: Was geplant ist und Riester-Sparer wissen müssen
Wirtschaft

Altersvorsorge: Was geplant ist und Riester-Sparer wissen müssen

Christin Freitag
Zuletzt aktualisert 23. Februar 2026 13:51
Von Christin Freitag
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6 min. Lesezeit
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Inhaltsübersicht
Riester kündigen oder ruhen lassen?Lohnt es sich, einen alten Riestervertrag zu behalten?So wird das angesparte Geld ausgezahltWie sind die Renditechancen beim „neuen Riester“?

Riester erhitzt die Gemüter, das zeigen die BR24-Kommentare: Riester war ein Bürokratiemonster – hoffentlich wird’s jetzt besser, heißt es dort. Andere warnen: Bloß nichts überstürzen, sonst verliert man Förderung. Beides trifft einen wunden Punkt. Der Regierungsentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz soll ab 1. Januar 2027 eine neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge einführen – inklusive Altersvorsorgedepot.

Riester kündigen oder ruhen lassen?

BR24-User „lebenslust“ fragte kürzlich: „(…)Die Kündigung eines bestehenden Vertrages lohnt eigentlich so gut wie nie. Zumal: Geht das bei Riester überhaupt, ohne die Förderung zu verlieren? Kann stattdessen bspw. der bestehende Riester ruhend gestellt werden (…) und stattdessen in das neue Depot eingezahlt werden (…)?“

Einen Riester zu „kündigen“, kann teuer werden. Denn wer vorzeitig auflöst, nutzt das Geld in der Regel „förderschädlich“ – Zulagen und mögliche Steuervorteile werden dann zurückgefordert. Deshalb ist beitragsfrei stellen („ruhen lassen“) oft die pragmatische Zwischenlösung: Man zahlt nicht weiter ein, bekommt folglich keine neue Förderung – aber man löst nicht automatisch die Rückabwicklung der Förderbeträge aus.

Wer in das neue Depot einzahlen will, kann frei wählen, ob er weiterhin in seinen Bestandsvertrag einzahlen oder diesen ruhen lassen möchte. Die vorgesehene Begrenzung der Vertragsanzahl betrifft vor allem Neuverträge, während Altverträge ausdrücklich ausgenommen sind.

Lohnt es sich, einen alten Riestervertrag zu behalten?

Die eigentliche Frage ist daher nicht „Darf ich das?“, sondern „Lohnt sich das?“ Wer im Riester-Vertrag von hohen Zulagen profitiert (etwa weil er Kinder hat), kann mit einem Altvertrag gut fahren. Wer dagegen wenige Zulagen und eine lange Laufzeit hat, könnte den Renditevorteil eines kostengünstigen Depotmodells stärker spüren – sofern er ein wenig Risikofreude mitbringt und mögliche Schwankungen aushält.

BR24-User „JoKi“ wollte wissen: „Kann ein bisheriger Riestervertrag in das neue Modell eingebracht werden? Können bisherige (lukrative) Riestervarianten mit Förderung 1:1 weiterlaufen?“

Der Entwurf setzt auf Bestandsschutz: Wer einen Riester-Altvertrag hat, kann ihn freiwillig zu den bisherigen Konditionen weiterlaufen lassen (oder beitragsfrei stellen) – ein Wechsel in die neue Produktwelt ist nicht verpflichtend. Gleichzeitig soll es aber Wechsel- und Übertragungswege geben, damit man aus einem alten Produkt herauskommt, ohne kündigen zu müssen. Wer sich für eine Übertragung entscheidet, muss einen Punkt beachten, der leicht übersehen wird: Bereits gefördertes Vermögen wird im Jahr der Übertragung nicht noch einmal gefördert.

So wird das angesparte Geld ausgezahlt

Nutzer „Karl_Toffel“ wiederum hat gefragt: „(…)Bleibt es auch beim neuen Modell dabei, dass man sich (…) nur max. 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen kann und die restliche Summe nur in monatlichen kleinen Raten möglich ist? Dies ist ein entscheidender Punkt, denn meist ist es in diesen Fällen (…) so, dass man dann teilweise über 85 Jahre alt werden muss, um überhaupt in die Gewinnphase zu kommen (…).“

Die 30-Prozent-Frage bezieht sich auf die Summe, die man sich am Stück überweisen lassen kann. Kurzum: Ja, das steht ausdrücklich drin. Der Gesetzestext erlaubt, dass bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbaren Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden können.

Was sich ändert, ist die Form der restlichen Auszahlung: Neben einer lebenslangen Rente soll es einen Auszahlungsplan geben, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Stirbt man vorher, kann das verbleibende Vermögen an eine bezugsberechtigte Person fallen. Bleibt am Ende Geld übrig, wird dieses Restkapital ausgezahlt. Ob sich das „lohnt“, hängt stark davon ab, wie man Rendite rechnet: nur die Kapitalmarktrendite nach Kosten – oder die Rendite inklusive staatlicher Förderung. Gerade bei Riester sehen viele Verträge nur deshalb ordentlich aus, weil Zulagen und Steuervorteile mitgerechnet werden – ohne diese kann die Nettorendite deutlich niedriger ausfallen. Mehr Transparenz soll es künftig etwa durch standardisierte Produktinformationen geben.

Wie sind die Renditechancen beim „neuen Riester“?

BR24-User „RSN“ warnte: „(…) Und dann kann es sein, dass, bis es zur Auszahlung kommt, mein Geld weg ist. Ein aktienbasiertes Anlagensystem kann nur mit einer florierenden Wirtschaft funktionieren (…).“

Das Depot soll Renditechancen erhöhen, weil es kapitalmarktnäher anlegt. Gleichzeitig bleibt im Reformpaket die Idee, auch Sicherheitsvarianten zu ermöglichen – also Produkte mit Mindestabsicherung zu Beginn der Auszahlungsphase. Wichtig ist die ehrliche Erwartung: Staatliche Förderung ist kein Garantieschein. Wer Schwankungen nicht tragen kann, braucht ein Produkt, das Risiko reduziert – und akzeptiert dann in der Regel geringere Renditechancen.

Wichtig bleibt: Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen – Details können sich im parlamentarischen Verfahren ändern. Wer einen Riester-Vertrag hat, sollte prüfen, welche Förderung im Vertrag steckt, welche Kosten anfallen und was eine Kündigung kosten würde. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen, ein Gespräch mit dem Anbieter oder eine unabhängige Beratung – etwa bei einer Verbraucherzentrale.

 

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Christin Freitag ist eine erfahrene Wirtschaftsjournalistin und Analystin, die sich auf Finanzmärkte, Unternehmensstrategien und Wirtschaftspolitik spezialisiert hat. Mit über 10 Jahren Erfahrung liefert sie fundierte Analysen und tiefgehende Einblicke für die Leser der WirtschaftsRundschau.
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